Finanzielle Unterstützung:Geldsegen für Poing

Lesezeit: 1 min

Gemeinde bekommt vom Staat 11,3 Millionen Euro für Bauprojekt

Die Gemeinde Poing kann sich für ihr Baugebiet "Lerchenwinkel" über einen Geldsegen der Regierung freuen. Für den dort geplanten Neubau mit 60 Mietwohnungen macht der Freistaat fast 11,3 Millionen Euro an Fördergelder locker. Davon werden rund 1,2 Millionen Euro als Zuschüsse, der Rest wird als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 21,4 Millionen Euro.

Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderung oder für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. In den vier Häusern sind alle Wohnungen barrierefrei gestaltet und über einen Aufzug erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Im Jahr 2020 standen der Regierung von Oberbayern rund 120 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mittel aus diesem Topf kommen nun auch Poing zu Gute.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim.

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Bauministeriums fördert vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung hilft in erster Linie einkommensschwächeren Familien, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Investitionen angestoßen, von denen auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft ausgehen. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen. Weitere Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de

© SZ vom 05.02.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: