Prozess23-Jähriger verschickt intime Fotos seiner Ex an deren neuen Freund

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Nichts ist leichter, als mit dem Smartphone Bilder zu versenden. Trotzdem sollte man mit dieser Möglichkeit sehr sorgsam umgehen, das hat nun auch eine Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht gezeigt.
Nichts ist leichter, als mit dem Smartphone Bilder zu versenden. Trotzdem sollte man mit dieser Möglichkeit sehr sorgsam umgehen, das hat nun auch eine Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht gezeigt. Yui Mok/PA Wire/dpa
  • Ein 23-Jähriger hat intime Fotos seiner Ex-Freundin ohne deren Zustimmung an deren neuen Partner weitergeleitet.
  • Das Ebersberger Amtsgericht stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1200 Euro ein.
  • Der Mann hatte die Fotos mit Emojis bearbeitet und sie verschickt, um die neue Beziehung zu sabotieren.
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Der neue Partner war daraufhin erbost und trennte sich von der Frau. Im Prozess platzt dem Staatsanwalt der Kragen – und der Richter kann nicht mehr an sich halten.

Von Anja Blum, Ebersberg

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Irgendwann kann Richter Frank Gellhaus nicht mehr an sich halten. „Leute, was habt ihr nur alle mit euren Handys?“, fragt er und schüttelt verständnislos seinen Kopf. Kein Wunder, denn es geht an diesem Nachmittag vor dem Ebersberger Amtsgericht um Whatsapp, Instagram, Snapchat, Screenshots, gelöschte Chats, blockierte Kontakte und sogar um Emojis. Und um eine ziemlich wilde Story, die zeigt, wie sehr analoges und digitales Leben bei manchen Menschen inzwischen miteinander verwoben sind.

Auf der Anklagebank sitzt ein 23-Jähriger, der beschuldigt wird, die höchstpersönlichen Lebensbereiche einer Frau verletzt zu haben, so formuliert es das Juristendeutsch. Konkret bedeutet das in diesem Fall: Er soll diverse Fotos, die seine Ex-Lebensgefährtin mehr oder weniger freizügig zeigen, an deren neuen Freund verschickt haben. Ohne ihre Zustimmung.

Bilder miteinander zu teilen – das ist heute kinderleicht und digitaler Alltag. Aber juristisch heikel. Fotos von anderen dürfen, wenn die Person erkennbar ist, ohne deren Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Das ergibt sich vorrangig aus dem Recht am eigenen Bild, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht –und je nach Fall – aus dem Datenschutzrecht. Schon das bloße Weiterleiten kann eine Rechtsverletzung sein, selbst wenn das Foto nicht veröffentlicht wird. Sogar strafbar kann die ganze Sache werden, wenn es sich um intime Fotos handelt, deren Weitergabe der Bloßstellung oder Schädigung dient oder das Bild heimlich aufgenommen wurde.

Schon klar: In den allermeisten Fällen erhebt niemand Klage, wenn ein Foto verschickt oder gepostet wird. Vielleicht erklärt das, warum die Problematik offenbar in vielen Köpfen so gar nicht präsent ist. Zu erleben war das auch in der Verhandlung in Ebersberg: Nicht nur der junge Angeklagte, sondern sogar sein Verteidiger versuchte, das Opfer schlechtzumachen, nach dem Motto: Auch sie selbst sei ja recht freizügig mit ihrem Körper und Bildern davon umgegangen.

Der neue Partner war erbost und trennte sich von der jungen Frau

Da platzt dem Staatsanwalt schier der Kragen. „Nur damit das klar ist“, sagt er: „Sie darf sich zeigen, wie sie will. Ihr Mandant aber darf ihre Bilder an gar niemanden versenden.“ Zumal wenn man bedenke, was heutzutage mittels künstlicher Intelligenz so alles möglich sei. „Da geht es schnell um Erpressung und viele andere fürchterliche Dinge.“ Zumindest der Geschädigten ist das durchaus bewusst: Nach dem Vorfall habe sie Angst gehabt, was noch so alles mit ihren Fotos passieren könnte, sagt sie. „Was macht der Nächste damit?“

Doch was war überhaupt geschehen? Der Angeklagte und das Opfer waren einmal ein Paar, sie haben sogar eine kleine Tochter miteinander. Die Trennung aber scheint aus Sicht des 23-Jährigen etwas unscharf gewesen zu sein. Jedenfalls lernte die junge Frau im Urlaub einen anderen Mann kennen, den ihr bisheriger Freund via Social-Media-Posts als Nebenbuhler identifizierte. „Sie war mit uns beiden zusammen“, sagt er vor Gericht.

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Also habe er über Instagram Kontakt aufgenommen zu dem anderen Mann und ihm übers Handy Chatverläufe sowie intime Fotos zukommen lassen. „Aber ich hab’ die zensiert“, versichert er. Mit diversen Emojis habe er die nackte Brust, den Intimbereich und sogar das Gesicht des Opfers unkenntlich gemacht. „Ich hätte selbst nicht mehr erkannt, dass sie das ist.“ Ihre Wirkung indes verfehlten die Nachrichten nicht: Der Neue war erbost und trennte sich von der jungen Frau.

In der Verhandlung zeigt sich der Angeklagte zerknirscht. „Das war nicht korrekt, ich hab’ überreagiert“, sagt er. Der fragliche Datentransfer allerdings ist im Original nicht mehr vorhanden, daher muss das Gericht versuchen, das Geschehen mit Screenshots und anderen Chats nachzuvollziehen. Letztlich einigt man sich deshalb darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Mit Blick auf die nicht gerade üppigen finanziellen Verhältnisse des 23‑Jährigen setzt Richter Gellhaus 1200 Euro fest – zahlbar in sechs Raten – zugunsten des Kinderschutzbundes.

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