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Entscheidung in Vaterstetten:Gehweg darf  Strombrücke werden

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Kabel für Ladestationen künftig auf Gemeindegrund erlaubt

Besitzer von Elektroautos in der Großgemeinde können künftig leichter eine Ladestation für ihr Vehikel errichten. Der Bau- und Straßenausschuss des Gemeinderates beschloss nun einstimmig, dass für den Bau von Ladestationen nötige Kabel auch auf beziehungsweise unter öffentlichem Grund gebührenfrei verlegt werden dürfen.

Bereits neun Anfragen lägen der Gemeinde vor, in allen Fällen liegen die Garagen oder Carports nicht direkt auf den Grundstücken der Eigentümer oder neben deren Häusern, so dass eine Verkabelung nur über Gemeindegrund möglich ist. Dies soll künftig auch erlaubt werden, die Verwaltung schlug einen sogenannten Gestattungsvertrag für die Genehmigung solcher Leitungsverlegungen vor. Zunächst für 20 Jahre, so lange ist die Nutzung des Gemeindegrundes kostenlos.

Vorbild ist eine Regelung, die es in den meisten Kommunen gibt und aufgrund derer Energieversorgungsunternehmen ihre Infrastruktur unter Wegen und Straßen verlegen dürfen. Zwar gibt es grundsätzlich ein Verbot, Gemeindevermögen unentgeltlich zu überlassen - aber eben auch eine Ausnahme, wenn übergeordnete Interessen dafür stehen, etwa die Versorgung der Gemeindebürger mit Strom oder Gas.

Genau diese Ausnahme kann nach Auffassung der Vaterstettener Verwaltung auch bei der Förderung privater Ladestationen zur Anwendung kommen. Konkret: "Aus Gründen des Klimaschutzes und der Ökologie, der Förderung der E-Mobilität" könne man bei der Nutzung gemeindlicher Straßen und Wege für Zuleitungen zu Ladestationen auf Gebühren verzichten.

Großen Diskussionsbedarf gab es dazu im Gremium nicht, ohne Gegenstimmen wurde der Vorschlag der Verwaltung angenommen. Stefan Ruoff (Grüne) lobte, dass die Gemeinde die Verkehrswende endlich ernst nehme, hatte aber noch eine Anmerkung: "Bitte kontrollieren, dass die Gehwege danach wieder ordentlich hergestellt werden." Dies werde man tun, versicherte Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU), genau wie bei allen anderen, die dort etwas verlegen.

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Quelle:
SZ vom 28.10.2020 / wkb
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