Energiewende in Ebersberg:Zellen für den Neubau

PV, Solaranlage Landratsamt EBE

Auf dem Landratsamt gibt es schon eine Solaranlage, künftig sollen alle Neubauten in Ebersberg damit ausgerüstet werden.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Der Bau einer Solaranlage wird in der Kreisstadt verpflichtend

Von Nathalie Stenger, Ebersberg

Passend zur Vorstellung eines Konzepts für Freiflächenanlagen für PV-Anlagen im Stadtgebiet Ebersberg, stand auf der Tagesordnung des jüngsten Technischen Ausschusses auch noch anderes Thema im Zusammenhang mit Solarenergie auf dem Programm: Der Antrag der Grünen-Fraktion zur Verpflichtung einer Prüfung und Umsetzung zur Solarnutzung in allen zukünftigen Bebauungsplänen - nach Abwägung öffentlicher und privater Belange. Auch eine Dach- oder Fassadenbegrünung soll es bei Neubauten möglichst geben.

Der Antrag sei eine Ergänzung zu dem 2012 von allen Fraktionen einstimmig verabschiedeten Klimaschutzkonzept, erklärte Marc Block (Grünen). Um den notwendigen Flächenverbrauch für Freiflächenanlagen möglichst gering zu halten, müsse man auch in der Stadt geeignete Flächen für den intensiven Gebrauch von Solarenergie nutzen. Es dürfe nicht länger dazu kommen, dass aus juristischen Erwägungen bestens für Solarenergie geeignete Flächen ungenutzt bleiben und Chancen zu Energiewende leichtfertig vertan werden. "Wer bereits 2012 A gesagt hat, muss auch heute noch entschlossen B sagen können", so Block.

Der Antrag sei von der CSU-Fraktion mit einem lachenden und einem weinenden Auge wahrgenommen worden, sagte Stadtrat Alexander Gressierer. Zum einen sei man in der Fraktion schon immer der Überzeugung, dass PV-Anlagen am besten auf Dächern aufgehoben seien, zum anderen aber zwinge man mit einer Pflicht zum Aufbau von Solaranlagen auf Neubauten Kosten auf junge Familien. "Und das in einer Phase, in der Liquidität ohnehin knapp ist und man mit immensen Baukosten konfrontiert ist." Deshalb schlage die Fraktion vor, den Beschluss um eine mögliche Zusammenarbeit mit der Bürgerenergiegenossenschaft Ebersberg zu ergänzen. "Bei Bebauungsplänen, bei denen die wirtschaftliche Umsetzbarkeit für PV-Dächer geprüft wird und positiv ausfällt, soll dem Bauherrn die Möglichkeit gegeben werden, wahlweise die Dächer selbst mit PV-Anlagen auszustatten oder Dächer zur Pacht an die Bürgerenergiegenossenschaft anzubieten", so Gressierer.

Dieser Vorschlag wurde sowohl von Christoph Münch (SPD) als auch Marc Block selbst positiv aufgefasst. Gerd Otter (Pro Ebersberg) hingegen argumentierte, er habe ein paar Schwierigkeiten mit dem Antrag. "Warum brauchen wir einen Antrag für etwas, dass wir ohnehin schon leben?", fragte er.

Kurz vor der Abstimmung - der Ausschuss entschied sich für den Antrag der Grünen mit dem Zusatz der CSU - erklärte Bauamtsleiter Christian Stöhr die Folgen des Beschlusses. Folge der Rat dem Antrag, ergebe sich daraus eine Prüfaufgabe für die Verwaltung, die Umsetzung eines Teilbereichs des Klimaschutzkonzepts in dem jeweiligen Gebiet auf PV-Anlagen zu untersuchen. Das mache man zum Teil heute schon, so Stöhr, allerdings gebe man den Bau einer Anlage in den Bebauungsplänen nicht als Festsetzung vor, sondern nur in den Hinweisen, die lediglich Empfehlungscharakter haben. Jetzt würde der Bau einer Solaranlage, sofern es passe, in dem Bebauungsplan verpflichtend festgesetzt. Das bedeute: Wer keine Solaranlage auf dem Dach bauen möchte, muss eine Befreiung beantragen.

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