Ebersberg:Zukunft des Sparkassengebäudes: Entscheidung im Dezember

Ebersberg: Das frühere Gebäude der Ebersberger Kreissparkasse gehört mittlerweile dem Landkreis.

Das frühere Gebäude der Ebersberger Kreissparkasse gehört mittlerweile dem Landkreis.

(Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Es gibt erste konkrete Vorschläge. Ein Experte soll nun alle Varianten prüfen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Das ehemalige Sparkassengebäude bleibt im Besitz des Landkreises. Zumindest diese Aussage lässt sich nach der jüngsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses des Kreistages mit einiger Sicherheit treffen. Ansonsten ist sicher, dass nichts sicher ist - wie es mit dem Frustbau weitergeht, steht frühestens im Dezember fest. Dann soll der Bericht eines Projektentwicklers vorliegen, der verschiedene Varianten prüfen soll. Darunter sind zwar auch die Möglichkeiten eines ganz oder teilweisen Verkaufs, die vorgestellten Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zum Thema machten aber deutlich, dass es wohl nur zwei realistische Optionen gibt, zwischen denen der Experte auswählen muss.

Anfang 2018 hatte der Landkreis nach längeren Verhandlungen den leer stehenden Bau am Sparkassenplatz erworben. Inklusive Grund zahlte der Kreis 12,1 Millionen Euro für die Immobilie, geplant war, diese für weitere vier Millionen Euro zu einer Dependance des chronisch überbelegten Landratsamtes umzubauen. Vor gut einem Jahr - die Pläne, welche Abteilung wohin umziehen soll, waren da schon ausgearbeitet - stellte sich bei den Renovierungsarbeiten aber heraus, dass es mit diesen alleine nicht getan sein würde.

Denn das Gebäude wies zahlreiche Mängel auf, so entspricht weder der Brandschutz aktuellen Standards, noch tun es die verwendeten Baumaterialien. Noch dazu gibt es keine gültige Baugenehmigung, da es abweichend der bei der Genehmigungsbehörde eingereichten Pläne errichtet wurde. Zwar gibt es eine Duldung, aus der sich aber kein Bestandsschutz ableiten lässt. Das bedeutet, solange die Baumängel nicht behoben sind, gibt es keine Betriebsgenehmigung, das Gebäude darf nicht genutzt werden.

Dazu, wie und vor allem mit welchen Kosten sich diese Mängel beheben lassen, wurden den Kreisräten im vergangenen Herbst von einem Planungsbüro verschiedene Szenarien vorgestellt. Eine Sanierung sei weiter möglich, würde statt vier aber um die 20 Millionen Euro kosten. Bei einer Generalsanierung wären 43 Millionen, mit zusätzlicher Erweiterung um die 85 Millionen Euro nötig.

Das Platzproblem der Behörde lässt sich nur an zwei Standorten lösen

Maximallösung wäre ein Abbruch bis auf die Grundmauern und die Errichtung eines Neubaus, in dem auch die jetzt noch in der Eichthalstraße untergebrachten Büros Platz hätten - für 97,5 Millionen Euro. Welche Variante man weiterverfolgen soll, plus die Optionen, das Gebäude wieder zu veräußern und das bestehende Landratsamt zu erweitern, hat seitdem eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zusammen mit der Verwaltung untersucht. Das Zwischenergebnis stellte Monica Spachmann vom Liegenschaftsamt im Ausschuss vor.

Komplett ausgeschlossen habe man zwei Erweiterungs-Varianten für das Landratsamt in der Eichthalstraße: Nach Osten, neben den Alten Speicher also, sei nicht möglich, da das Grundstück nicht verfügbar sei. Ebenfalls abgelehnt wurde ein An- oder Neubau südlich des Landratsamts an der Ecke Eichthalstraße/Bahnhofsplatz.

Ein solcher war bei der Planung der 2014 fertiggestellten Landratsamtserweiterung schon einmal als "Südturm" im Gespräch, fiel damals wie heute aber durch, vor allem wegen der Optik und des geringen zusätzlichen Platzangebotes. Daran krankt auch die dritte mögliche Erweiterung, Richtung Norden auf den AOK-Parkplatz. Nur 880 der benötigten zusätzlichen 4400 Quadratmeter Nutzfläche könnten dort entstehen. Zwar wurde die Nordvariante nicht komplett verworfen, aber auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.

Das Platzproblem der Behörde lässt sich nach Meinung der Arbeitsgruppe nur an zwei Standorten lösen: Der eine ist ein irgendwie ertüchtigter Sparkassenbau. Dazu gibt es drei Möglichkeiten. Die Basisvariante, eine Sanierung und Mängelbeseitigung, würde etwa 18,3 Millionen Euro kosten. Mit 26,7 Millionen deutlich teurer wäre eine sogenannte "Innen-Entkernung", eine komplette Entkernung würde mit rund 43 Millionen Euro zu Buche schlagen. Möglich wäre aber auch, den Sparkassenbau gar nicht als Landratsamt zu nutzen. Denn es gibt ein Angebot des Eigentümers der ehemaligen Post, gleich gegenüber des Landratsamtes. Demnach wäre der Besitzer des Gebäudes bereit, es nach den Wünschen der Behörde umzubauen und ihr dann zu vermieten, etwa 590 000 Euro pro Jahr müsste man dafür bezahlen.

Der Landkreis hat zwölf Millionen Euro dafür ausgegeben

Brigitte Keller, Kreiskämmerin und Leiterin der Zentralabteilung, sprach sich für diese Variante aus. Die Mietkosten könne man gegenfinanzieren, indem man das Sparkassengebäude in Erbpacht vergebe. "Der Landkreis hat zwölf Millionen Euro ausgegeben, ich will, dass das Geld jetzt für den Landkreis arbeitet und nicht noch mehr Geld ausgeben."

Etwas mehr wird der Landkreis dennoch ausgeben müssen, denn zunächst soll ein Projektentwickler die verbliebenen Varianten prüfen. Dafür sind heuer 300 000 und im kommenden Jahr eine Million Euro eingeplant. Neben den genannten Varianten sind auch der Umbau eines Teils des Gebäudes zu einem Wohnhaus mit bezahlbaren Mieten, mögliche Platzeinsparungen in der Behörde durch verstärkte Digitalisierung sowie der Verkauf oder Teilverkauf der Immobilie Inhalt des Prüfauftrags.

Wobei letztere Variante im Grunde nicht in Frage kommt, wie auch Landrat Robert Niedergesäß (CSU) nun in der Sitzung sagte. Er sei zwar nach dem ersten Schock über die gestiegenen Baukosten für einen schnellen Weiterverkauf gewesen, der Meinung sei er aber inzwischen nicht mehr. Immerhin seien die Bodenrichtwerte seit dem Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie um gut 30 Prozent gestiegen. "Meiner Einschätzung nach gibt es auch eine klare Mehrheit dafür, das Gebäude zu behalten."

Ohne Gegenstimmen und Debatte wurde beschlossen, einen Projektplaner zu beauftragen, die begonnene Sanierung bis auf weiteres einzustellen und zu prüfen, ob der Landkreis eine GmbH für seine Baumaßnahmen gründen soll.

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