Amtsgericht Ebersberg:Mann unterschlägt Jobcenter 750 Euro und muss nun ins Gefängnis

Amtsgericht Ebersberg: Symbolfoto.

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(Foto: Claus Schunk)

Einem 61-Jährigen aus dem Landkreis Ebersberg kommt ein kleines Vergehen teuer zu stehen. Sein Job in einem Restaurant wird ihm zum Verhängnis.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Immer wenn vor Gericht ein Urteil gesprochen wird, soll damit ja zweierlei bewirkt werden: Einerseits dient es als Buße für eine begangene Straftat, anderseits soll beim Verurteilten aber auch die Einsicht reifen, sein Verhalten künftig besser zu überdenken. Für Ersteres hat das Gericht eine Garantie, denn um die Strafe kommt niemand herum. Letzteres hingegen hängt stark vom Wohlwollen des Angeklagten ab - und da gibt es durchaus hoffnungslose Fälle, wie nun eine Verhandlung am Ebersberger Amtsgericht gezeigt hat.

Das Vergehen, das sich der 61-Jährige diesmal geleistet hat, war zwar kein Kavaliersdelikt, dennoch vom Umfang her nicht so schlimm, dass er dafür ins Gefängnis hätte wandern müssen. Trotzdem kam Richterin Vera Hörauf nicht umhin, den Mann aus dem mittleren Landkreis für vier Monate einzusperren. Der Grund war das prall gefüllte Vorstrafenregister des Beschuldigten, in dem er über die Jahre so ziemlich jedes kleinere Vergehen angesammelt hat, das die deutsche Rechtssprechung hergibt.

Bei seinem jüngsten Termin im Sitzungssaal musste sich der Angeklagte - mal wieder - wegen Betrugs verantworten. Obwohl er Arbeitslosengeld II bezogen hat, jobbte der Koch im Jahr 2017 über mehrere Monate hinweg in einem Restaurant - ohne diese Tätigkeit beim Jobcenter zu melden. Insgesamt hat er die Bundesagentur für Arbeit damit um rund 750 Euro geprellt.

"Ich habe nicht gewusst, was für Konsequenzen das hat"

"Ich habe nicht gewusst, was für Konsequenzen das hat", beteuerte der Mann vor Gericht. Gleichwohl gab er zu, die Arbeit ganz bewusst verschwiegen zu haben, schließlich habe er das Geld für Miete und Medikamente gut gebrauchen können. Inzwischen, so der Angeklagte, zahle er den Betrag in Raten bereits wieder an das Jobcenter zurück.

Diese vermeintliche Einsicht beurteilte die Richterin zwar als durchaus löblich, dass der Mann aber überhaupt schon wieder bei ihr vorstellig werden musste, störte Hörauf ganz gewaltig: "Eigentlich hatten wir doch vereinbart, dass Sie keine Straftaten mehr begehen. Und jetzt sitzen Sie schon wieder hier." Dass der 61-Jährige auch die Inneneinrichtung diverser anderer Gerichtsstuben bereits bestens kennt, lässt sich aus dem inzwischen 25 Fälle umfassenden Vorstrafenregister schließen. Neben mehrerer ähnlich gelagerter Vergehen wegen Betrugs findet sich darin ein bunter Mix aus Straftaten, wie Beleidigung, Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr oder sexuelle Nötigung.

Aufgrund dieser stattlichen Ansammlung konnte auch die Staatsanwältin beim Angeklagten "keine günstige Sozialprognose erkennen". Das, und der Umstand, dass sich der Mann ohnehin bereits auf Bewährung befand, machten eine Haftstrafe unumgänglich. Immerhin zeigte sich Richterin Hörauf trotz der offenkundigen Unbelehrbarkeit des Angeklagten im Urteil recht gnädig - und ließ es anstatt der geforderten sieben Monate Haft bei vier bewenden.

Dafür sparte es sich die Vorsitzende, dem Mann nochmals ins Gewissen zu reden. Denn das, so Vera Hörauf, habe schließlich beim letzten Mal schon nichts geholfen.

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