Ebersberg:Versuchter Scheckbetrug

Knapp an einer Haftstrafe vorbei: Wegen versuchtem Scheckbetrugs musste sich ein Rentner vor Gericht verantworten. Trotz belastender Indizien wurde er freigesprochen.

Anja Blum

Nur knapp einer Gefängnisstrafe entgangen ist ein Rentner aus Hohenlinden: Der 69-Jährige musste sich wegen versuchten Betrugs und Wertpapierfälschung vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten, weil er mehrere gefälschte Schecks eingereicht hatte. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von knapp drei Jahren, doch das Schöffengericht entschied sich - "im Zweifel für den Angeklagten" - für einen Freispruch. "Ihnen muss aber klar sein, dass das auch hätte anders ausfallen können", sagte Richter Peter Hayler dem Hohenlindener: "Sollte so etwas noch einmal vorkommen, kann es sehr schnell eine Haftstrafe geben."

Schließlich ging es nicht nur um einen Einzelfall, sondern um zwei Delikte: 2007 hatte der Hohenlindener bei einer Münchner Bank einen gefälschten Order-Scheck in Höhe von 4500 Euro eingereicht, der Betrag wurde auf sein Konto eingezahlt. Da die Fälschung erst später erkannt wurde, konnte der Rentner in der Zwischenzeit das Geld abheben. Im Jahr darauf wollte sich der Hohenlindener mittels 16 gefälschter Reiseschecks in Höhe von jeweils 500 Dollar bereichern. Die Angestellte der Bank am Münchner Hauptbahnhof erkannte jedoch, dass die Visa-Schecks nicht echt waren und verständigte die Polizei.

Aufgrund dieser Sachlage wies Richter Hayler den Angeklagten schon zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass eine Haftstrafe von zwei bis vier Jahren drohe, er sich jedoch mit einem Geständnis die Chance auf eine Bewährung verschaffen könne. "Das hier ist keine spaßige Veranstaltung", warnte Hayler. Der Hohenlindener indes entschied sich, keine Aussage zu machen, und verließ sich auf seinen Verteidiger. Was sich letztendlich auszahlte.

Der Rentner wurde freigesprochen - obwohl die Bankangestellte aussagte, dass er nicht sonderlich überrascht auf den Verdacht der Fälschung reagiert und einen Bezug zu Afrika, der später nachgewiesen wurde, verneint habe. Und obwohl der ermittelnde Hauptkommissar von dubiosen Geschäftsbeziehungen zu einem Londoner Anwalt berichtete. "Er hat schon länger Kontakte nach Togo und England gepflegt, doch bisher waren die Finanzierungsgeschäfte immer erfolglos geblieben." Diesmal habe der Rentner gut 200 Euro überwiesen und dafür die gefälschten Schecks erhalten. Das alles passe in ein "gängiges Muster", den Anwalt und die Fälscher habe man jedoch nicht ermitteln können.

Entlastend für den Angeklagten waren dagegen die Ausführungen eines Sachverständigen vom Landeskriminalamt. Er urteilte, dass die Fälschung des Order-Schecks für einen Laien nicht zu erkennen sei. Bei den Reiseschecks jedoch liege eine auffällige Farbabweichung vor, so dass diese Fälschung eher zu durchschauen sei. "Die Indizien sprechen dafür, dass der Angeklagte wusste, dass etwas faul ist", sagte die Staatsanwältin. Zudem wies sie auf eine Vorstrafe wegen Geldwäsche hin. Das Gericht indes sah "den Vorsatz nicht als restlos erwiesen" an.

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