Ebersberg:Schadensbegrenzung

Zwei Maler stehen wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge vor dem Amtsgericht

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Selbständig sein, Chef in der eigenen Firma, das ist für viele ein Traum. Für einen 42-Jährigen aus dem Landkreissüden wurde dies allerdings zum Albtraum. Zuerst ging seine Firma pleite, nun mussten sich er und sein 61-jähriger Kompagnon auch noch wegen zurückgehaltener Versicherungsbeiträge der Angestellten vor Gericht verantworten.

Insgesamt 14 Mal war die Firma der beiden Angeklagten zwischen Ende 2013 und Anfang 2015 den Sozialversicherungen ihrer Angestellten Geld schuldig geblieben, so der Staatsanwalt. Auf knapp 8000 Euro belaufen sich diese Rückstände bei den Arbeitgeberanteilen. Darum wurden die Männer bereits per Strafbefehl zu je 120 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt wegen Vorenthaltens beziehungsweise Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Einen Sachverhalt, den die Angeklagten im Prinzip auch einräumten. Allerdings hätten sie das Geld nicht mutwillig zurückgehalten, sondern weil die Firma im betreffenden Zeitraum längst zahlungsunfähig gewesen sei. Besonders der jüngere gab bereitwillig Auskunft über die Gründe für das finanzielle Desaster der gemeinsamen Firma. Diese hatte der Malersohn 2013 gegründet. Da er selbst keinen Meisterabschluss besitzt, bat er einen Freund der Familie - eben den 61-Jährigen - als Teilhaber einzusteigen. Was dieser auch bereitwillig tat, wie er vor Gericht erklärte, und was langfristig gesehen sicher keine gute Entscheidung war. Nach seinen Angaben war der 61-Jährige zwar offiziell gleichberechtigter Teilhaber der Firma, aber dort nur eine Art "technischer Berater". Mit der Geschäftsführung oder der Buchhaltung habe er nichts zu tun gehabt, "ich habe nie einen einzigen Euro bewegt und auch keine Mitarbeiter bezahlt", sagte er. "Ich dachte, ich helfe ihm bei seiner Firma, dass es so in die Hose gehen würde, hätte ich nie gedacht."

Warum es soweit kam, schilderte der jüngere der beiden Angeklagten. Anfangs sei der Betrieb noch ganz gut gelaufen, doch Mitte 2014 habe man einen größeren Auftrag als Sub-Sub-Unternehmer auf einer Baustelle angenommen. Als der Sub-Unternehmer pleite ging und seine Rechnungen - im Raum stand ein Betrag um die 15 000 Euro - nicht zahlen konnte, habe dies auch die Firma der beiden Angeklagten in den Ruin getrieben. Beim Auftraggeber war trotz Vollstreckungstitel durch einen Anwalt nichts mehr zu holen. "Wir haben Tag und Nacht gearbeitet", so der 42-Jährige, um die Insolvenz abzuwenden, was aber letztlich nicht gelang, Anfang 2015 ging die Firma in die Insolvenz. Bereits in den Monaten zuvor sei der Betrieb allerdings schon so angeschlagen gewesen, dass man eben bestimmte Zahlungen, wie die Kassenbeiträge nicht mehr leisten konnte.

Was denn bei einem so umfassenden Eingeständnis der Zweck des Einspruches sei, wollte Richterin Vera Hörauf wissen. Eine geringere Strafe, so die Anwälte der Angeklagten. Da der Jüngere nach seinen schlechten Erfahrungen mit der Selbständigkeit auf der Suche nach einer Anstellung sei, hoffe man auf eine Strafe unter 120 Tagessätzen, damit gälte der 42-Jährige als nicht vorbestraft, was ihm bei der Jobsuche sicher helfen werde. Der Ältere hoffte auf eine Strafe von unter 60 Tagessätzen, da er als Sportschütze sonst Probleme mit dem Waffenschein bekomme. Dies könne man damit begründen, so die Advokaten, dass die Angeklagten einen großen Teil der Schulden bei den Kassen bereits beglichen hätten, und dies auch weiterhin per Ratenzahlung täten.

Der Staatsanwalt zeigte sich für diese Argumente offen, er beantragte für den 42-Jährigen eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 35 Euro, für seinen Teilhaber 40 Tagessätze, allerdings zu je 65 Euro da er über ein geregeltes Einkommen verfügt. Es sei klar, dass der jüngere der Angeklagten "den Bären-Anteil an der Schuld" trage, so der Staatsanwalt. Dass dieser keine böse Absicht zugrunde lag, gab auch der Vertreter der Anklage zu: "Ihm fehlte es an dem Wissen, wie man so einen Betrieb führt." Seinem Kompagnon habe es dagegen an der nötigen Umsicht gefehlt, "wenn man Geschäftspartner ist, bekommt man doch mit, wenn die Firma in finanzielle Schieflage gerät."

Die Richterin folgte in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, diese und beide Angeklagte nahmen das Urteil sofort an.

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