Erbschaft:"Jetzt kommt die Generation, für die es was zu holen gibt"

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Wer sein Testament ohne Notar macht, muss es handschriftlich verfassen. Und ordentlich schreiben. Unleserliche Testamente sind ungültig. (Foto: Silvia Marks/dpa)

Wem steht nach dem Tod eines Angehörigen was zu? Über die Suche nach rechtmäßigen Erben und wie weit manche gehen, um sicherzugehen, dass sie bekommen, was ihnen zusteht.

Von Franziska Langhammer, Ebersberg

So unwahrscheinlich es klingen mag, manchmal passiert es eben doch: Aus dem Nichts erfährt man etwa von einer entfernten Verwandten, die weit weg wohnte und die man persönlich nie kennen gelernt hat. Sie ist nun gestorben und hat ein ansehnliches Vermögen hinterlassen, das geerbt werden will. Dass das Erbe auch an seinen rechtmäßigen Besitzer kommt, dafür bedarf es manchmal einer langwierigen und anstrengenden Suche, die auch ans andere Ende der Welt führen kann. Auf diese machen sich, war der oder die Verstorbene im Landkreis Ebersberg wohnhaft, der Rechtspfleger Mathias Bauer und seine Kollegen vom Bereich Nachlass am Amtsgericht Ebersberg.

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