Mit dem Führerschein des besten Kumpels, der im Gegensatz zu einem selbst schon 18 ist, versuchen, in den Club zu kommen? Keine gute Idee: Das ist Urkundenfälschung und damit eine Straftat. Gut möglich jedoch, dass die meisten Staatsanwälte bei solch einer Tat im jugendlichen Eifer vielleicht ein Auge zudrücken und keine Anklage erheben – zumindest nicht beim ersten Mal. Bei einem 28-jährigen Mann hingegen, der sich bei der Polizei mit einem gefälschten Führerschein ausweist und eben jenen dann auch noch dem Gericht vorlegt, bei dem reichen dann selbst zwei zugedrückte Augen nicht mehr aus. Und so muss sich eben jener Mann, der zum Tatzeitpunkt im mittleren Landkreis Ebersberg wohnte, nun vor dem Ebersberger Amtsgericht wegen Urkundenfälschung verantworten.
Amtsgericht Ebersberg:Auf falscher Fährte unterwegs
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Weil ein 28-jähriger Mann mit einem gefälschten Führerschein unterwegs ist und diesen auch noch der Justiz vorlegt, muss er sich nun vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten – und entgeht nur knapp einer Freiheitsstrafe.
Von Johanna Feckl, Ebersberg
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