Ebersberg:Marihuana-Verkauf aus Nächstenliebe

21-Jähriger soll unter Bewährung zeigen, dass er seine Drogensucht überwunden hat

Von Friederike Hunke, Ebersberg

Waren es zwei Gramm Marihuana oder mehr? Verkaufte der Angeklagte die Drogen im Herbst 2013 oder im Frühjahr 2014? So genau schien sich keiner der Beteiligten mehr erinnern zu können. Bei der Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht antworteten die jungen Befragten überwiegend mit: "Das weiß ich nicht mehr" und zeigten sich betont gleichgültig.

Angeklagt war ein 21-jähriger gebürtiger Münchner. Er soll zwischen März und August 2014 sowohl selbst Drogen besessen als auch in mindestens neun Fällen damit gehandelt haben. Der im nördlichen Landkreis Ebersberg lebende Mann, der nach eigenen Angaben seit seinem 16. Lebensjahr Drogen nimmt, und zwei seiner ehemaligen Freunde, die als Zeugen auftraten, machten widersprüchliche Angaben dazu, wie viel von dem Rauschmittel der Angeklagte tatsächlich weitergab. Beide Zeugen hatten im August 2014 in einer Vernehmung erklärt, bis zu 15 Gramm Marihuana im Wert von etwa 200 Euro auf einmal erhalten zu haben. Daran konnten - oder wollten - sie sich in der Verhandlung allerdings nicht mehr erinnern. Zudem ging einer der Zeugen davon aus, dass sich der Mittelsmann an dem Verkauf bereichert habe, während der andere beteuerte, der Angeklagte habe ihm einen echten Gefallen getan, "weil ich das Zeug nicht auf meine eigene Adresse bestellen wollte".

"Es stimmt schon, dass ich mal was verkauft habe", räumte der 21-Jährige ein, "aber 15 Gramm für 200 Euro stimmt ganz sicher nicht." Er habe dem ursprünglichen Händler nie so große Mengen abgenommen und entsprechend auch nicht weiterverkauft. Er gab zu, mindestens drei Mal jeweils ein Gramm Marihuana an seine Bekannten verkauft zu haben. Dafür habe er jeweils nur die 15 Euro gefordert, die er selbst an seine Quelle gezahlt hatte. Die ironische Frage von Richterin Vera Hörauf, ob er die Drogen aus Nächstenliebe ohne eigenen Gewinn weiterverkauft habe, beantwortete der junge Mann zustimmend. Er habe einfach nicht nachgedacht.

Sein Jugendgerichtshelfer schilderte die belastende Ausgangssituation des Angeklagten: Dieser sei schon früh an schwierige Freunde geraten, "die sich in ihrem Nichtstun gegenseitig bestätigt haben." Nach seinem Hauptschulabschluss war er in seiner Ausbildung zum Koch durch die Abschlussprüfung gefallen. Mit der Unterstützung seines Vaters, der ihn zum Gericht begleitete, habe er sich aber wieder gefangen. "In unseren letzten Gesprächen war er bei weitem nicht mehr so neben der Spur", sagte der Jugendgerichtshelfer.

Laut eigener Aussage nimmt der junge Mann seit Juli dieses Jahres keinerlei Drogen mehr. Er plant, eine Ausbildung zum Trockenbaumeister im Betrieb seines Vaters zu beginnen und spart auf seinen Führerschein. Diese erkennbare Veränderung im Lebenswandel sah Richterin Hörauf als Grund, dem Angeklagten "eine große Chance" zu geben. Sie sprach ihn zwar des Drogenbesitzes und -handels schuldig, setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus. Wegen seiner nicht abgeschlossenen Ausbildung fällt 21-Jährige nach Ansicht des Gerichts unter das Jugendstrafrecht, außerdem kam ihm sein Geständnis zugute. Darüber hinaus muss der Angeklagte in Kürze eine Woche Jugendarrest absitzen, die aus einer früheren Verurteilung für unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Diebstahl resultierte. Diese habe vermutlich eine abschreckende Wirkung, stimmte das Gericht der Verteidigung zu, und sprach keine weitere Strafe aus. "Man wird sehen, ob das alles so hinhaut, oder ob der Angeklagte dann wieder abstürzt. Dann sieht's natürlich düster aus", warnte Hörauf.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: