Amtsgericht:Falsche Angaben kommen Ehepaar teuer zu stehen

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(Foto: Christian Endt)

Ein Mann drängt seine Frau, im Ebersberger Landratsamt fälschlicherweise ein Dokument zu unterschreiben. Nun müssen beide eine hohe Geldstrafe zahlen.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Wann eine Beziehung als beendet gilt, ist in der Regel keine Frage, die ein Gericht zu klären hat. Bei einem Prozess in Ebersberg drehte sich nun aber alles um genau dieses Thema: Waren eine 48-Jährige und ihr 34-jähriger Ehemann tatsächlich noch ein Paar, als sie zusammen eine Ehegattenerklärung unterschrieben haben? Oder waren sie auf dem Papier zwar noch verheiratet, aber faktisch schon getrennt lebend. Eine Banalität, möchte man meinen. Allerdings eine, bei der für den Angeklagten viel auf dem Spiel stand. Denn ihm droht nach dem Gerichtsurteil nun die Abschiebung aus Deutschland.

Es war lediglich eine Unterschrift, die einen Nigerianer und seine deutsche Frau auf die Anklagebank des Amtsgerichts brachten. Den beiden wurde vorgeworfen, sie hätten sich beim Ebersberger Landratsamt die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für den 34-jährigen Paketzusteller erschleichen wollen. In der Anklageschrift war von "einem gemeinsamen Tatbeschluss" die Rede, der das Ehepaar Anfang August vergangenen Jahres dazu bewogen haben soll, ihre Namen unter das Dokument zu setzen. Zu diesem Zeitpunkt, so die Staatsanwältin, habe jedoch kein gemeinsamer Hausstand mehr bestanden - eine Voraussetzung dafür, dass eine Ehegattenerklärung Gültigkeit hat.

Tatsächlich war vom angeblich gemeinsamen Tatbeschluss vor Gericht wenig zu sehen. Während die Frau die Vorwürfe sofort einräumte und durch ihren Anwalt mitteilen ließ, dass das Paar zu dem Zeitpunkt bereits getrennt war, behauptete der Mann das komplette Gegenteil: Die Unterschrift sei wahrheitsgetreu erfolgt, schließlich seien sie damals noch zusammen gewesen. Beide versuchten in der Folge, das Gericht von ihrer jeweiligen Version zu überzeugen. Freilich mit der deutlich höheren Fallhöhe für den Ehemann. Dieser schließlich hatte nicht nur seine Unschuld in dem Verfahren zu beweisen, sondern auch seine drohende Abschiebung zu verhindern.

Die schlagkräftigeren Argumente hatte jedoch die Noch-Ehefrau aufzubieten. Deren Verteidiger zitierte aus den Protokollen des laufenden Scheidungsverfahrens - und darin kommt der 34-jährige Angeklagte nicht gut weg. Dieser habe gezielt versucht, den Scheidungsantrag zu unterlaufen und zu dem Zweck immer wieder Unternehmungen organisiert, um den Schein der Ehe aufrecht zu erhalten. An den gemeinsamen Lebenserhaltungskosten habe er sich dagegen kaum beteiligt, stattdessen habe er einen Kredit für den Kauf eines Hauses in Nigeria aufgenommen. Dafür habe er den Nachweis gebraucht, dass die Beziehung noch Bestand habe.

Der Mann hingegen sagte vor Gericht, er und seine Frau haben zwar keine perfekte, aber eine ehrliche Ehe geführt. Getrennte Schlafzimmer hätten sie nur deshalb gehabt, weil er als Afrikaner nachts friere, wenn seine Frau das Fenster öffnen wolle. Ansonsten hätten sie viel zusammen unternommen, etwa Urlaube oder die Feier ihres dreijährigen Hochzeitstages. Zum Zeitpunkt der Unterschrift im Landratsamt jedenfalls, seien sie definitiv noch zusammen gewesen.

Daran hatten allerdings selbst die dortigen Sachbearbeiter ihre Zweifel. Als Zeugen gaben zwei von ihnen an, die Frau habe sich zunächst geweigert, die Erklärung zu unterschreiben. Das habe zu einem lautstarken Streit in der Behörde geführt. "Wir haben den Eindruck gehabt, dass es ihr nicht gut geht", sagt die Mitarbeiterin. Und tatsächlich berichtet die Ehefrau, sie sei von ihrem Mann unter Druck gesetzt worden. Er habe ihr über einen Anwalt mit Haft gedroht, sollte sie das Dokument nicht unterschreiben. Schließlich habe sie sich breitschlagen lassen.

Die Freude des Angeklagten über den vermeintlichen Erfolg dürfte aber nur von kurzer Dauer gewesen sein, denn wenig später ging bei der Ebersberger Ausländerbehörde die Mitteilung über das Scheidungsverfahren der beiden Eheleute ein. Darin war von einem Trennungstermin Ende 2018 die Rede, also mehr als ein halbes Jahr vor der Unterschrift. Das Landratsamt erstattete daraufhin Anzeige.

Richterin Vera Hörauf musste nun im Prozess nicht lange überlegen, wem von den beiden Angeklagten sie glaubt. Die Frau habe durch ihr Geständnis eine erhebliche Selbstbelastung in Kauf genommen. "Das spricht dafür, dass ihre Angaben stimmen", so die Vorsitzende. Das Motiv des Mannes, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, liege hingegen auf der Hand. Schuldig jedoch haben sich beide gemacht. Die Richterin verurteilte die Frau deshalb zu einer Geldstrafe über 4000 Euro, ihr Noch-Ehemann muss 4950 Euro zahlen.

© SZ vom 08.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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