Erding:A 94-Tempolimit gekippt

Ein Mühldorfer hat mit Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg

Von Florian Tempel, Erding

Das Tempolimit auf dem 32 Kilometer langen Abschnitt der A 94 zwischen Pastetten und dem Tunnel bei Ampfing ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Verwaltungsgericht (VG) München hat in einem Eilverfahren der Klage eines Mühldorfers stattgegeben, der die Begrenzung auf maximal 120 Stundenkilometer angefochten hatte. "Der beklagte Freistaat Bayern ist verpflichtet, die Beschilderungen von Tempo 120 km/h einstweilen unkenntlich zu machen", heißt es in der Presseerklärung des VG München. Die Richter erkannten die Anordnung des Tempolimits als rechtswidrig, da es unzureichend begründet gewesen sei. Es reiche nicht aus, auf Beschwerden von Anwohnern hin ein Tempolimit als "Verkehrsversuch" anzuordnen. Ob der A 94-Lärm tatsächlich über die Maßen groß ist, hätte vor der Anordnung des Tempolimits mit Messungen überprüft werden müssen.

Das Tempolimit war ein Zugeständnis von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gewesen, der sich im Januar mit lärmgeplagten A 94-Anwohnern auf einem nahe der Autobahn gelegenen Reiterhof in Buch traf. Söder sagte damals zu, den Lärmschutz an der Isentalautobahn zügig zu verbessern. Das Teilstück zwischen Pastetten und Heldenstein war drei Monate zuvor eröffnet worden.

Formal erfolgte die Anordnung des Tempolimits, das ab 1. Februar galt, durch die Autobahndirektion Süd, allerdings auf Weisung des bayerischen Innenministeriums. Rechtlich wurde die Tempobegrenzungen mit Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung begründet. Demnach könne man "versuchsweise" und "zur Ordnung des Verkehrs" eine solche Maßnahme anordnen, sagte damals ein Sprecher des Innenministeriums. Versuchsweise sei das Tempolimit, da es zeitlich im Zusammenhang mit den Lärmmessungen und dem Lärmgutachten stehe. Zunächst war es bis Ende Juli befristet. Wegen der Corona-Pandemie nahm der Verkehr auf der A 94 stark ab. Die geplanten Lärmmessungen an Anwesen neben der Autobahn wurden bis nach den Sommerferien verschoben und das Tempolimit bis Ende des Jahres verlängert. Vor allem in den Landkreisen Mühldorf und Altötting war das Tempolimit auf Kritik gestoßen. Eine Online-Petition dagegen fand fast 19 000 Unterstützer.

"Das Urteil legt klar: Deutschland braucht endlich ein allgemeines Tempolimit", erklärte die Aktionsgemeinschaft gegen die Isentalautobahn und der Bund Naturschutz in einer gemeinsamen Pressemitteilung. "Das Gericht verbietet ja kein Tempolimit sondern kritisiert nur die fehlende gesetzliche Grundlage", heißt es weiter. Die bayerische Staatsregierung sei aufgefordert, in dieser Hinsicht gesetzgeberisch aktiv zu werden.

Das bayerische Innenministerium hat am Freitag begonnen, sich aus der ganzen Sache zurückzuziehen. Zuständig für das Tempolimit sei die Autobahndirektion gewesen.

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