Ebersberg:Stalker muss in Psychiatrie

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Gericht ordnet Unterbringung des gewalttätigen Mannes an

Ein Rentner aus dem westlichen Landkreis, der laut einem psychiatrischen Gutachten "liebeskrank" ist, ist vor dem Landgericht München II zur Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verurteilt worden. Nach Einschätzung von Ärzten leidet der 67-Jährige seit fast zwei Jahrzehnten an einer schizoaffektiven Psychose. Er lebt in dem Wahn, seine Nachbarin liebe ihn. Bereits 2002 hatte der Mann der Frau Briefe geschrieben und ihr seine Zuneigung bekundet. Dabei blieb es nicht. Eines Tages war er in ihr Haus eingedrungen und hatte versucht, die heute 55-Jährige zu vergewaltigen. Das Landgericht München II hatte daraufhin erstmals die Unterbringung des Rentners in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Nachbarin wähnte sich in Sicherheit.

Ende Februar vorigen Jahres erlitt sie jedoch einen Zusammenbruch. Der Rentner hatte sie angerufen und zum Geburtstag gratuliert. Dennoch wurde der 67-Jährige zwei Tage später aus der psychiatrischen Klinik entlassen. Kaum zu Hause, begann er wieder damit, seiner Nachbarin Liebesbriefe zu schreiben.

Das Gericht ersparte der 55-Jährigen eine Aussage. Sie ist aufgrund der Zudringlichkeiten des Rentners psychisch schwer angeschlagen und macht derzeit ein Kur. Als ihre Tochter den Richterinnen der 4. Strafkammer den Zustand ihrer Mutter schilderte, zitterte und weinte sie. Als der 67-Jährige währenddessen plötzlich aufsprang, weil er der Vorsitzenden Richterin Regina Holstein einen Zettel geben wollte, erschrak die junge Frau so sehr, dass sie weinend aus dem Gerichtssaal lief.

Aufgrund der neuerlichen Belästigungen war der Rentner bis zur Verhandlung einstweilen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Dort weigerte er sich, Medikamente zu nehmen. "Ohne Medikamente werden Sie von ihrem Wahn nicht loskommen", sagte Richterin Holstein zu dem 67-Jährigen. Ein Informationsblatt des Protokollführers mit Hinweisen, wie er das Urteil anfechten kann, zerriss der Rentner am Ende der Verhandlung in lauter kleine Schnipsel.

© SZ vom 09.11.2017 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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