Corona-Regeln:"Es gibt solche und solche"

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Wer vor Weihnachten shoppen oder über die Feiertage in ein Restaurant will, muss geimpft oder genesen sein. (Foto: Georg Wendt/dpa)

Seit rund einem Monat gelten Kontaktbeschränkungen und Zutrittsverbote für Ungeimpfte. An den Weihnachtsfeiertagen werden die Kontrolleure im Kreis Ebersberg einiges zu tun haben.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg/Poing

In diesen Tagen geht die Planung des Weihnachtsfestes in die heiße Phase. Viele Familien müssen heuer aber auch im Landkreis Ebersberg wieder eine Entscheidung darüber treffen, in welcher Konstellation sie über die Feiertage zusammenkommen wollen. Zwar gibt es für Geimpfte zum Fest wohl noch keine Einschränkungen, ist aber auch nur eine ungeimpfte Person unter den Familienangehörigen, beginnt das große Rechnen.

Wer sich bisher noch keinen Piks gegen das Coronavirus hat geben lassen, darf sich in Bayern - Stand Dienstag - nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes treffen - unabhängig davon, ob diese geimpft sind oder nicht. Ein Restaurantbesuch ist wegen der geltenden 2-G-Regelung für Ungeimpfte ohnehin nicht möglich.

Sechs Kontrolleure sind für das Landratsamt im Einsatz

Dafür, dass diese Regeln eingehalten werden, sorgen im Landkreis die beiden Polizeidienststellen in Ebersberg und Poing, sowie das am Landratsamt angesiedelte Ordnungsamt. Letzteres ist vor allem dafür zuständig, die Corona-Beschränkungen in der Gastronomie und im Einzelhandel zu kontrollieren. Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu diesem Zweck im Landkreis im Einsatz. Sie müssen prüfen, ob sich tatsächlich nur Geimpfte oder Genesene in den Wirtschaften und Läden aufhalten, und ob die Wirte und Geschäftsleute das auch gewissenhaft kontrollieren.

Seit etwa einem Monat gilt die 2-G-Pflicht, und bisher zieht man beim Ordnungsamt eine weitestgehend positive Bilanz: "Wir stellen eher selten Verstöße fest. Die meisten Gastronomen und auch Kunden halten sich an die Vorgaben", heißt es von der Behörde auf SZ-Anfrage. Das sei vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Zahlen aber nicht verwunderlich, fast alle hätten angesichts der Pandemie und der vierten Welle Verständnis für die Kontrollen. "Lediglich vereinzelt sehen wir uns mit Diskussionen konfrontiert", schreibt das Ordnungsamt.

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Schon allein wegen der drohenden Strafen scheint es auch dringend ratsam, sich an die Vorgaben zu halten. Laut Bußgeldkatalog der Bayerischen Staatsregierung müssen Wirte und Ladenbesitzer bis zu 5000 Euro zahlen, falls sie sich nicht den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen lassen. Gäste, die gegen die Regeln verstoßen, können mit bis zu 250 Euro Strafe belegt werden. Da aber jedes Verfahren individuell zu beurteilen sei, könne die tatsächliche Bußgeldhöhe von dem im Katalog genannten Regelbußgeld abweichen, heißt es dazu vom Ebersberger Ordnungsamt.

Verstärkte Kontrollen an Weihnachten? Dazu will die Behörde nichts sagen

Über mangelnde Arbeit können sich die Kontrolleure im Landkreis ohnehin nicht beklagen, um die Weihnachtszeit werden sie aber wohl besonders viel zu tun bekommen. Dann, wenn Familien gemeinsam zum Essen gehen und die Restaurants voll besetzt sind. Ob man deshalb für die Feiertage auch entsprechend die Kapazitäten aufstocken wird, dazu will sich das Ordnungsamt allerdings nicht äußern. "Aus taktischen Gründen können wir im Vorfeld diese Frage leider nicht beantworten", so die Behörde.

Unterstützung bekommen die Kontrolleure des Landratsamtes aber in jedem Fall von den Polizeidienststellen in Poing und Ebersberg. Dort hatte vor vier Wochen die Anordnung der Regierung, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte zu erlassen, für etwas Verwirrung gesorgt. "Das wird mehr als schwierig", sagte dazu der Poinger Polizeichef Helmut Hintereder mit Blick auf die Herausforderung, Geimpfte von Ungeimpften zu unterscheiden. Schon damals war klar: Verdachtsunabhängige Kontrollen wird es keine geben.

Daran halten sich die Inspektionen nun auch, wie der stellvertretende Leiter der Poinger Polizei, Manfred Winter, sagt. Eine Kontrolle des Impfstatus würde vor allem im Rahmen anderer Verfahren durchgeführt, falls dieser dafür von Relevanz ist. Auch an Orten, wo Maskenpflicht besteht, würden die Beamten auf die Umsetzung der Regeln achten. Wahllose Kontrollen von Bürgern auf der Straße würden die Polizisten aber nicht vornehmen, so Winter.

Die Polizisten stoßen bisher auf "keinen größeren Widerstand"

Offenbar zeigen sich die Menschen im Landkreis weitestgehend einsichtig, wenn sie den Beamten ihren Impfstatus vorlegen sollen. "Es hat bisher keinen größeren Widerstand gegeben", sagt Manfred Winter. Dessen Kollege Ulrich Milius, Leiter der Polizeiinspektion Ebersberg, ergänzt, die Kontrollen würden "ganz gut" laufen. Nichtsdestotrotz ließen sich manche Diskussionen mit Uneinsichtigen nicht vermeiden, wie Manfred Winter sagt: "Es ist wie im richtigen Leben, es gibt solche und solche."

Solche und solche gibt es inzwischen auch bei den Varianten des Coronavirus - und wie das Ebersberger Landratsamt am Dienstag meldet, ist eine besonders ansteckende davon nun in der Region angekommen: Dem Gesundheitsamt lägen vier Fälle "mit hochgradigem Hinweis auf eine Infizierung mit der Virusvariante Omikron" vor. Wer betroffen ist, muss vierzehn Tage in eine Quarantäne, die nicht verkürzbar ist, so das Landratsamt. Das gelte auch für bereits geimpfte Kontaktpersonen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Ebersberg liegt derweil laut Robert-Koch-Institut bei 285,9. Dem Landratsamt zufolge liegen die Schwerpunkte der Infizierungen aktuell bei den Altersgruppen der Fünf- bis 14-Jährigen mit 23,41 Prozent, bei den 15- bis 34-Jährigen mit 20,79 Prozent und bei den 35- bis 59-Jährigen mit 34,79 Prozent.

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