Süddeutsche Zeitung

Ebersberg:Waffenstillstand, aber kein Friede

Bei der Finissage im Grundbuchamt sprechen sich Aktionskünstler Peter Kees und der Leiter des Amtsgerichts, Christian Berg, zwar aus. Eine Annäherung gibt es aber nicht

Von Alexandra Leuthner, Ebersberg

Da saßen sie sich also gegenüber, die beiden Kontrahenten, vielmehr saßen sie einander halb zugewandt. Was in etwa ausdrückte, mit welcher inneren Haltung der Leiter des Ebersberger Amtsgerichts, Christian Berg, und der Aktionskünstler Peter Kees sich an diesem Sonntagnachmittag begegneten. Auch jetzt noch, als sie endlich persönlich aufeinander trafen.

Man hätte meinen können, die Auseinandersetzung um Kees' Installation "Kunstschießplatz" sei vor allem ein Resultat fehlender Kommunikation zwischen dem Künstler und dem Amtsgerichtsdirektor gewesen. Jener hatte ein Luftgewehr, das Teil eines Kunstwerks war, abmontieren lassen. Und das am späten Nachmittag des Tages vor Beginn der Kunstvereinsausstellung, dessen Teil die Installation hätte sein sollen. Zu wenig Zeit für Kees, auf diesen Eingriff in die Freiheit der Kunst zu reagieren, als den er die Maßnahme empfand. Der Gerichtsdirektor dagegen hatte, wie er nun noch einmal erklärte, erst an jenem Nachmittag davon erfahren, dass da im Obergeschoss seines Gerichts ein Gewehr offen herum lag, greifbar für jeden, der den Ausstellungsraum betreten würde. Ohne Munition zwar, aber auch ohne dies, mit einer "Mündungsenergie" von 7,5 Joule, gefährlich, wie er fand. "Ich hab' geglaubt, mich tritt ein Pferd", sagte Berg auf seinem Stuhl sitzend vor etwa 30 kunstsinnigen Neugierigen, die trotz des draußen lockenden Frühlingstags gekommen waren, diesem Gespräch zu lauschen.

Zwei Artikel des Grundgesetzes wurden bei der Finissage gegeinander gehalten

Wer also hätte glauben mögen, dass Kees und Berg am Ende die Stühle näher zueinander rücken würden, jetzt, da sie anlässlich der Finissage miteinander redeten, sah sich getäuscht. Grundgesetzartikel wurden gegeneinander gehalten - die Freiheit der Kunst als Grundelement der Demokratie gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit; das Recht des Hausherren respektive seine Pflicht, Risiken für die Besucher seines "befriedeten Besitztums" zu vermeiden, gegen das Recht des Künstlers, sich frei von Zensur auszudrücken in seinen Werken. Der Jurist sprach von Risiko, beschwor das Bild eines Gewehrs, das in einem unaufmerksamen Augenblick ausgelöst, jemanden verletzen könnte, stellte dem frei zugänglichen - wenn auch nicht waffenscheinpflichtigen - Schießutensil die Sicherheitsvorkehrungen gegenüber, die seit einigen Jahren jeder Besucher des Gerichts durchlaufen muss. "Ich kann doch nicht unten einen Hochsicherheitsbereich haben und hier oben ein Gewehr herumliegen lassen." Kees stellte seine Installation - in der die Besucher auf ein frisch aufgenommenes Konterfei ihres Gesichts hätten schießen sollen, um sich so mit der Bedeutung von Kants Definition der Menschheitswürde auseinander zu setzen -, in die Tradition von Kunstinszenierungen an oder mit der Waffe. Verwies auf die Aktionen der serbischen Künstlerin Marina Abramowitsch oder des Amerikaners Chris Burden, der sich als Protest gegen den Vietnamkrieg von einem Freund in den Arm schießen ließ. Alles schön und gut, befand Christian Berg, manch einer lasse sich auch auf den Roten Platz nageln - der russische Konzeptkünstler Pjotr Pawlenski hatte 2013 seine Hoden aus Protest gegen Korruption und Gleichgültigkeit mit einem Nagel am Moskauer Boden festgenagelt -, Künstler könnten tun, was sie wollten, "aber nicht bei mir."

Und es schien fast, als rückten beide noch ein Stück weiter auseinander, als der Künstler den Amtsgerichtsdirektor nun selbst zu "Kunst" erklärte. Schließlich habe der mit dem Aufhängen seiner eigenen Stellungnahme innerhalb des rot-weißen Tatort-Absperrbands, mit dem Kees den Rest seines Schießplatzes gekennzeichnet hatte, eingegriffen in das Kunstwerk selbst. "Ja schön", bemerkte der Direktor trocken, nahm den Karton mit der Aufschrift "Kunst" entgegen und legte ihn beiseite.

Christian Berg findet die Idee hinter der Installation grundsätzlich gut

Kein Weg also zu einer Verständigung? Hier die mutige Kunst, da die böse Zensur? Hier die "Zivilcourage, "wir sind viel zu ängstlich", sagte Kees - dort das Primat der Sicherheit und die Begrenzung der Freiheit durch die Gitterstäbe der Verantwortlichkeiten. Der Zensor, als den ihn Kees provokativ begrüßt hatte, wolle er auf gar keinen Fall sein, sagte Berg. Er finde die Idee hinter der Installation grundsätzlich gut, würde niemals den Künstlern - die seit Jahren regelmäßig im gerichtlichen Obergeschoss ausstellen - hinein reden. Aber in diesem Fall hätte er sich das Reden eben doch gewünscht, vielleicht hätte sich ja eine Lösung finden lassen.

Zweifel bei Kees, der den Eingriff nun als Ausdruck eines veränderten gesellschaftlichen Bewusstseins interpretiert sehen wollte, das Gefahren wahrnehme, wo keine seien, der diese Ängstlichkeit, die auch vor der Kunst nicht halt mache, gar als gefährlich bezeichnete und an die Zuhörer appellierte, das Nachdenken darüber mit hinaus zu nehmen in die Welt.

Die Antwort kam prompt und aus dem Publikum. Er habe viele Stunden Aufsicht geleistet während der Ausstellung der vergangenen Wochen, sagte Bernd Sedlmeier, selbst Mitglied im Kunstverein. Die Aufsicht und Verantwortung für ein Gewehr aber hätte er nicht übernehmen mögen. Die Entscheidung des Amtsgerichts finde er nachvollziehbar. Ein Angriff auf die Freiheit der Kunst? Den könne er nicht erkennen, sagte er, und fügte einen Satz hinzu, den auch einige der Zuhörer mit hinaus genommen haben werden. "Wenn wir die Freiheit der Kunst verteidigen wollen, dann können wir heute noch nach Istanbul fahren."

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Quelle:
SZ vom 11.04.2017
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