Umwelt und NaturPflege von Blühwiesen

Zuschüsse gibt es für die extensive Bewirtschaftung von Blühwiesen für Landwirte.
Zuschüsse gibt es für die extensive Bewirtschaftung von Blühwiesen für Landwirte. (Foto: Tobias Hase, StMELF)

Bis Ende Februar können Landwirte Zuschüsse für besonders umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen beantragen.

Landwirte, die Teile ihrer Flächen besonders schonend, etwa über extensiv genutzte Blühwiesen bewirtschaften oder auch Hecken und Feldgehölze anlegen oder erneuern möchten, können sich wieder um Förderungen bemühen. Im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) stehen finanzielle Mittel für 2026 zur Verfügung.  Anträge können von Mittwoch, 14. Januar, bis Dienstag, 24. Februar, gestellt werden, digital über das Serviceportal iBALIS. Förderziel des Kulturlandschaftsprogramms in Bayern ist es seit 1988, landwirtschaftlich genutzte Flächen ökologisch aufzuwerten, natürliche Ressourcen zu schützen und vielfältige Kulturlandschaften zu erhalten.

Wer 2026 den Antrag stellt, verpflichtet sich bei Maßnahmen des Ökolandbaus und des KULAP für vier Jahre, bei Maßnahmen im Vertragsnaturschutz für fünf Jahre. Mehrjährige Verträge sollen helfen, wertvolle Lebensräume langfristig zu sichern und zu pflegen. Angesichts begrenzter Fördermittel empfiehlt sich eine frühzeitige und sorgfältige Antragstellung.

Für den korrekten Mehrfachantrag bietet das AELF Ebersberg und Erding zwei digitale Informationsveranstaltungen an. Am Mittwoch, 11. Februar, von 19.30 bis 21 Uhr geht es um „Neuerungen in AUKM und Vorbereitung Mehrfachantrag 2026“. Am Dienstag, 31. März, ebenfalls von 19.30 bis 21.00 Uhr, stehen „Aktuelle Hinweise zur Antragstellung Mehrfachantrag 2026“ im Mittelpunkt. Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldung ist erforderlich über www.aelf-ee.bayern.de

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