Flächentausch:Auf dem Weg

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Vaterstetten plant erste Grundstückskäufe für Umfahrung Parsdorf Anfang 2019 - schließt aber Enteignungen nicht aus

Der Erwerb von Grundstücken für die Umgehungsstraße Parsdorf-Weißenfeld kommt offenbar voran. Dies geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Gemeinderat Manfred Schmidt (FBU/AfD) hervor. Demnach geht man im Vaterstettener Rathaus davon aus, dass bereits Anfang kommenden Jahres die ersten Grundstücke den Besitzer wechseln könnten.

Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Fläche, auf der einmal die neue Straße verlaufen soll, sondern um ein Tauschgrundstück. Hintergrund ist, dass der genaue Straßenverlauf nicht feststeht, solange das Planfeststellungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Darum ist die Gemeinde derzeit bemüht, eine sogenannte Tauschkette zu organisieren. Dazu werden landwirtschaftliche Flächen entweder von der Gemeinde erworben, gegen andere getauscht oder zwischen zwei Grundeigentümern ein Tausch vermittelt.

Was, bedenkt man, dass insgesamt etwa sieben Hektar Grund benötigt werden, durchaus eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Gut die Hälfte davon besitzt die Gemeinde zwar schon - allerdings an der falschen Stelle. Es handelt sich um Grundstücke, auf denen der Landkreis vor Jahren eine Südumfahrung von Weißenfeld bauen wollte. Die aktuelle Planung sieht aber eine Straße nördlich und westlich von Weißenfeld vor, die an eine Schleife im Norden Parsdorfs anschließt. Als Tauschflächen sind die Grundstücke indes möglicherweise nützlich, da es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt.

Denn das ist der Plan hinter der Tauschkette: Vaterstetten bietet den Landwirten gleichwertige Flächen zum Bewirtschaften für Baugrund für die Umfahrung. Womit allerdings ganz offenbar nicht alle einverstanden sind. Zumindest legt dies die zweite Anfrage Schmidts zu dem Thema nahe. Er will wissen, ob der Gemeinderat letztlich über Enteignungen zu beschließen haben werde. Laut Zweitem Bürgermeister Martin Wagner (CSU) sei derzeit nicht davon auszugehen, "dass eine Enteignung der Grundstückseigentümer erforderlich wird, zumal auch landwirtschaftliche Tauschflächen angeboten werden".

Dass man es aber für zumindest möglich hält, in ein Besitzeinweisungsverfahren gehen zu müssen, zeigt der Satz, wonach die Gemeinde das Landratsamt mit dieser Form der Enteignung betrauen würde, sollte "ein freihändiger Erwerb der Flächen" nicht möglich sein. Eine Besitzeinweisung ist laut Baugesetzbuch möglich, wenn "die sofortige Ausführung der beabsichtigten Maßnahme aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit dringend geboten" ist. Die Gemeinde Vaterstetten könnte diese Dringlichkeit damit begründen, dass zumindest der nördliche Abschnitt der Umfahrung bis 2023 fertig sein muss. Ansonsten würde man einen Zuschuss des Investors des Parsdorfer Gewerbegebietes in Höhe von 4,5 Millionen Euro verlieren, was gut einem Fünftel der prognostizierten Gesamtkosten entspricht.

Bezahlen müsste die Gemeinde die enteigneten Grundstücke natürlich trotzdem, zu welchem Preis, das entscheidet zunächst das Landratsamt. Ist der frühere Eigentümer aber damit nicht zufrieden, kann er einen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Diese kann sich über Jahre hinziehen, so wurden die letzten Urteile bei den Besitzeinweisungen für den Bau der Raststätte Vaterstetten erst vor wenigen Jahren gesprochen.

© SZ vom 10.12.2018 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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