Süddeutsche Zeitung

Entscheidung in Ebersberg:Bauprojekt neben Kapelle erlaubt

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Technischer Ausschuss billigt Vorhaben in Rinding

Von Wieland Bögel, Ebersberg

In Rinding dürfen fünf neue Wohnungen entstehen, die Nähe zu einer denkmalgeschützten Kapelle ist kein Hinderungsgrund. Das entschied nun der Technische Ausschuss des Ebersberger Stadtrates. Die Abstimmung dazu war bereits einmal vertagt worden, weil sich Nachbarn über einen zu geringen Abstand zur Kapelle beschwert hatten.

Konkret geht es um eine Zufahrt und um die Parkplätze, die sich nach Ansicht der Eigentümer der Kapelle zu nahe an dieser befinden. Die Nachbarn forderten daher einen Abstand von mindestens drei Metern sowie eine Tiefgarage. Zwar waren die Bauwerber zu einer kleineren Umplanung bereit, die Zufahrt soll etwas zurückgesetzt werden, so dass ein Meter zwischen Straße und Kapelle frei bleibt. Das ist zwar doppelt so viel wie in der ursprünglichen Planung, indes nicht genug für die Nachbarn. Diese haben bereits angekündigt, beim Ordinariat die "Entweihung" der Kapelle und beim Denkmalamt eine Löschung aus der Denkmalliste beantragen zu wollen. Hintergrund sei, so die Nachbarn in einer Stellungnahme, dass sie nicht bereit seien, die Kapelle zu sanieren, wenn sie durch die Baustelle nebenan beschädigt worden ist. Laut Ebersberger Bauamt wäre dagegen ausgerechnet der Bau der von den Nachbarn geforderten Tiefgarage ein größeres Risiko für die Kapelle. Gebaut wird diese aber ohnehin nicht, da die Antragsteller darauf verweisen, sie wollten günstige Wohnungen bauen, was nicht möglich sei, müsste man noch eine teure Tiefgarage errichten.

Dazu zwingen könne man die Bauwerber ohnehin nicht, so die Stellungnahme der Ebersberger Bauverwaltung. Genauso wenig dazu, die Zahl der Wohnungen in dem Haus zu reduzieren. Auch dies hatten die Nachbarn gefordert. Da das Haus ein Ersatzbau für ein bestehendes ist und sich im Innenbereich befindet, wo grundsätzlich Baurecht besteht, reiche es aus, wenn der Neubau von seiner Form und Größe dem Bestand entspreche. Lediglich den Bau eines neuen Kinderspielplatzes könne die Stadt fordern und tue dies auch.

Im Gremium gab es keine Gegenstimmen zu dem Bauantrag, aber einige Ratschläge an die Beteiligten. "Die Probleme sind hier eher im Zivilrechtlichen angesiedelt, als im Baurecht", sagte etwa Christoph Münch (SPD). Auch Marc Block meinte: "Hier hilft eher ein Streitschlichter als ein neuer Bauantrag." Das Vorhaben an sich sei positiv, "Nachverdichtung ist eine Möglichkeit, Wohnraum zu schaffen", und der werde eben dringend gebraucht.

Auch Gerd Otter (Pro Ebersberg) sah die Lösung eher in einer Streitschlichtung: Vielleicht sollten sich die Rindinger "überlegen, wie will man im Ort miteinander umgehen und wie können auch die anderen bauen". Grundsätzlich sei er zwar schon der Meinung, "dass gute Architektur zivilrechtliche Probleme vermindern könnte", sagte Otter, aber in diesem Fall "ist die Rechtslage halt so, dass wir zustimmen müssen". Auch der Verweis auf den Denkmalschutz rechtfertige hier keine Ablehnung. Hans Hilger (CSU) wies noch darauf hin, dass es im Ort noch eine andere Kapelle gebe. Dass diese direkt an der Durchgangsstraße liege, habe nie jemand als Problem gesehen.

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SZ vom 28.12.2020
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