Ebersberg:Stadt verschärft Leinenzwang

Pech für Bello: Hunde müssen künftig nicht nur in der Innenstadt, sondern generell in Wohngebieten an die Leine. Die Regel gilt aber nicht für alle Vierbeiner.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Für des Menschen besten Freund werden die Zeiten in Ebersberg härter. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat nun mit großer Mehrheit eine Verschärfung des Leinenzwangs beschlossen. Dieser gilt, falls der Stadtrat im April ebenfalls zustimmt, künftig nicht nur wie bisher in der Innenstadt, sondern in sämtlichen Wohngebieten auf Ebersberger Grund. Betroffen sind aber weiterhin nur Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimetern und Kampfhunde.

Grund für die Überarbeitung der Hundeverordnung ist, dass der bisherige Passus "im Innenstadtbereich" zu unklar sei, erläuterte Hauptamtsleiter Erik Ipsen nun im Ausschuss. Die Formulierung habe "laufend zu Diskussionen" darüber geführt, was nun genau als Innenstadt zu gelten habe.

Besser sei es daher, den Begriff "innerhalb der geschlossenen Ortslage" zu wählen, wie er beispielsweise auch im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz verwendet wird, so Ipsen. Damit wären auch "Wohngebiete in den Ortsrandlagen" gemeint, also am Stadtrand oder in den Ortschaften.

Die meisten Ausschussmitglieder folgten der Argumentation der Verwaltung, nur die Grünen forderten, die alte Verordnung beizubehalten. Eine verschärfte Anleinpflicht werde Konflikte zwischen Hunden, Hundehaltern und Spaziergängern auch nicht lösen, sagte Michael Schulte-Langforth, "da muss sich jeder Einzelne zusammenreißen." Mit der neuen Verordnung "tun wir den Hunden nichts Gutes", erklärte er.

"Unser Anliegen ist auch nicht, den Hunden Gutes zu tun", entgegnete Bürgermeister Walter Brilmayer (CSU), "sondern zu verhindern, dass Menschen belästigt und behelligt werden". Es gebe eben Leute, die "etwas ängstlich" seien, denen wolle man mit der neuen Satzung entgegenkommen, denn "erst kommt der Bürger, dann kommt der Hund."

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