EbersbergRentner fährt in Nachbars Garten

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Ein 88 Jahre alter Mann verwechselt die Gänge seines Autos - und landet auf der Terrasse der Nachbarn. Jetzt muss er seinen Führerschein abgeben.

Anja Blum

Ein 16-Jähriger darf nicht Autofahren - und fühlt er sich noch so sehr dazu befähigt. Da kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Im Alter hingegen gibt es keine Beschränkungen, jeder Senior darf selbst entscheiden, ob und wann mit dem Autofahren Schluss ist. Schließlich geht man davon aus, dass die Veränderung der psychischen und physischen Verfassung sehr unterschiedlich ausfällt. Ein ausdrückliches Fahrverbot gibt es nur in Einzelfällen. Einer davon ist ein Rentner aus dem nördlichen Landkreis, der sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht verantworten musste. Ihm wurde die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen.

Der 88-Jährige hatte eine wilde Fahrt durch seinen Garten hingelegt, die schließlich auf der Terrasse der Nachbarn endete. Diese hatten das sonnige Plätzchen gerade eben erst verlassen. Eigentlich hatte der Rentner nur rückwärts auf die Straße hinaus ausparken wollen, dabei aber erst die Gänge und dann auch noch die Pedale seines Mercedes verwechselt. So kam es zu einem Schlingerkurs, der über einen Maschendrahtzaun und durch eine hölzerne Trennwand zwischen den Gärten führte. Dabei gingen Blumentöpfe, eine Keramikfigur und Gartenmöbel zu Bruch. Gestoppt wurde der Mercedes erst von einem massiven Betontrog.

Infolge dessen hatte die Justiz ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es besagt, dass der 88-Jährige nicht mehr geeignet ist, am Verkehr teilzunehmen. Hauptgrund sei seine gesundheitliche Verfassung. Auch eine Schuldunfähigkeit sei nicht auszuschließen - weswegen Richter Peter Hayler zusätzlich zum Führerscheinentzug keine Strafe verhängte. Und der persönliche Eindruck vor Gericht bestätigte die Gebrechlichkeit des Beschuldigten: Der hagere, grauhaarige Mann bewegte sich sehr unsicher und verließ den Gerichtssaal am Stock. "Ich bin hergefahren worden", sagte er.

Trotz seiner offensichtlichen Gebrechen war der Mann mit der Feststellung seiner Fahruntüchtigkeit nicht ganz einverstanden. "Vielleicht kann man ja durch eine medizinische Therapie etwas an der Situation verbessern?", fragte er in der Hoffnung, das Urteil noch abwenden zu können. "Da ließe sich wohl nur durch eine Operation was machen, aber in ihrem Alter ist das wahrscheinlich wenig sinnvoll", so Hayler.

© SZ vom 19.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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