Süddeutsche Zeitung

Ebersberg:Mehr Flexibilität für Kitas

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Wegen Fachkräftemangel darf künftig mehr Personal ohne Fachausbildung eingesetzt werden

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Der Ansturm auf Kitas im Landkreis hält an und zwingt den Kreistag nun zum Handeln. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der zuständige Jugendhilfeausschuss Maßnahmen gegen den Personalmangel in den Einrichtungen, unter dem besonders kleinere Träger zu leiden haben. Künftig soll es einfacher möglich sein, dass in Krippen, Kindergärten und Horten auch Leute arbeiten, die keine Ausbildung zum Erzieher oder Kinderpfleger haben.

Grundsätzlich möglich ist dies bereits jetzt und wird auch so praktiziert, erläuterte Florian Robida, im Jugendamt zuständig für die Aufsicht über die Kindertagesstätten im Landkreis. Dort herrsche zunehmender Personalmangel, so Robida, weshalb im Landratsamt immer mehr Ausnahmegenehmigungen für Personal ohne Fachausbildung beantragt würden. Diese sind laut bayerischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ausdrücklich gestattet. "Die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis zuständige Behörde kann im Einzelfall von den Anforderungen abweichen, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann", heißt es wörtlich im Gesetzestext.

Allerdings gebe es derzeit keine verbindlichen Leitlinien, unter welchen Umständen eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt werde, hier entscheide man im Landratsamt von Fall zu Fall. Angesichts der steigendenden Zahl der Anträge solle man dies allerdings ändern, empfahl Robida, "um zu vermeiden, dass die Erteilung von Einzelfallgenehmigungen zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Träger führt". Daher hatte ein Expertengremium, bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses und Vertretern der Träger eine Richtlinie erarbeitet, die regelt unter welchen Umständen wer welche Aufgaben in einer Kita übernehmen darf.

So darf jemand, der eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, die zumindest zum Teil einen pädagogischen Inhalt hat und mehr als ein halbes Jahr Berufserfahrung in einer Kita hat, als Kinderpfleger arbeiten. Voraussetzung ist aber ein 80-stündiger Pädagogik-Kurs. Insgesamt 200 Stunden diesen Kurs besuchen müssen Personen, die ganz ohne pädagogische Vorbildung eine Stelle als Kinderpfleger ausfüllen wollen. Außerdem müssen sie ein halbes Jahr in einer Kita und insgesamt mehr als drei Jahre im pädagogischen Bereich gearbeitet haben.

Nur als Kinderpfleger in einer Krippe zugelassen werden Personen die zwar keine pädagogische, aber eine pflegerische Ausbildung vorweisen können, etwa Kinderkrankenschwestern. Auch hier ist mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung in einer Krippe Voraussetzung. Genau wie für Tageseltern, die den entsprechenden 160-stündigen Kurs besucht und mehr als drei Jahre Berufserfahrung haben. Für spezielle Aufgaben in allen Einrichtungsarten, etwa als Sportlehrer, können auch Personen ohne pädagogische Ausbildung arbeiten, je nach Umfang der Aufgaben sind aber ein Jahr Berufserfahrung und ein 80-stündiger Pädagogik-Kurs nötig.

Voraussetzung in allen Bereichen ist die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs am Kind, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie eines Sprachnachweises. Pro Gruppe sollen außerdem mindestens die Hälfte des Personals aus Muttersprachlern bestehen, eine Ausnahme gilt hier nur für bilinguale Kitas.

"Wir wollen eine Vielfalt von Trägern", begründete Robida die neuen Regeln, "wenn es einem Träger schlecht geht, kann er sich nun auf diese Mindeststandards berufen." Das Thema Personalnot "erreicht uns täglich", meinte Landrat Robert Niedergesäß, darum "sollte man die Einrichtungen weiter öffnen für andere Fachleute."

Im Ausschuss gab es zwar keine Gegenstimmen, aber dennoch etwas Skepsis, etwa von Ulrike Bittner von der Arbeiterwohlfahrt: "Ich werde zustimmen, denn die Not der kleinen Träger ist groß - aber ich hoffe, dass wir selbst nie darauf angewiesen sind." Sehr froh zeigte sich dagegen Schwester Christophora von den Schwestern vom Guten Hirten in Zinneberg. Für einen kleinen Kindergarten-Träger sei die neue Richtlinie sehr hilfreich. Auf keinen Fall werde dadurch "an der Qualität geschraubt", ganz im Gegenteil dienten die neuen Regeln ja dazu einen einheitlichen Qualitätsstandard zu garantieren.

Das betonte auch Niedergesäß: "Das ist keine Deckelung der Qualität, sondern soll mehr Flexibilität schaffen." Außerdem könne man die Regeln bei Bedarf immer noch überarbeiten, sagte er, "jetzt muss man einmal testen, wie es sich im Betrieb bewährt".

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Quelle:
SZ vom 29.06.2015
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