Ein Jahr Haft auf Bewährung:Sexueller Übergriff auf Minderjährige

Ein 19 Jahre alter Ebersberger hat ein schlafendes 14-jähriges Mädchen missbraucht.

.Von Christine Haimerl

Er soll eine minderjährige, widerstandsunfähige Person sexuell missbraucht haben. Das war im Sommer vergangenen Jahres. Nun hat der 19-Jährige die Tat in weiten Teilen gestanden, als er sich vor dem Jugendschöffengericht in Ebersberg verantworten musste. Beim Prozess kam es zu einer Verfahrensabsprache: Das weitgehende Geständnis des Angeklagten ersparte dem Opfer, das als Nebenklägerin auftrat, eine Aussage. Schließlich wurde er zu einer Jugendstrafe von zwölf Monaten verurteilt, die zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt wird. Binnen sechs Monaten muss er außerdem eine psychotherapeutische Behandlung beginnen.

In der Tatnacht hatten das 14-jährige Opfer und die gleichaltrige Freundin auf einem Parkplatz drei junge Männer kennengelernt und diese in ihre Wohnung begleitet. Dort aßen sie und sahen fern, bis sich das Mädchen in den frühen Morgenstunden in das Bett des Angeklagten legte. Als das Mädchen eingeschlafen war, zog der Täter, der zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert war, sie aus und missbrauchte sie sexuell. In ihrem schläfrigen Zustand konnte das Mädchen sich nicht gegen den Übergriff wehren. Sie wachte erst durch einen entsetzten Schrei ihrer Freundin auf. Diesen Vorwürfen stimmte der Angeklagte in weiten Teilen zu. Allerdings sei es laut seinem Anwalt nur zu Körperkontakt und nicht "zum Eindringen" gekommen.

Seiner Meinung nach seien es zwei Opfer gewesen, die vor Gericht standen, denn er selbst habe eine schwere Kindheit erlebt. Er ist selbst Opfer sexuellen Missbrauchs geworden. Seither leide der Täter unter Angstattacken und Albträumen. Darüber hinaus sei das Leben des 19-Jährigen, der nicht vorbestraft ist, zum Tatzeitpunkt perspektivlos gewesen. Er habe die Schule nicht abgeschlossen und keine beruflichen Ziele gehabt. Zugute halten müsse das Gericht dem Jugendlichen, dass er mittlerweile versucht, ein geregeltes Leben zu führen. Gerade bereitet er sich auf seinen Schulabschluss vor, anschließend wolle er eine Ausbildung beginnen.

Der Verteidiger betonte, dass die 14-Jährige sich freiwillig in das Bett des Angeklagten gelegt und so gewisse Signale ausgesendet habe. Auch der Staatsanwalt und die Anwältin der Nebenklägerin nannten das Verhalten des Mädchens "leichtfertig" und "unbedarft". Allerdings dürfe nicht vergessen werden, dass es sich um ein 14-jähriges Kind handle, dem es noch an Lebenserfahrung und Weitsicht mangele, sagte die Vertreterin der Nebenklage. Ihrer Meinung nach seien die Erfahrungen, die der Angeklagte in seiner Kindheit machen musste, tragisch. Doch müsse gerade jemand, der am eigenen Leib sexuelle Gewalt erlebte, wissen, welche Folgen eine solche Tat hervorruft. Um die traumatischen Erlebnisse der Tatnacht zu verarbeiten, werde ihre Mandantin momentan in einer Wohngruppe betreut. Bald wird sie eine Psychotherapie beginnen.

Die Anwältin des Opfers forderte in ihrem Schlussplädoyer eine Jugendstrafe von 14 Monaten, der Staatsanwalt hielt zwölf Monate für angemessen. Neun Monate forderte dagegen der Verteidiger des Angeklagten. Sie alle plädierten für die Aussetzung der Strafe auf Bewährung und Anwendung des Jugendstrafrechts. Diesem Vorschlag schloss sich der Vertreter der Jugendgerichtshilfe an. Da der Angeklagte zielgerichtet die Schule besuche und sich um eine Berufsausbildung bemühe, sei die Sozialprognose sehr positiv. Nach kurzer Beratung mit den Jugendschöffen verkündete die Richterin Susanne Strubl das Urteil. Sie verurteilte den Täter zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens muss er nicht tragen

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