Süddeutsche Zeitung

Tierquälerei-Prozess:Spinnenmann muss ins Gefängnis

  • Der sogenannte Spinnenmann und seine Lebensgefährtin haben vor Gericht ein Geständnis abgelegt: Sie geben zu, zahlreiche exotische Tiere nicht artgerecht gehalten zu haben.
  • Die beiden Hauptangeklagten erhalten Haft- und Geldstrafen.
  • Ihre Forschungsvorhaben mit den Tieren bleiben auch nach dem Prozess rätselhaft.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Schneller als gedacht ist nun der Prozess um angebliche Tierquälerei vor dem Ebersberger Schöffengericht zu Ende gegangen. Zu Beginn des dritten Verhandlungstages legten die Hauptangeklagten, ein 48-Jähriger und seine 49-jährige Lebensgefährtin ein Geständnis ab. Sie gaben zu, in einem Wohnhaus in Grafing zahlreiche exotische Tiere nicht artgerecht gehalten und ihnen damit erhebliche Leiden zugefügt zu haben. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten außerdem muss er eine bislang zur Bewährung ausgesetzte Strafe von 14 Monaten absitzen. Seine Lebensgefährtin muss eine Geldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen à zehn Euro bezahlen. Ein dritter Angeklagter, dem ein Teil der Tiere gehörte, wurde freigesprochen.

Die Wende kam überraschend. An den ersten beiden Prozesstagen konnte man den Eindruck gewinnen, die Verteidigung spiele auf Zeit und versuche, Verwirrung zu stiften. Die als Zeugen gehörten Tierärzte wurden mit unzähligen Detailfragen konfrontiert - oft mehrmals mit derselben Frage in unterschiedlichen Formulierungen -, die Verteidigung versuchte auch wiederholt, die Veterinäre als inkompetent darzustellen. Mit dem Grundtenor, dass die fraglichen Tiere derart exotisch seien, dass ein normaler Amtstierarzt unmöglich beurteilen könne, ob sie artgerecht gehalten wurden oder nicht.

Auch zahlreiche von der Verteidigung gestellten Beweisanträge konnten den Eindruck eines Verwirrspiels erwecken. So wurde etwa die Hinzuziehung eines Experten für Verhaltensforschung und ein biologisches Sondergutachten gefordert. Und gleich am ersten Verhandlungstag erklärte die Verteidigung der Hauptangeklagten den Prozess für unzulässig, da die beiden als Wissenschaftsattachés von Sierra Leone diplomatische Immunität genössen.

Im Privatzoo befanden sich Hunderte Spinnen und Insekten

Doch kurz nach Beginn des dritten Verhandlungstages baten die Verteidiger um ein Rechtsgespräch mit Richter Markus Nikol, den Schöffen und dem Staatsanwalt. Hinter verschlossenen Türen wurde eine Einigung erzielt: Im Gegenzug für ein Geständnis der Hauptangeklagten sichert das Gericht dem 48-Jährigen eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren und der 49-Jährigen eine Geldstrafe von maximal 250 Tagessätzen zu. Entsprechend kurz fiel die Vernehmung der letzten Zeugin, einer Amtstierärztin vom Ebersberger Veterinäramt, aus.

Sie beschrieb, was man im Wohnhaus an der Wolfsschlucht im Sommer 2008 vorgefunden hatte: 162 Reptilien, darunter Giftschlangen, 111 Säugetiere, von Mäusen bis zu Affen, 21 Vögel sowie Hunderte teils giftige Spinnen und Insekten. Die besonders stark vernachlässigten Tiere seien sofort in Auffangstationen gebracht worden, genau wie die Gifttiere. Insgesamt waren zwölf Personen zwei Tage lang beschäftigt, den Privatzoo aufzulösen, den sich die Angeklagten angeblich zu Forschungszwecken hielten.

Forschungsvorhaben bleibt rätselhaft

Worin die Forschung bestand, blieb während des Prozesses im Unklaren, laut früherer Aussagen des Hauptangeklagten untersucht er Gifte, um Therapien gegen Krebs zu entwickeln. Doch dies sei keine Entschuldigung, so Richter Nikol in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte "geriert sich als Heilsbringer, seinen Tieren hat er aber Unheil gebracht". Deswegen und weil sich der bereits drei Mal wegen Tierquälerei Vorbestrafte "beharrlich über geltende Gesetze hinwegsetzt", sei eine Haftstrafe unerlässlich.

Bei seiner nicht vorbestraften Lebensgefährtin sei aber eine Geldstrafe ausreichend. Beide wurden mit einem Tierhaltungsverbot belegt, bei der 49-Jährigen für fünf Jahre, bei ihrem Lebensgefährten auf Lebenszeit. Ungeschoren davon kam der Mitangeklagte, der in großem Stil mit exotischen Tieren handelt. Auch wenn er Eigentümer einiger der in der Wolfsschlucht gehaltenen Exemplare ist, sei nicht nachzuweisen, dass er um den Zustand seiner Tiere wusste.

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Quelle:
SZ vom 28.03.2015
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