Energiewende:Windräder nicht nur im Forst

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Vor dem Bürgerentscheid zu den Windrädern im Ebersberger Forst hat sich der Bund Naturschutz klar positioniert. Mehr als fünf Anlagen sollen es im gemeindefreien Gebiet nach Überzeugung der Naturschutzorganisation aber auch nicht werden. (Foto: Christian Endt)

Der Bund Naturschutz Ebersberg äußert sich zu den Vorranggebieten, die der Regionale Planungsverband vorschlägt und erhebt drei Forderungen.

Es muss vorangehen mit dem Windkraftausbau im Landkreis - aber nicht nur im Ebersberger Forst: Das betont nun die Ebersberger Kreisgruppe des Bundes Naturschutz in einer Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband (RPV). Dieser hatte kürzlich eine Vorplanung für Vorranggebiete für die Windkraftnutzung im Münchner Umland vorgelegt und damit im Landkreis auch einige Kritik hervorgerufen - denn hier sind Vorranggebiete ausschließlich im Ebersberger Forst vorgesehen, mehr als 50 Anlagen wären laut RPV planerisch möglich. Andere Standorte sind nicht berücksichtigt, auch nicht solche, an denen bereits Vorbereitungen für die Errichtung von Windrädern laufen.

Das bedeutet zwar nicht, dass außerhalb des Forsts künftig keine Windräder gebaut werden könnten, das Prozedere außerhalb der Vorranggebiete ist aber komplizierter. Und diejenigen, denen schon die geplanten fünf Windräder im Forst zu viel sind, haben Sorge, dass durch die RPV-Planung noch viele weitere folgen werden.

Zum Windpark im Forst steht der BN - unter einer Bedingung

Der Bund Naturschutz im Landkreis Ebersberg unterstreicht in seiner Stellungnahme erneut, wie wichtig es ist, die erneuerbaren Energien auszubauen - auch im Landkreis Ebersberg. Der Kreisvorsitzende des BN Ebersberg, Sepp Biesenberger, erklärt dazu in einer Pressemitteilung: "Es gibt keinen Artenschutz ohne Klimaschutz. Nicht zuletzt seit dem Ukrainekrieg ist klar, dass regional erzeugte Windenergie mit Wertschöpfung in Gemeinde- und Bürgerhand unverzichtbar ist. Durch Windkraft als Pendant zur Photovoltaik - vor allem nachts und im Winter - kann der Speicherbedarf für erneuerbare Energien elegant minimiert werden. Die Leistungsklasse moderner Windräder lässt inzwischen auch in unserer Region rentable Stromernte aus den flächensparenden WKAs zu, wie Beispiele aus der näheren Umgebung zeigen".

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Der Landkreis Ebersberg möchte an seinem Ziel festhalten, in sechs Jahren frei von fossilen Energieträgern zu sein. Am ursprünglichen Beschluss wird nun allerdings nachgeschärft - und ein Missverständnis aus der Welt geräumt.

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Doch die im Regionalplan vorgesehene Freihaltung von Teilen des Alpenpanoramas "sollte nicht dazu führen, dass einzelne große Waldgebiete extrem große Vorranggebiete bekommen", unterstreicht BN-Chef Sepp Biesenberger. Auch die bewaldeten Ränder der Moränengebiete zu den Schotterebenen könnten, soweit sie wenig besiedelt seien, für einzelne Anlagen und kleinste Gruppen besonders geeignete Standorte geben, weil sie besonders windhöffig seien. Dazu zählten auch Hochpunkte der Moränengebiete. "Das führt zu einer regional ausgeglichenen, behutsamen und im Landschaftsbild sinnfälligen Verteilung", so die Einschätzung des BN.

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Drei Forderungen stellt der Bund Naturschutz im Landkreis an den Planungsverband: Maximal sollen im gemeindefreien Gebiet des Ebersberger Forsts fünf Windkraftanlagen möglich sein - wie es auch im Bürgerentscheid im Mai 2021 entschieden wurde. Zudem sollen laut BN auch die Flächen, auf denen in den 21 Gemeinden bereits Planungen für Windräder im Gange sind - darunter Bruck, Grafing und Ebersberg - als Vorrangflächen ausgewiesen werden. Ebenso sollen weitere Flächen an Auto- und Eisenbahnen und in der Nähe von Gewerbegebieten in den Gemeinden als Vorrangflächen ausgewiesen werden. "Damit bekommen diese Gemeinden Rückenwind für die schon laufende Umsetzung und werden ermuntert, Windrad-Ensembles auf ihrer Flur zu planen, beziehungsweise Planungen dafür - wie schon bisher möglich - über das Baurecht zu unterstützen", unterstreicht der BN.

Die Umsetzung der Windräder im Ebersberger Forst müsse nun nach inzwischen drei Jahren Prüf- und Planungszeit, die seit dem Bürgerentscheid vergangen seien, "endlich zügig vorangetrieben werden".

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