Gefahr fürs Ortsbild und für Radler:Räte reklamieren Reklame

Der Technische Ausschuss in Ebersberg lässt zwei Anträge für neue Werbeanlagen durchfallen. Neben Kritik an der Optik hat man auch Sorgen um die Verkehrssicherheit

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Werbung kann lästig sein - manchmal ist sie sogar gefährlich. Zumindest nach Ansicht der Mitglieder des Technischen Ausschusses des Ebersberger Stadtrates. Diese votierten in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig gegen zwei in der Kreisstadt geplante neue Werbeanlagen, mit dem Argument, diese stellten eine Gefahr für den Straßenverkehr da.

Gefahr fürs Ortsbild und für Radler: An der Münchner Straße wirbt der Aldi-Supermarkt für sein Angebot. Das will er künftig mit einer größeren Anlage tun, was manchen missfällt.

An der Münchner Straße wirbt der Aldi-Supermarkt für sein Angebot. Das will er künftig mit einer größeren Anlage tun, was manchen missfällt.

(Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Die erste der kritisierten Anlagen möchte der Aldi-Supermarkt in der Münchener Straße errichten. Eigentlich sogar zwei, gegen die beantragte Werbetafel an der Wand des Geschäftes hatten Verwaltung und Stadträte indes nichts einzuwenden. Wohl aber gegen den Bau einer 7,5 Meter hohen Pylone an der Ecke Münchener- und Josef-Brendle-Straße. Dort steht zwar bereits ein Hinweis auf den Supermarkt, allerdings in deutlich bescheideneren Dimensionen. Grundsätzlich, so die Stellungnahme des Bauamtes, sei die beleuchtete Werbestele genehmigungsfähig. Allerdings werde man das Landratsamt bitten "die Lage insbesondere in Bezug auf das Sichtdreiecks zu prüfen", also, ob das Ein- und Ausfahren an der Stelle durch die neue Anlage gefährlicher werde.

Dies bejahten zumindest die Ausschussmitglieder. Petra Behounek (Grüne) äußerte die Befürchtung, dass die Anlage - die immerhin so hoch wie ein Einfamilienhaus werde - Autofahrer ablenken könne. Ihr Fraktionskollege Jürgen Friedrichs verwies darauf, dass Radfahrer am Pfosten der aktuell aufgestellte Werbeanlage noch vorbeischauen könnten, künftig hätten sie aber keine freie Sicht mehr auf die zu überquerende Brendle-Straße. Darauf verwies auch Elisabeth Platzer (SPD): "Die Ausfahrt ist jetzt schon unübersichtlich", richtig gefährlich könne es werden, "wenn dann auch noch so ein Ding steht". Davor warnte auch Christoph Münch (SPD), das Sichtdreieck an der Einmündung könnte durchaus beeinträchtigt sein "das müssen wir klären", bevor man zustimmen könne. Gerd Otter (Pro Ebersberg) bemängelte den geplanten Standort ebenfalls, "direkt am Radweg halte ich nicht für die richtige Stelle".

Vielleicht gibt es die Anlage auch etwas kleiner

Aber auch an der Optik der beantragten Stele gab es Kritik. Toni Ried (FW) sprach von einem "Monument aus Lichtflächen" und erinnerte an die derzeit im Waldmuseum laufende Ausstellung zur Lichtverschmutzung. Unter der dann auch die Anwohner zu leiden hätten, so Behounek, schließlich liege die Leuchtstele direkt an der Wohnbebauung. Und auch das Ortsbild könnte Schaden nehmen, wenn direkt an der Einfahrt die Werbeanlage stehe. Dies kritisierte auch Otter, er regte einen Ortstermin, wo man anhand eines Modells in Originalgröße die Auswirkungen auf das Ortsbild begutachten könne. Möglicherweise gebe es auch naturschutzrechtliche Probleme durch die Beleuchtung so nahe am Schutzgebiet Weiherkette.

Bürgermeister Ulrich Proske (parteilos) regte an, die Sache zurückzustellen und mit dem Antragsteller zu reden, ob eine Umplanung möglich sei. Das befürwortete auch Josef Riedl (CSU), in der Vergangenheit habe man mit Aldi immer ein gutes Einvernehmen gefunden, "wir reden mit denen über den Standort" und die Anlage gebe es sicher auch eine Nummer kleiner.

Ein Werbebildschirm am Einkaufszentrum wird abgelehnt

Keine zweite Chance bekam dagegen ein weiterer Antrag auf eine neue Werbeanlage. Diese hätte an der Ausfahrt des Einkaufszentrum-Parkplatzes auf die Eichthal- und Heinrich-Vogl-Straße aufgestellt werden sollen. Direkt neben der dort bereits befindlichen großen Werbetafel wünscht sich der Antragsteller eine 2,4 Meter hohe "digitale Werbefläche" also im Prinzip einen großen Bildschirm für wechselnde Standbilder und Videos.

Hier war die Stellungnahme der Verwaltung eindeutig, man empfehle dem Ausschuss, dem Antrag nicht stattzugeben. Denn dieser verstoße gleich in drei Punkten gegen die im Innenstadtbereich geltende Werbeanlagensatzung: Wegen der Nachbarschaft zur anderen Werbetafel liege eine "störende Häufung" vor, es handele sich um Reklame "in grellen oder stechenden Farben" und die Anlage bedeute eine Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbildes, besonders an der stark befahrenen Ausfahrt und Einmündung. Ohne Gegenstimmen folgte der Ausschuss dieser Empfehlung.

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