Ebersberg:Nächster Halt: Amtsgericht

30-Jähriger legt sich in der S-Bahn mit Kontrolleuren an, das bringt ihm eine Geldstrafe

Von Wieland Bögel, Ebersberg

"Die Fahrscheine vorzeigen!" Es gibt angenehmere Arten, aus dem Schlaf gerissen zu werden. Noch dazu, wenn man beim Aufwachen feststellt, dass man sowohl seine Haltestelle verpennt, als auch deswegen keine gültige Fahrkarte mehr hat. Genau dies passierte einem jungen Mann aus dem südlichen Landkreis im vergangenen Herbst und er war darüber so ungehalten, dass er sich nun vor Gericht verantworten musste.

Das Problem des 30-Jährigen, der damals noch im Landkreis München lebte, war, dass er im Schlaf nicht nur die Landkreis-, sondern auch die Tarifgrenze überfahren hatte. Diese befindet sich auf der S 4 zwischen den Stationen Haar und Vaterstetten und ist - wie jeder halbwegs regelmäßige Nutzer der S-Bahn weiß - das bevorzugte Einsatzgebiet von Fahrkartenkontrolleuren. So auch im Oktober vorigen Jahres, und sie wurden prompt fündig, eben in Form des schlafenden 30-Jährigen.

Nachdem die Kontrolleurin ihn geweckt, auf seine abgelaufene Fahrkarte hingewiesen hatte und seinen Ausweis sehen wollte, kam es zu einigen Unstimmigkeiten. Laut Anklageschrift weigerte sich der junge Mann, seine Personalien anzugeben, drängelte sich, nachdem die Bahn in Vaterstetten anhielt, an den Kontrolleuren vorbei und versuchte mehrmals abzuhauen. Bei einer Rangelei soll er die Kontrolleurin zu Boden geschubst und ihren Kollegen bedroht und mit der Faust nach ihm geschlagen haben, allerdings ohne zu treffen. Erst die herbeigerufene Polizei konnte die Konfliktparteien beruhigen.

Vor Gericht gab der Angeklagte die Vorwürfe zwar weitgehend zu, lediglich den versuchten Boxhieb will er nicht ausgeführt haben. Allerdings sei nicht er für die Eskalation verantwortlich, sondern das Verhalten der Kontrolleure. Wie der 30-Jährige aussagte, habe er sich, als er auf seine ungültige Fahrkarte angesprochen wurde, auch sofort bereit erklärt, die Strafe dafür zu zahlen.

Allerdings wollte er zuvor an der nächsten Station, eben Vaterstetten, aussteigen, um sich nicht noch weiter von seinem Zielbahnhof zu entfernen. Dies hätten die Kontrolleure aber nicht zulassen wollen, sie hätten sich ihm zunächst in den Weg gestellt und ihn auch festgehalten. Schließlich sei es ihm doch gelungen, die Tür zu öffnen, weil die Kontrolleure aber weiter "an mir rumgezerrt" hätten, sei er gestolpert und mit dem Bein in den Spalt zwischen Bahn und Bahnsteig geraten. Dort hätten ihn die beiden Kontrolleure dann zwar herausgezogen und auf den Bahnsteig gesetzt, ihm aber anschließend verboten aufzustehen. Danach habe er tatsächlich mehrmals versucht zu fliehen, aber nicht, um sich vor dem Bezahlen zu drücken, sondern weil er sich von den Kontrolleuren schlecht behandelt fühlte. Dass eine der beiden dabei zu Boden fiel und sich das Knie anschlug, bedauerte der Angeklagte vor Gericht. Er habe niemanden verletzen wollen, die Frau sei ihm "reingesprungen" und deshalb gestürzt.

Etwas anders schilderten die Kontrolleure den Sachverhalt. Der Angeklagte habe von Anfang an abhauen wollen, so die Einschätzung des Zeugen. Der 51-Jährige macht den Job als Kontrolleur bereits seit einigen Jahren, "da sieht man, wenn einer flüchten will". Dass er und seine Kollegin daraufhin versucht hätten, den Angeklagten am Aussteigen zu hindern, gab der Zeuge offen zu. Der 30-Jährige sollte zumindest so lange im Zug bleiben, bis man seine Personalien festgestellt hätte. Auch die Rangeleien am Bahnhof und das zu Boden bringen des Angeklagten bestätigte der Zeuge, gab allerdings auch an, die Eskalation sei von dem 30-Jährigen ausgegangen. Ähnlich äußerte sich die damalige Kollegin des 51-Jährigen, die sich allerdings gar nicht mehr daran erinnern wollte, den Angeklagten am Aussteigen gehindert zu haben - wie sie es allerdings kurz nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt hatte.

Richterin Vera Hörauf bot dem Angeklagten an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, die Verteidigung ging jedoch nicht darauf ein. Wie Anwalt Andreas Roder in seinem Plädoyer erklärte, habe sein Mandant in einer Art von Selbstverteidigung gehandelt. Denn Kontrolleure hätten eben keine polizeilichen Befugnisse, und daher sei der 30-Jährige völlig rechtswidrig festgehalten worden. "Wenn er sich nicht gewehrt hätte, hätte er vielleicht bis Ebersberg oder sonst wohin mitfahren müssen."

Das Gericht folgte dieser Einschätzung indes nicht und verurteilte den Angeklagten wegen Nötigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro - immerhin 600 Euro weniger als im vorangegangenen Strafbefehl, gegen den der 30-Jährige Einspruch eingelegt hatte. Ob er das auch gegen das Urteil tun wird, steht noch nicht fest.

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