Ebersberg:Zonen für Rotoren

Energiewende Landkreis Ebersberg - Modellkarte

In Hamberg steht das erste Windrad des Landkreises, im Forst könnten fünf weitere dazu kommen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Nach einer Änderung des Landschaftsschutzgebietes könnte der Windpark im Forst in zwei Jahren gebaut werden

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Für den Windpark im Ebersberger Forst wird eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes vorbereitet. Diese sogenannte Umzonierung ist die Voraussetzung dafür, dass im Forst überhaupt Windräder aufgestellt werden dürfen. Beschließen müsste die Änderung letztlich der Kreistag, anschließend will der Planer, die Münchener Firma Green City Energy, ins Genehmigungsverfahren für die fünf Anlagen gehen. Frühester Baubeginn für den Windpark könnte damit bereits Ende 2019 sein.

Bis dahin dürften auch die Anlagen der Flugsicherung zwischen Poing und Pliening umgerüstet sein, eine mögliche Störung des Funkfeuers durch die Windräder galt lange Zeit als Haupthindernis für die Rotoren im Forst. Im vergangenen Jahr kündigte die Flugsicherung dann überraschend eine Modernisierung der Radarstation an. Binnen zweier Jahre soll die bestehende durch ein weniger störanfälliges Modell ersetzt werden. Bei Green City wurde danach die konkrete Planung für das Projekt begonnen. Entstehen sollen in einer Reihe östlich der Eglhartinger Straße im Wald bei Anzing fünf bis zu 230 Meter hohe Windkraftanlagen. Jede von ihnen soll pro Jahr etwa acht Millionen Kilowattstunden Strom liefern, insgesamt könnte der Windpark damit den Bedarf von mehr als zehntausend Haushalten decken.

Wie Projektleiter Robert Giemsa sagt, sei man derzeit im Gespräch mit dem Landratsamt, um ein Zonierungskonzept zu erarbeiten. Eigentlich ist die Errichtung jeglicher Gebäude im Landschaftsschutzgebiet verboten, darum sollen Teile davon gewissermaßen in eine Sonderzone für Windkraft umgewandelt werden. Laut Giemsa könnte diese Umwandlung bereits in einem halben Jahr abgeschlossen sein. Weitere zwei Jahre würde im günstigsten Fall das Genehmigungsverfahren dauern, so dass man im Herbst übernächsten Jahres oder zumindest im Frühling 2020 mit dem Bau der Anlagen beginnen könnte.

Das Verfahren zur Umzonierung ähnelt jenem, mit dem etwa Flächennutzungs- oder Bebauungspläne erstellt und geändert werden, erklärt Norbert Neugebauer, der Büroleiter des Landrates. Auch hier werden die Stellungnahmen von sogenannten Trägern öffentlicher Belange eingeholt, etwa dem Wasserwirtschafts- und Forstamt, der Flugsicherung sowie dem Bund Naturschutz oder dem Landesbund für Vogelschutz. Auch eine Auslegung mit der Möglichkeit der Bürgerbeteiligung wird es geben. Letztlich entscheiden über die Umzonierung müssten der Umweltausschuss, der Kreis- und Strategieausschuss sowie der Kreistag.

Was den Zeitplan betrifft, gibt sich Neugebauer vorsichtig. Dass das Zonierungskonzept noch heuer fertig werde, sei eher unwahrscheinlich. Zwar könnten die ersten Beratungen in den Ausschüssen noch in diesem Jahr stattfinden, mit einem Beschluss sei dagegen realistischerweise voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 zu rechnen. Denn einige Fragen müssten zuvor noch geklärt werden, so Neugebauer, etwa in welchem Umfang man arten- und naturschutzfachliche Prüfungen der künftigen Windradstandorte schon vor der Umzonierung vornehmen muss.

Laut Giemsa reicht es, diese im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erstellen, also wenn die Sonderzone bereits beschlossen wurde. Diese Frage sei allerdings noch nicht abschließend geklärt, sagt Neugebauer, man prüfe derzeit, ob man nicht bereits für die Genehmigung der Sonderzone nachweisen müsse, dass dadurch keine übermäßige Beeinträchtigung der Natur entstehe.

Zumindest für die Wasserversorgung der Kreisstadt könne man eine solche mittlerweile ausschließen, sagt Giemsa. Man habe die Standorte so gewählt, dass sie sich außerhalb des im westlichen Ebersberger Forst liegenden Wasserschutzgebietes befänden. Der Stadt Ebersberg, die vor zwei Jahren auf mögliche Konflikte mit dem Wasserschutz verwiesen hatte, sei diese Umplanung allerdings noch nicht mitgeteilt worden, sagt Bürgermeister Walter Brilmayer (CSU) auf Nachfrage.

Relativ sicher ist man sich dagegen schon beim Verfahren, mit dem man die Windräder ermöglichen will - neben einem Zonierungs-Konzept hätten man theoretisch auch eine Befreiung erteilen können. Die Umzonierung biete aber den großen Vorteil, dass man damit genau festlegen könne, wie viele Windräder gebaut werden dürfen. Würde man diese dagegen über eine Befreiung genehmigen, könnte dies als Präzedenzfall für ähnliche Projekte in der Zukunft wirken.

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