Energiewende:Gutachten soll klären, ob im Ebersberger Forst ein Windpark machbar ist

Energiewende: Ein Windrad bei Alxing.

Ein Windrad bei Alxing.

(Foto: Christian Endt)

Für Landrat Robert Niedergesäß sind die Argumente der Windkraft-Befürworter stärker.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Seit 2011 gibt es Pläne für einen Windpark im Ebersberger Forst, noch immer ist unklar, ob sich über den Wipfeln der Bäume jemals Windräder drehen werden. Denn die Standorte der fünf Windenergieanlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet, dort sind derartige Vorhaben nicht zulässig. Eine Option wäre aber eine Umzonierung, die Standorte würden also gewissermaßen aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgeklammert.

Bevor dieses Verfahren nun in die Wege geleitet wird, soll ein neues Gutachten Klarheit darüber bringen, ob ein Windpark im Forst überhaupt grundsätzlich machbar ist. "Es geht um eine ergebnisoffene Klärung", sagte Landrat Robert Niedergesäß (CSU) am Dienstag in einem Pressegespräch.

Der zuständige Umweltausschuss des Kreistags wird das Gutachten in einer Sondersitzung Anfang Mai voraussichtlich in Auftrag geben. Ergebnisse seien dann bereits im Herbst zu erwarten, so Niedergesäß. Geplant ist, dass der Kreis die Kosten von 91 000 Euro zunächst vorfinanziert. Käme es im Anschluss tatsächlich zum Bau des Windparks, würde der Kreis einen Teil der Summe vom Betreiber wieder einfordern.

Gegenargumente seien nachvollziehbar, aber nicht stark genug

Der Landrat betonte, er könne auch die Argumente der Windkraftgegner nachvollziehen, die die besondere Schutzwürdigkeit des Ebersberger Forsts anführen. Dennoch wiegen für ihn die Argumente derer, die für saubere Energie aus dem Forst argumentieren, etwas schwerer - aber immer mit der Maßgabe, dass es sich nur um eine begrenzte Zahl von Anlagen handeln dürfe. Wenn aber das Gutachten zeige, dass die Windkraftnutzung im Forst überhaupt nicht möglich sei, "dann müssen wir das auch akzeptieren", so Niedergesäß.

Untersucht werden soll nun, ob es ein K.o.-Kriterium für einen Windpark im Forst gibt, dabei wird ein Fachbüro sich vor allem einen Überblick über die vorkommenden Tier- und Pflanzenarten verschaffen. Selbst wenn in dieser Voruntersuchung herauskäme, dass es für einen Windpark keine grundsätzlichen Hindernisse gäbe, heißt das aber nicht, dass die Windräder auf jeden Fall gebaut werden dürfen. Denn eine vertiefte artenschutzrechtliche Prüfung wäre bei einem konkreten Bauantrag dennoch erforderlich - auch dann kann es immer noch sein, dass eine seltene Tierart entdeckt wird, die das Projekt unmöglich macht.

Als Standort für die Windräder käme nur ein vergleichsweise kleiner Teil des Ebersberger Forsts in Frage. Besonders wertvolle Flora-Fauna-Habitat-Gebiete sind beispielsweise von vornherein ausgeschlossen. Aber auch ein vorgeschriebener Abstand zum Wetterradar in Schnaupping (Landkreis Erding) müsste eingehalten werden.

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