Ebersberg:Noch kein Normalbetrieb

Landratsamt warnt trotz der Lockerungen vor Leichtsinn

Am Montag hat der Landkreis Ebersberg einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gemacht: Auch in der Region sind an diesem Tag weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft getreten. So dürfen beispielsweise Friseure ihre Geschäfte wieder öffnen. In Kirchen, Moscheen oder Synagogen können Gläubige wieder zusammenkommen. Auch Demonstrationen können wieder genehmigt werden. Für das Ebersberger Landratsamt bedeutet all das allerdings "keine Rückkehr zum Normalbetrieb", wie die Behörde in einer Pressemitteilung schreibt. Alle Wiederöffnungen gingen demnach mit strengen Hygiene- und Abstandsregeln einher. Beim Friseurbesuch etwa müssten alle Beteiligten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Getränke werden in den Salons jetzt nicht angeboten. Dienstleistungen, bei denen der Friseur nahe an das Gesicht muss, wie etwa Augenbrauen- oder Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege, dürfen bis auf weiteres nicht angeboten werden. Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote, Einreise-Quarantäneverordnung sowie die Maskenpflicht beim Einkauf und im ÖPNV bleiben indes vorerst bis zum 10. Mai bestehen.

Auch Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder Konzerte bleiben bis mindestens 31. August untersagt. Bars, Kneipen und Diskotheken, Sauna- und Badeanstalten sowie Kinos und Theater bleiben ebenfalls weiterhin geschlossen. Für Restaurants ist weiter ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt. Die Sonderregelung, mit der Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen können, gilt noch bis zum 18. Mai, wie das Landratsamt informiert.

"Heute sind erfreulicherweise verschiedene Lockerungen der Regelungen in Kraft getreten, die eingeführt worden sind, um die Verbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung langsam verlaufen zu lassen", sagte Landrat Robert Niedergesäß am Montag. Dies sei bislang gut gelungen und insofern seien die Lockerungen auch gerechtfertigt und notwendig. Der Staat gebe damit auch ein Stück Verantwortung in die Hände der Bevölkerung zurück, was der Landrat laut eigenen Angaben richtig und wichtig findet. "Die Bevölkerung ist in den letzten Wochen sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgegangen und verdient von daher auch Vertrauen und eine Lockerung der bisherigen Einschränkungen. Vieles hat sich in unserem Alltag eingespielt, wie zum Beispiel der Abstand, der Verzicht auf einen Handschlag und einiges mehr. Auf diesem Weg müssen wir nun voranschreiten, damit es zeitnah weitere Lockerungen geben kann", so Niedergesäß.

Die Lage im Landkreis Ebersberg stellte sich am Montag wie folgt dar: Insgesamt sind 83 Corona-Patienten bekannt. Aktuell befinden sich 200 Kontakt-Personen im Landkreis Ebersberg in häuslicher Quarantäne, seit Ausbruch der Pandemie wurden im Landkreis insgesamt 462 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. 374 von ihnen sind wieder gesund, fünf sind verstorben. In der Kreisklinik werden acht infizierte Patienten behandelt, zwei von ihnen befinden sich auf der Intensivstation und müssen dort beatmet werden. Es gibt 16 Verdachtsfälle, sie werden isoliert stationär behandelt. So verteilen sich die Erkrankten auf die einzelnen Gemeinden: Anzing: 0, Aßling: 4, Baiern: 1, Bruck: 0, Ebersberg: 26, Egmating: 0, Emmering: 1, Forstinning: 3, Frauenneuharting: 0, Glonn: 2, Grafing: 7, Hohenlinden: 0, Kirchseeon: 2, Markt Schwaben: 2, Moosach: 4, Oberpframmern: 0, Pliening: 1, Poing: 7, Steinhöring: 2, Vaterstetten: 13, Zorneding: 8.

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