Süddeutsche Zeitung

Steueroase "Seegrasstadel":Landkreis Ebersberg soll 23,5 Millionen Euro zurückzahlen

Jahrelang sprudelten die Einnahmen aus einem Mini-Gewerbegebiet im Ebersberger Forst in die Landkreis-Kasse. Nun sagt das Finanzamt, dass die Gewinne der Stadt München zustehen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Aus einer bespöttelten und kritisierten Kuriosität ist ein handfestes Problem geworden. Das Mini-Gewerbegebiet im Ebersberger Forst könnte für den Landkreis sehr teuer werden. Wie das Landratsamt am Donnerstagabend schriftlich mitteilte, habe das Finanzamt Ebersberg seine Rechtsauffassung zu den im Forst erwirtschafteten Gewinnen geändert. Diese stünden eigentlich der Stadt München zu, so die Behörde. Konkret geht es um die Jahre 2007 bis 2010 und 14,25 Millionen Euro Gewerbesteuer sowie weitere 9,27 Millionen Euro an Zinsen.

Seit 2004 gibt es das Gewerbegebiet, das nur aus einem einzigen Gebäude besteht, dem sogenannten "Seegrasstadel". Der Name ist wörtlich zu nehmen, die Gewerbeimmobilie ist ein Holzstadel in der Nähe des Forsthauses Hubertus. Das Wertvollste daran ist der Briefkasten, denn offiziell haben mehrere Firmen - Investmentfonds, die ihr Geld mit Beteiligungen etwa an Flugzeugen oder Gebäuden verdienen - ihren Hauptsitz in der Holzhütte. Grund dafür sind die sensationell niedrigen Steuersätze von 200 Punkten, das Minimum dessen, was überhaupt rechtlich möglich ist.

Weshalb dem Landkreis, auf dessen Gebiet der Stadel liegt, regelmäßig vorgeworfen wurde, im Stile einer Steueroase zu agieren. Es gab dazu mehrere Anträge im Kreistag, das Fichten-Panama wieder aufzulösen und diverse Berichte in Zeitungen und Fernsehen. Was den Landkreis zwar nicht immer im besten Licht erscheinen ließ, im Landratsamt nun aber als Beleg dafür gewertet wird, dass man stets offen und transparent mit der kleinen Steueroase umgegangen sei: Öffentlichkeit und Finanzverwaltung hätten davon stets gewusst.

Und während zumindest Teile der Öffentlichkeit nicht unbedingt zustimmten, könne man dies vom Finanzamt nicht behaupten, heißt es aus dem Landratsamt: "So hat das Finanzamt Ebersberg nach Aussage des früheren zuständigen Sachbearbeiters selbst bekundet, seit der Ansiedelung der Firmen mehr als ein Dutzend Betriebsprüfungen vor Ort durchgeführt zu haben. Im Ergebnis hat keine Betriebsprüfung zu einer veränderten Einschätzung geführt." Auch vor Inbetriebnahme des Mini-Gewerbegebietes habe man alle zuständigen Stellen mit einbezogen: "In enger Abstimmung mit dem Freistaat Bayern (Forstverwaltung) und dem Finanzamt Ebersberg" sei dies erfolgt, zudem waren "auch die Anliegergemeinden Stadt Ebersberg und Gemeinde Hohenlinden involviert, weil eine Konkurrenzsituation des Landkreises mit seinen Gemeinden verhindert werden sollte."

Nicht zuletzt habe man die Gewerbesteuer ja nicht aus eigener Machtfülle erhoben, sondern "der Landkreis Ebersberg war rechtlich verpflichtet, auf Basis der vom Finanzamt Ebersberg ausgestellten Gewerbesteuermessbescheide Gewerbesteuer zu erheben". Man sei also "lediglich im Steuervollzug tätig" gewesen.

Im Landratsamt zeigt man sich darum verwundert darüber, dass die Finanzbehörde nach 15 Jahren "seine Rechtsauffassung, die im Gewerbegebiet am Seegrasstadel erwirtschaftete Gewerbesteuer stehe dem Landkreis Ebersberg zu", geändert habe. Zumal es, wie Landrat Robert Niedergesäß (CSU) ausdrücklich betont, keinerlei neue Entwicklungen im Seegrasstadel gegeben hätte, etwa eine Änderung der Art der Gewerbeausübung, "sondern ausschließlich eine 180-Grad-Wende der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung - einer Rechtsauffassung, die die Finanzverwaltung bislang von 2005 bis 2020 Jahr für Jahr vertreten hat".

Weshalb man die Entscheidung des Finanzamtes auch keinesfalls akzeptieren werde, kündigt der Landrat an. Zunächst wurde gegen die Zuteilungsbescheide mit der Nachforderung Einspruch eingelegt, wird dieser abgewiesen, werde man klagen: "Wir bestehen auf einer gerichtlichen Klärung dieser Rechtsfrage", so der Landrat, "der Landkreis stellt sich auf einen mehrjährigen Rechtsstreit ein."

Unabhängig davon habe er aber als Konsequenz die bestehenden Mietverträge mit dem Freistaat und den ansässigen Firmen nun mit Bestätigung der Kreisgremien unverzüglich gekündigt, so Niedergesäß weiter: "Das Kapitel Gewerbegebiet im Ebersberger Forst ist damit für die Zukunft geschlossen."

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SZ vom 04.12.2020/koei, kafe
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