Verkehrsberuhigung:Antrag abgelehnt

Verkehrsberuhigung: Viel Verkehr ist an der Kreuzung Eberhardstraße zur Abt-Williram-Straße. Eine Querungshilfe oder eine Ampel wird es hier trotzdem nicht geben.

Viel Verkehr ist an der Kreuzung Eberhardstraße zur Abt-Williram-Straße. Eine Querungshilfe oder eine Ampel wird es hier trotzdem nicht geben.

(Foto: Christian Endt)

Straßenbauamt und Landratsamt erteilen Ebersberger Wünschen nach Querungshilfen und zusätzlichen Straßenmarkierungen eine Absage

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Wer in der Kreisstadt als Fußgänger unterwegs ist, sollte fit genug für einen gelegentlichen Sprint sein. Denn auf den Straßen, besonders im Zentrum Ebersbergs gibt es zwar viel Autoverkehr, aber zu wenige Querungshilfen für Fußgänger. Zumindest nach Meinung der Teilnehmer an der Bürgerversammlung im vergangenen Dezember. Dort wurden verschiedene Anregungen der Ebersberger eingebracht, wie und wo man die Situation auf den Straßen verbessern könnte. Kann man aber nicht, lautet die Antwort der zuständigen Stellen im Landratsamt und im Staatlichen Bauamt Rosenheim, die die Stadt nun veröffentlicht hat.

Insgesamt fünf Punkte hatten die Ebersberger in der Bürgerversammlung beantragt, um die Straßen der Stadt sicherer zu machen. So sollte die Eichthalstraße zwei Zebrastreifen bekommen, einer im Süden an der Einmündung zur Dr.-Wintrich-Straße auf Höhe des Haupteinganges zum Landratsamt, der zweite im Norden an der Abzweigung von der Heinrich-Vogl-Straße. Beides sei aber nicht möglich, beschied nun die zuständige Untere Straßenbaubehörde im Landratsamt. Grund: Es ist einfach zu viel los in der Eichthalstraße. "Fußgängerüberwege können nur eingerichtet werden, wenn eine gewisse Verkehrsstärke in der Spitzenstunde nicht erreicht wird." Zwar lägen der Behörde keine genauen Verkehrszahlen vor, aber auch so "kann gesagt werden, dass zur Spitzenstunde am Nachmittag das Verkehrsaufkommen für einen Zebrastreifen zu hoch ist."

Neben der zu hohen Zahl der Autos, hat die Straßenbaubehörde ganz grundsätzliche Bedenken gegen Zebrastreifen, diese seien "häufig kein geeignetes Mittel zur sicheren Querung der Straße". Zwar haben dann die "querenden Fußgänger Vorrang vor dem Fahrverkehr", erläutert die Behörde die Funktion eines Zebrastreifens, gibt jedoch zu bedenken: "meist ist es jedoch sicherer, wenn sich ein Fußgänger nicht auf den Vorrang verlässt."

Vor dem Amtsgericht ist zu viel Verkehr für einen Zebrastreifen

Mit Verweis auf zu viele Autos, verwirft man in der Unteren Straßenbaubehörde auch die Forderung der Ebersberger nach Zebrastreifen an der Kreuzung vor dem Amtsgericht. Dafür sei "das Verkehrsaufkommen eindeutig zu hoch." Zudem seien die geforderten Zebrastreifen auch gar nicht nötig, erklärt die Behörde weiter. Durch die an der Amtsgerichtskreuzung vorhandenen Verkehrsinseln müssten Fußgänger immer nur einen Fahrstreifen auf einmal überqueren. Zudem werde "der Verkehrsfluss durch die bestehenden Ampeln immer wieder ausreichend oft unterbrochen." Die Straßenbaubehörde kommt daher zu dem Schluss: "Dies erlaubt auch schwächeren Verkehrsteilnehmern ein sicheres Queren der Fahrbahn."

Dies ist nach Meinung des Landratsamtes auch in der Eberhardstraße möglich, für die die Teilnehmer der Bürgerversammlung ebenfalls mehr Querungshilfen gefordert hatten. Vorgeschlagen wurde diese an der Kreuzung zur Abt-Williram-Straße, dort hätte nach den Vorstellungen der Ebersberger auch eine Ampel aufgestellt werden sollen. Doch von diesen gibt es nach Meinung der Unteren Straßenverkehrsbehörde bereits genug, immerhin drei Stück auf den 700 Metern zwischen Marienplatz und Klostersee. "Eine weitere Querungshilfe auf Höhe der Abt-Williram-Straße ist daher weder nötig noch möglich", schreibt die Behörde, schon alleine deshalb, weil an der Stelle keine beidseitigen Gehwege vorhanden sind. Außerdem verneint man im Landratsamt den Bedarf einer Fußgängerampel an dieser Stelle: "Fußgänger wollen in der Regel Richtung Stadtmitte oder zum Klostersee, hier können die vorhandenen Ampeln genutzt werden." Auch zwei weiteren Verbesserungsvorschläge aus der Bürgerversammlung für die Eberhardstraße wurden kürzlich offiziell abgelehnt, diesmal durch das Staatliche Bauamt Rosenheim. So hatten sich die Ebersberger gewünscht, dass auf Höhe des Klostersees der früher einmal vorhandene Mittelstreifen neu aufmarkiert wird. Außerdem solle man die Randsteine besser kenntlich machen, etwa indem man auch diese mit einer weißen Markierung versieht.

Die Eberhardstraße ist für eine Sanierung nicht kaputt genug

Weder das eine noch das andere sei aber möglich, so das Bauamt. Zwar habe es in der Eberhardstraße tatsächlich einmal einen Mittelstreifen gegeben, aber "in Ortsdurchfahrten wird zwischenzeitlich bewusst auf die Markierung des Mittelstreifens verzichtet." Grund sind "empirische Untersuchungen" aus denen hervorgehe, "dass hierdurch aufmerksamer und langsamer gefahren" werde. Was die zweite Anregung betrifft, diesen Wunsch könne man zwar nachvollziehen, heißt es aus Rosenheim, aber dennoch nicht erfüllen: "Eine Markierung der Randsteine steht im Widerspruch zu einer einheitlichen Straßengestaltung." Und außerdem eine mögliche Ablenkung der Autofahrer: diese sollten ihre "Aufmerksamkeit auf den Seitenraum konzentrieren, hell markierte Fahrbahnränder wären hier kontraproduktiv."

Und auch die Stadt selbst ist mit einem Ansinnen beim Straßenbauamt abgeblitzt: Ebersberg hatte darum gebeten, "dringlich die Erneuerung des Straßenbelages in der Eberhardstraße vorzunehmen". Der "mittlerweile sehr schlechte Zustand" führe einerseits zu Lärmbelästigung der Anwohner und sei außerdem ein Sicherheitsrisiko. Tatsächlich, so das Staatliche Bauamt, sei "die Fahrbahn der Eberhardstraße objektiv uneben und rissig." Gleichzeitig sei "die Griffigkeit dennoch ausreichend", weshalb man die Auffassung der Stadt, es handele sich um ein Verkehrsrisiko, nicht teile und die Eberhardstraße zumindest im aktuellen Bauprogramm für Staatsstraßen nicht enthalten sei. Ob sie ins neue Bauprogramm aufgenommen wird, entscheide sich Mitte des Jahres, wenn der neue Zustandsbericht der Staatsstraßen vorliegt.

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