JustizStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Ebersberger Landratsamt

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Wird im Ebersberger Landratsamt nicht ordentlich mit Steuergeldern umgegangen? Dieser Verdacht steht im Raum.
Wird im Ebersberger Landratsamt nicht ordentlich mit Steuergeldern umgegangen? Dieser Verdacht steht im Raum. Christian Endt
  • Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen das Landratsamt Ebersberg wegen des Vorwurfs der Untreue bei Steuergeldern.
  • Im Fokus stehen 1,4 Millionen Euro für eine Coaching-Software, die ohne Kreistagsgenehmigung gekauft wurde.
  • Zusätzlich werden möglicherweise rechtswidrige Budgetrücklagen von jährlich 50.000 Euro für Mitarbeiterausflüge ohne Kreistagsbeschluss untersucht.
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Im Raum steht der Vorwurf der Untreue. Es dürfte einmal mehr um Ausgaben in Höhe von 1,4 Millionen für ein Coaching-Tool gehen, das Landrat Niedergesäß schon einmal Ärger eingebracht hat.

Von Anja Blum, Ebersberg

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Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen das Landratsamt Ebersberg, im Raum steht der Vorwurf der Untreue. Weitergehende Angaben könne man angesichts des laufenden Verfahrens allerdings nicht machen, teilte ein Pressesprecher am Freitag mit. Auch aus dem Landratsamt gibt es bislang keine genaueren Informationen: Die Behörde wisse noch nichts von dem Verfahren, sagte eine Sprecherin am Freitagnachmittag. Deswegen könne man erst kommende Woche Stellung nehmen. Und natürlich gilt wie stets die Unschuldsvermutung.

Generell handelt es sich bei dem Straftatbestand der Untreue um einen Missbrauch der Befugnis über fremdes Vermögen – in diesem Fall Steuergelder. Bei den Ermittlungen gegen die Ebersberger Behörde geht es laut dem früheren AfD-Kreisrat Manfred Schmidt um mehrere Verwaltungsvorgänge mit teils großen finanziellen Auswirkungen. Angestoßen wurde das Verfahren offenbar von einer Anzeige: „Dem Vernehmen nach“ sei die Staatsanwaltschaft von einem Landkreisbürger über mögliche Straftaten im Landratsamt informiert worden, schreibt Schmidt in einer Pressemitteilung. Dieser sei bereits von der Kriminalpolizei vernommen worden, auch er selbst sei als Zeuge geladen.

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Die Regierung von Oberbayern kritisiert Alleingänge von CSU-Amtsinhaber Robert Niedergesäß. Der hat zwei für den Landkreis teure Entscheidungen getroffen, ohne den Kreistag zu befassen. Nun braucht er das Gremium, um nicht persönlich haften zu müssen.

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Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist laut Schmidt eine „Schulungssoftware“.  Für 1,4 Millionen Euro hatte der Landkreis über sieben Jahren hinweg Lizenzen für eine offenbar wenig nützliche digitale Coachingplattform für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekauft. Dem Kreistag allerdings hatte man die Ausgabe nie zur Genehmigung vorgelegt – weswegen es vor einem Jahr sowohl im Gremium als auch seitens der Regierung von Oberbayern Kritik an Landrat Robert Niedergesäß (CSU) als Verwaltungschef gab. Der Vorwurf lautete: Verschwendung von Steuergeldern, quasi im Alleingang.

Mit Blick auf mögliche Regressansprüche gegen den Landrat und eine damals noch fehlende persönliche Amtshaftpflichtversicherung entspann sich aus der Causa eine Debatte von nicht nur politischer Brisanz. Letztlich ging die Angelegenheit glimpflich aus für Niedergesäß: Eine CSU-geführte Mehrheit im Kreistag entließ den Landrat mithilfe einer nachträglichen Zustimmung aus der persönlichen Haftung. Und: Bei der Kommunalwahl im März schenkte ihm die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler erneut das Vertrauen.

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Die Mehrheit im Ebersberger Kreistag segnet nach einer kontroversen Debatte die teuren Eigenmächtigkeiten von Robert Niedergesäß nachträglich ab – und entlässt ihn so aus der persönlichen Haftung. Seine Kompetenzen in Personal- und Geldfragen aber werden beschnitten.

Von Anja Blum

Von der Staatsanwaltschaft untersucht würden nun zudem verschiedene Ausgaben des Landkreises Ebersberg, die der Kommunale Prüfungsverband (BKPV) schon im Jahr 2021 beanstandet habe, erklärt der ehemalige Kreisrat Schmidt weiter. Aber auch nicht rechtens eingesetzte „Budgetrücklagen“ stünden im Fokus der Ermittlungen. Jährlich hätten 50 000 Euro zur Verfügung gestanden, um „Annehmlichkeiten“ für Mitarbeitende, etwa Ausflüge und Feste, zu finanzieren, ebenfalls ohne Kreistagsbeschluss. Dazu hatte Schmidt selbst eine Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Erst danach habe die Verwaltung diese „Rechtswidrigkeit“ beendet.

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