Süddeutsche Zeitung

Forst:Ebersberger Politik: Erste Windrad-Beschlüsse bereits im Juni

Letztlich soll so der Bau der fünf Anlagen im Ebersberger Forst ermöglicht werden. Auch ein zweites Vorhaben soll Fahrt aufnehmen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Nachdem sich beim Bürgerentscheid eine Mehrheit für den Bau von fünf Windrädern im Ebersberger Forst ausgesprochen hat, drückt die Politik nun aufs Tempo. Bereits in gut einem Monat sollen im Umweltausschuss die ersten Beschlüsse gefasst werden, bis zum Sommer könnten die ersten Schritte zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung in der Vollversammlung des Kreistages verabschiedet werden. Diesen Zeitplan teilte Landrat Robert Niedergesäß (CSU) nun bei einem Pressegespräch mit. Auch eine weitere ambitionierte Planung könnte in den nächsten Wochen wieder aufgenommen werden: Die Suche nach sogenannten Konzentrationsflächen für Windräder.

Diese war vor gut zehn Jahren vom Landkreis und den 21 Kommunen angestoßen worden. Das Prinzip folgt jenem, das Gemeinden etwa bei der Ausweisung von Kiesgruben schon seit jeher anwenden: Damit nicht überall wild gegraben wird, gibt es in den Flächennutzungsplänen der meisten Kommunen Konzentrationsflächen, also Regionen für den Kiesabbau. Auf die Windkraft angewandt bedeutet dies, damit nicht jede Gemeinde ihren Nachbarn Windräder neben deren Kernsiedlungen baut, verständigen sich die Kommunen auf Zonen, die von den dichter besiedelten oder anderen schützenswerten Gebieten möglichst gleich weit entfernt sind. Mit Einführung der 10 H-Regel, wonach Windräder mindestens das zehnfache ihrer Höhe vom nächsten Wohnhaus entfernt stehen müssen, verschwand 2014 die nahezu fertige Planung in der Schublade.

Nun könnte es eine Neuauflage geben: "Ich glaube, dass der Bürgerentscheid einen Beitrag dazu geleistet hat, dass sich bei dem Thema wieder etwas tut", sagte der Landrat am Dienstag. Allerdings sei die Frage, ob 10 H unterschritten wird, eine, welche in der Planungshoheit der jeweiligen Gemeinde liege, "als Landkreis können wir das nicht vorgeben - aber koordinieren". Dies soll bereits in der nächsten Bürgermeister-Dienstbesprechung im Juni passieren.

Bereits im vergangenen Jahr war die Konzentrationsflächenplanung in dieser Runde Thema gewesen. Damals hatte es auch schon Vorschläge gegeben, wie sich die interkommunale Planung konkret umsetzen lassen könnte. So könnte es nicht eine, sondern drei Planungen geben, sagte Niedergesäß, ganz grob unterteilt in Westen, Osten und Süden des Landkreises. Bevor man allerdings zu konkret wurde, sollte der Ausgang des Bürgerentscheides abgewartet werden.

Dies galt auch für die Vorbereitungen auf das Genehmigungsverfahren für die Windräder im Forst. "Wir haben keine Mega-Vorbereitungen getroffen, bevor wir wussten, wie es ausgeht", so Niedergesäß. Seit dieser Woche indes laufen die Vorbereitungen der Verwaltung auf Hochtouren. Die erste Sitzungsvorlage über die Änderung der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst soll zum Umweltausschuss am 16. Juni fertig sein. "Dann wollen wir die ersten Schritte machen und das Verfahren einleiten", kündigt Niedergesäß an. Einen knappen Monat später, am 19. Juli, soll das Thema dann auf die Tagesordnung des Kreis- und Strategieausschusses, am 2. August würde es im Kreistag beraten.

Ebenfalls in den kommenden Monaten soll die Vergabe der Gutachterleistungen erfolgen. Unter anderem ist vor einer finalen Genehmigung der Windräder die "Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung" nötig. Dabei wird das Gebiet ein Jahr lang daraufhin untersucht, welche Tier- und Pflanzenarten dort an welchen Stellen vorkommen. Durch die lange Dauer sollen auch mögliche Wanderungsbewegungen etwa von Vögeln erfasst werden.

Laut Brigitte Keller, Leiterin der Zentralabteilung und Kreiskämmerin, rechnet man mit Gesamtkosten für die Gutachter im Bereich eines "niedrigen sechsstelligen Betrages". Den allerdings der Landkreis wohl nur zu einem Teil übernimmt, den anderen zahlt der Investor Green City Energy (GCE). Wie die Kostenteilung genau ausfällt, darüber werde aber noch verhandelt, sagt der Landrat, auch die Frage, welche Gutachten man überhaupt alle brauche, sei noch nicht beantwortet.

Beim Zeitplan schließt man sich im Landratsamt der Prognose von GCE an, wonach frühestens Ende 2024, wahrscheinlicher sogar erst 2025 mit dem Bau der fünf Windräder begonnen werden könne. Er rechne mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren, sagte Niedergesäß am Dienstag und schließt nicht aus, dass es mehr werden: "Beim Brucker Windrad hat es vier Jahre gedauert."

Dies auch, weil das Vorhaben jahrelang die Gerichte beschäftigte, weil Anwohner gegen die Genehmigung klagten. Dies erwartet Niedergesäß auch beim Projekt im Forst: "Ich gehe davon aus, dass es beklagt wird." Sowohl gegen die Änderung der Landschaftsschutzverordnung als auch gegen die Genehmigung der Anlagen selbst würden die Gegner wohl vor Gericht ziehen. Wobei letztere alles andere als sicher sei, betont Niedergesäß. Schließlich könnten die Gutachten durchaus auch gegen das Vorhaben ausfallen.

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SZ vom 19.05.2021/koei
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