Ebersberger Amtsgericht:9000 Euro für einen Anruf

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Ein schlechter Scherz gegen seine Ex-Freundin wird für einen 37-Jährigen nun sehr teuer

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Freund und Helfer will die Polizei gerne sein - doch manche Hilfeleistungen gehören ausdrücklich nicht dazu. Etwa der Ex-Freundin einen üblen Streich zu spielen. Dies wurde einem 37-Jährigen nun auch noch einmal vom Amtsgericht klargemacht, wegen Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschen einer Straftat muss er 9000 Euro zahlen - und damit hat er sogar noch Glück gehabt.

An einem Nachmittag im vergangenen August ging bei der Ebersberger Polizei ein Notruf ein. Ein "Herr Bauer", angeblich ein Nachbar der Ex-Freundin des nun Angeklagten, meldete, dass bei seiner "Nachbarin" ein Einbruch im Gange sei. Und dabei ginge es, so der Anrufer, offenbar gewalttätig zu. Er habe Glas splittern und Leute schreien hören. Was man bei der Polizei verständlicherweise sehr ernst nahm, weshalb sich mehrere Streifenwagen zum Ort des angeblichen Verbrechens in Bewegung setzten. An der Wohnung angekommen, stellte sich schnell heraus, dass man einem schlechten Scherz aufgesessen war. Dass dessen Urheber der 37-jährige Maler und Lackierer aus dem südlichen Landkreis war, ließ sich anhand der gespeicherten Telefonnummer schnell herausfinden. Er wurde angezeigt, neben dem Notrufmissbrauch auch dafür, dass er in den Tagen vor dem angeblichen Einbruch seine Ex mit Telefonanrufen "bombardiert" habe, wie es der Staatsanwalt formulierte.

Laut Protokoll war der Angeklagte angetrunken, als er den falschen Notruf absetzte. Ein Test ergab einen Wert von etwa 0,7 Promille. "Hauptsächlich Bier" habe er am dem Abend getrunken - wie jeden Abend, sagte der Angeklagte. Was für Richterin Vera Hörauf den Kern der Sache ganz gut charakterisiert: "Ich denke das Grundproblem ist Ihre Beziehung zur Geschädigten und zum Alkohol."

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwalt und Verteidigung räumte der Angeklagte sämtliche Vorwürfe ein und erklärte sich bereit, eine Therapie zu machen. Im Gegenzug beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe. Zu seinem Motiv erklärte seine Anwältin, ihr Mandant habe sich "in eine Art Eifersuchtswahn hineingesteigert". Was natürlich keine Entschuldigung, aber eine Erklärung für das Verhalten sei. Das habe der Angeklagte auch erkannt und wolle daran etwas ändern.

Schon vor einigen Wochen habe er sich bei der Caritas für zwei Therapien angemeldet, einen Eltern-Kind-Kurs - in der dysfunktionalen Beziehung des Angeklagten zur Geschädigten gibt es auch zwei Kinder - und einen Anti-Alkohol und -Aggressionskurs. Er wolle die Kurse auch wirklich machen, versicherte der 37-Jährige, allerdings sei wegen der knappen Plätze erst im Sommer wieder etwas frei.

Trotzdem müsse man die Therapiebereitschaft des Angeklagten zu dessen Gunsten werten, genau wie sein Geständnis, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Darum sei auch eine Geldstrafe möglich - allerdings eine im oberen Bereich, er beantragte 190 Tagessätze. Denn der Angeklagte hat in den vergangenen Jahren schon einiges an Vorstrafen angehäuft. Darunter ist neben Geldstrafen für fahrlässigen Umgang mit gefährlichen Abfällen und einigen Verkehrsdelikten, wie Trunkenheit am Steuer oder Fahren ohne Führerschein, auch eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und Beleidigung. Diese ist laut Gericht ebenfalls eine Folge der schwierigen Beziehung zu seiner Ex-Freundin.

Verurteilt wurde er schließlich zu 180 Tagessätzen zu je 50 Euro. Dies habe ihm "die Bewährung gerettet", so die Richterin, bei einer erneuten Haftstrafe hätte der 37-Jährige wohl auch die neun Monate aus der vorangegangenen Verurteilung absitzen müssen. Was auch passieren werde "wenn es so weiterläuft", so Hörauf, deshalb "ist es gut, dass Sie sich um eine Therapie kümmern". Dass die Strafe so hoch ausfällt, liege neben den Vorstrafen daran, dass der Angeklagte "eine erhebliche Tat vorgetäuscht" und eine entsprechende Reaktion ausgelöst habe.

© SZ vom 11.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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