Amtsgericht EbersbergBewährungsstrafe für Blütenbesitzer

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Ein 34-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Ebersberg für das Inumlaufbringen von Falschgeld verantworten.
Ein 34-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Ebersberg für das Inumlaufbringen von Falschgeld verantworten. Christian Endt
  • Ein 34-Jähriger kaufte im Internet falsche Euro-Scheine und gab einen Teil davon einem Freund weiter.
  • Das Amtsgericht Ebersberg verurteilt ihn zu drei Jahren Bewährung und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
  • Der Richter betont, dass es bereits eine Straftat ist, Falschgeld in Umlauf zu bringen, auch wenn man es nicht selbst hergestellt hat.
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Ein junger Mann kauft sich im Internet Kopien echter Euro-Scheine und gibt einen Teil einem Freund. Das Amtsgericht Ebersberg verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden.

Von Alexandra Leuthner, Ebersberg

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Eine rechte Räuberklamotte hatte der Angeklagte dem Gericht aufgetischt an diesem Dienstag, der auch in Ebersberg das Quecksilber auf 32 Grad Celsius hochjagte und den Richter am Amtsgericht Frank Gellhaus sogar auf seine Robe verzichten ließ. Wäre es weniger heiß gewesen, hätte der Beschuldigte vielleicht mehr Zeit bekommen, sein „Märchen“ vom Rapper auszuschmücken, für den er angeblich mit einem Haufen Falschgeld ein Video drehen wollte. Dann aber unterbrach ihn sein Anwalt und bat ihn zu einem ersten Gespräch vor die Tür des Gerichtssaals. Der Verteidiger hatte auf das richterliche Angebot verzichtet, sich ebenfalls seiner Berufskleidung zu entledigen. Nach der Unterredung mit seinem Anwalt gestand der Angeklagte.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Richter Gellhaus schon mehrmals versucht, aus der Rechtfertigung des 34-Jährigen die wahre Essenz herauszufiltern. Dass er falsche Scheine bei Amazon bestellt habe, so viel immerhin räumte er ein. Im Zuge einer Überprüfung im Alten Botanischen Garten hatte die Polizei einen Teil des Geldes in einem Rucksack gefunden, den ein Freund des Angeklagten bei sich trug. Eine Gesundheitskarte, die auch im Geldbeutel mit den falschen Noten steckte, sowie erkennungsdienstliche Untersuchungen führten die Beamten zum bereits mehrfach auffällig gewordenen Angeklagten in seine damalige Wohnung im nördlichen Landkreis Ebersberg.

Wieso er seinem Freund Falschgeld gegeben hatte, wollte Richter Gellhaus wissen, 1740 Euro immerhin? Und wie der überhaupt an den Geldbeutel gekommen sei? Er habe nur einkaufen wollen und seinen Bekannten gebeten, den Rucksack zu holen, um Lebensmittel hineinpacken zu können, verteidigte sich der Angeklagte. Er habe kein Falschgeld hergestellt. Das allerdings habe ihm auch niemand vorgeworfen, sagte der Richter.

Dass allein das Inumlaufbringen falscher Noten eine Straftat ist, selbst wenn sie mit einem Aufdruck gekennzeichnet sind und lediglich aus normalem Papier bestehen, wie eine ermittelnde Polizeibeamtin aussagte, machte der Richter sehr deutlich.

Auch ohne Wasserzeichen gehen die Scheine im Zahlungsverkehr manchmal durch

Der Aufdruck „Prop Copy“ war teilweise schlecht zu sehen auf diesen problemlos zu beziehenden Blüten und bei einem Teil der fraglichen Scheine entfernt worden, erklärte die Beamtin. Zwei ungeöffnete Päckchen mit 100- und 200-Euro-Scheinen waren in der Wohnung des Mannes gefunden worden. Als Gesamtpaket von kleineren und größeren Banknoten gekauft, habe er die großen wohl eher nicht verwendet, „weil da doch eher drauf geschaut wird“. Auch wenn die Scheine keine Wasserzeichen oder andere Merkmale aufwiesen wie gültige Zahlungsmittel, „gehen sie im Zahlungsverkehr doch auch mal gut durch“.

Was die Verhängung einer Gefängnisstrafe rechtfertige, erklärte der Richter: Wenn die Gesellschaft kein Vertrauen mehr haben könne in die Rechtmäßigkeit des Bargelds „und jeden Zehn-Euro-Schein überprüfen muss, dann geht das gar nicht“. Doch vor allem wegen des Geständnisses könne man die Strafe auf die – vom Gericht schon früh in dieser Hauptverhandlung in Aussicht gestellte – Bewährung von drei Jahren und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit abmildern. Ein Jahr und zehn Monate müsste der Mann andernfalls ins Gefängnis.

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