Funkwasserzähler:Zwei Millionen überflüssige Signale

Auslesen der Daten verstößt gegen Grundrechte

Zum Bericht "Funkstille am Rohr" vom 29. November:

Dass sich der Baldhamer Wasserverband über die Sinnhaftigkeit von Funkwasserzählern Gedanken gemacht hat und aus guten Gründen eine entsprechende Umstellung "definitiv nicht" empfiehlt, ist erfreulich. Zumal Kommunen bereits wieder dabei sind, Funkwasserzähler auszubauen, weil sowohl die Funktechnik als auch deren elektronische Komponenten und die Batterien mit den Jahren einfach versagen.

Funkwasserzähler senden alle zehn bis 16 Sekunden Datenpakete auf die Straße. Das sind um die zwei Millionen Funksignale im Jahr, obwohl nur ein einziges für die Erhebung der Verbrauchsdaten benötigt wird. Laut bayerischem Landesbeauftragten für den Datenschutz können die so auslesbaren Daten "sehr, sehr aussagekräftig" das Alltagsverhalten der Bewohner, insbesondere von Ein- und kleineren Mehrfamilienhäusern, aufzeigen. Dies verstößt gegen den Datenschutz und Grundrechte. Auch entspricht es nicht gerade dem Vorsorgeprinzip, wenn Hersteller damit werben, wie gut die starken Funksignale auch über weite Strecken jede Baumasse durchdringen.

Nicht umsonst war im geplanten Gesetzestext der Bayerischen Staatsregierung keinerlei Widerspruchsmöglichkeit gegen den Einbau von Funkwasserzähler vorgesehen. Aufgrund massiven Bürgerprotests und Vorbehalten des Datenschutzbeauftragten kann nun beim Neueinbau eines Funkwasserzählers zumindest der Funkfunktion widersprochen werden, worauf die Kommunen vor Einbau hinweisen müssen (Art. 24 Abs. 4). Im Übrigen ist es bereits seit Jahren Standard, dass Verbraucher ihre Zählerdaten auch online in ein Formular des Wasserversorgers eintragen und die Zahlen somit direkt im Abrechnungssystem weiter verarbeitet werden können. Trudi Christof, Aßling, Bayern-Sprecherin diagnose:funk e.V.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: