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Freischankflächen der Gaststätten:Futtern im Freien

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Alle Wirte in Markt Schwaben dürfen künftig länger öffnen

In diesem Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr allzu viel von dem Beschluss haben, dafür dürfen sie sich umso mehr auf den Frühling 2021 freuen. Dann nämlich können die Gastrobetriebe im gesamten Markt Schwabener Ortsgebiet ihren Außenbereich bis 23 Uhr betreiben. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und damit die seit 2016 gültige Freinschankflächenverordnung nochmals erweitert. Diese galt bisher nur für Restaurants und Gaststätten im Ortskern, nun aber werden auch die Randbereiche mit eingeschlossen.

Mit der Regelung für die Außengastronomie hat man in der Marktgemeinde in den vergangenen fünf Jahren gute Erfahrungen gemacht. "Das hat immer gut funktioniert", sagte Kathrin-Maria de Laporte vom Ordnungsamt in der jüngsten Sitzung. Bis auf kleinere, einzelne Beschwerden habe es keine besonderen Vorkommnisse gegeben, die gegen eine erneute Festsetzung der Verordnung sprechen würden. Im Gegenteil: Wegen der durchweg positiven Bilanz sei man in der Verwaltung zu dem Entschluss gekommen, dass künftig alle Wirte in Markt Schwaben von Mai bis einschließlich September eine Stunde länger als gesetzlich vorgeschrieben ihre Außengastronomie betreiben können. Die neue Verordnung gilt von Ende dieses Monats an wiederum für fünf Jahre.

Aus den Reihen der Gemeinderäte gab es für die, wie es hieß "gerechte Entscheidung", viel Zuspruch. Elfriede Gindert (CSU) wollte allerdings auch wissen, wie hoch die Geldbußen für die Wirte seien, sollten sie sich nicht an die Regelung halten. Eine konkrete Summe ist in dem Schriftsatz der Gemeinde nämlich nicht vermerkt, wohl aber ein Verweis auf den Paragrafen 28 Absatz 3 des Gaststättengesetzes, wie Bürgermeister Michael Stolze (parteilos) anmerkte. Demnach können Verstöße gegen die Verordnung mit Strafen von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Wenn sich die Markt Schwabener Gastronomen aber weiterhin so vorbildlich wie bisher an die Regeln halten, wird die Gemeinde wohl auch künftig keine Sanktionen aussprechen müssen.

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Quelle:
SZ vom 29.09.2020 / aju
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