Prozess am Amtsgericht EbersbergBeim Cyber-Grooming in die Falle getappt

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In den Chats stieß der Mann aus dem Landkreis Ebersberg auf Ermittler der Polizei – ohne es zu wissen (Symbolbild.)
In den Chats stieß der Mann aus dem Landkreis Ebersberg auf Ermittler der Polizei – ohne es zu wissen (Symbolbild.) (Foto: Robert Haas)
  • Ein 47-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg versuchte 2022 und 2023 auf der Plattform "Knuddels" Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu verleiten.
  • Der Mann chattete unwissentlich mit einer Beamtin des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, die sich als junges Mädchen ausgab.
  • Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte ihn zu einem Jahr und acht Monaten Bewährung sowie 2400 Euro Geldauflage an den Kinderschutzbund.
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Ein 47-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg denkt, dass er auf der Plattform „Knuddels“ mit Zwölfjährigen chattet, und versucht, sie zu sexuellen Handlungen zu verleiten – tatsächlich landet er bei einer Polizistin. Vor Gericht kommt er gerade noch mit Bewährung davon.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Der Angeklagte lässt den Kopf immer tiefer sinken, er atmet schwer und weint, als der Staatsanwalt vorliest, was ihm vorgeworfen wird. Immer wieder hat der heute 47-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg in den Jahren 2022 und 2023 auf der Online-Plattform „Knuddels“ Kontakt zu jungen Mädchen gesucht, versucht, sie zu sexuellen Handlungen zu verleiten, intime Fotos von ihnen gefordert. Auch mit anderen Männern war er auf der Plattform in Kontakt, tauschte mit ihnen kinder- und jugendpornografisches Material sowie Fantasien über Sex mit Kindern und Jugendlichen aus.

Sein Pech: Hinter einem Account mit einem blumigen Namen, wie ihn sich ein sehr junges Mädchen vielleicht tatsächlich aussuchen würde, stand in Wirklichkeit eine Beamtin des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen. Und auch die Chatpartner des Mannes gingen irgendwann der Polizei ins Netz – genau wie wenig später der Mann selbst.

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Auch ohne Geständnis hätte sich aufgrund der Chatverläufe die Schuld des Mannes nachweisen lassen. Er räumte bei der Verhandlung vor dem Ebersberger Schöffengericht aber auch ohne Umstände ein, dass er die Taten begangen hatte – und auch, dass es mit einem Geständnis bei ihm nicht getan ist. Er hatte sich schon vor der Verhandlung um eine Therapie bemüht, Beratungsstellen aufgesucht, diese hatten ihm aber gesagt, er solle wiederkommen, wenn er ein Urteil habe.

Dass er sich auf der Plattform angemeldet hatte, um mit Jugendlichen in Kontakt zu treten, bestritt der Angeklagte. Er habe sich dort über Fußball austauschen, erklärte er, generell mit anderen „quatschen“ wollen. Ein anderer Mann im Chat habe ihn „so richtig penetrant“ immer wieder angeschrieben, er habe sich von ihm auch zu den pädophilen Gesprächen im Netz verleiten lassen. „Es war so voll idiotisch von mir“, sagt der Angeklagte, er wisse aber auch, dass er Hilfe brauche. Noch bei der polizeilichen Vernehmung hatte er pädophile Neigungen gänzlich abgestritten.

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Dass er inzwischen schon einen Schritt weiter ist, hielten ihm alle Prozessbeteiligten zugute. Der Staatsanwalt unterstrich aber auch, ebenso wie später der Richter, dass die Aussage, er habe sich auf „Knuddels“ mit anderen über Fußball unterhalten wollen, nicht besonders glaubhaft sei. Wer sich als erwachsener Mann auf dieser Plattform anmelde, mache das, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten und ihr Vertrauen zu gewinnen – Cyber-Grooming nennt sich das – oder eben mit anderen Männern, die dieselben Interessen hätten.

Letztlich verurteilte das Gericht den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten und folgte damit weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, der einen Monat mehr gefordert hatte. Außerdem muss der Angeklagte 2400 Euro an den Kinderschutzbund Miesbach zahlen und nachweisen, dass er eine Therapie macht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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