Forst:Gewissensfrage für Jagdverpächter

Laut Europäischem Gerichtshof können Grundbesitzer Forst das Töten von Tieren auf ihrem Grund zu verbieten. Jäger und Waldbesitzer finden das "unverantwortlich"

Von Anselm Schindler

Forst: Der Ebersberger Forst

Der Ebersberger Forst

(Foto: Gerhard Wilhelm)

Dürfen Jäger überall im Landkreis ihrer Tätigkeit nachgehen? Wenn es nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht, dann lautet die Antwort: Nein. Aber nicht etwa aus Gründen des Tierschutzes: Zwangsbejagung verstoße gegen das Recht von Besitzern privaten Waldes und landwirtschaftlicher Flächen, selbst zu entscheiden, ob auf ihrem Grund gejagt werden darf und dabei Tiere getötet werden. Eine Zwangsbejagung sei nicht zulässig, urteilte das Gericht, und damit musste das Jagdrecht verschärft werden. Nun wird ein Jagdpachtvertrag seit Anfang des Monats auch zur Gewissensfrage.

"Ja was gibt's denn heut auf'd Nacht?", fragt ein altes, bayerisches Volkslied, um diese Frage in der nächsten Strophe mit "Rehragout" zu beantworten. Aus der freien Wildbahn stammt das Ragout jedenfalls immer seltener, das Jagen verliert zunehmend an Rückhalt. Im Landkreis gibt es nach Auskunft des Landratsamtes 4250 Waldbesitzer, hinzu kommen die Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, auf denen zumeist auch gejagt werden darf. Würden diese sich gegen die Bejagung ihres Grundes aussprechen, müssten wohl die meisten Jäger die Flinte ins Korn werfen. Doch so weit wird es vermutlich nicht kommen: " Meines Wissens ist in der Jagdbehörde noch kein solcher Antrag über den Tisch gegangen", ist von der Pressesprecherin des Landratsamtes, Evelyn Schwaiger, zu erfahren.

Die Eigentümer von Wiesen, Feldern und Wäldern waren bisher auch automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Aufgrund des neuen Urteils können die Grundstückseigentümer nun aus der Genossenschaft austreten. Die Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade" kritisiert, dass den Grundstückseigentümern für diesen Schritt große Hürden auferlegt würden. Denn bei einem Austritt müssten sich die Eigentümer einer Gewissensprüfung durch die örtliche Jagdbehörde unterziehen, teilt die Initiative mit. Hinzu komme, dass die beantragte Befriedung des Grundstückes erst dann in Kraft trete, wenn der jeweilige Jagdpachtvertrag ausläuft. Das könne unter Umständen viele Jahre dauern, moniert die Bürgerinitiative in einer Pressemitteilung und empfiehlt den Grundstückseigentümern, in ihrem Antrag anzumerken, dass es aus Gewissensgründen unzumutbar wäre, den Ablauf des Jagdpachtvertrages abzuwarten.

Es erscheint erst einmal logisch, dass Grundstückseigentümer entscheiden dürfen, ob auf ihren Feldern und Wäldern geschossen werden darf oder nicht. Michael Kammermeier sieht das anders und warnt, die neue Regelung bringe "den Wald in Gefahr". Denn ohne die Jagd gerate die Wildpopulation außer Kontrolle und damit auch der Verbiss an jungen Bäumen. Kammermeier ist Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Ebersberg/München-Ost und sieht hinter der Neuregelung "militante Tierschützer" am Werk. Gäbe es wirklich Waldbesitzer, welche die Jagd auf ihrem Grundstück untersagten, so sei dies "unverantwortlich", findet Kammermeier. Denn das Wild mache nicht an Grundstücksgrenzen halt, und so sei der Wald des angrenzenden Grundstücks ebenfalls von einer erhöhten Wildpopulation betroffen. Doch auch dieser Fall wird in der Gesetzgebung des Europäischen Gerichtshofes bedacht: Waldbesitzer, die sich gegen die Jagd auf ihrem Grundstück entschieden haben, müssten für Wildschäden am Nachbargrundstück haften, heißt es im Gesetzestext. Das scheint den Unmut Kammermeiers nicht zu lindern, er hofft, "dass sich kein Grundeigentümer auf die Regelung einlässt".

Auch der Bund Naturschutz sieht die Jagd nach wie vor als eine Notwendigkeit an. Für seine Organisation gelte "Wald vor Wild", betont Olaf Rautenberg, Vorsitzender der Kreisgruppe Ebersberg. Denn junge Bäume müssten vor Wildverbiss geschützt werden. Gerade wenn er an die Wildschweine im Ebersberger Forst denke, sei ein Abschuss unumgänglich. Unglaubhaft werde es aber dann, wenn das Wild im Winter an Trögen aufgepäppelt werde, um dann in der Jagdsaison eine höhere Abschussquote zu rechtfertigen, so Rautenberg.

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