Die Abstimmung über den weiteren Umgang mit den Verfehlungen des Ebersberger Landrats im Kreistag ist eindeutig, weil entsprechend der Machtverhältnisse ausgegangen: Die Fraktionen von CSU, FDP, Freien Wählern, Bayernpartei und ÖDP stellten sich ausnahmslos hinter Robert Niedergesäß (CSU). Auf der anderen Seite stand eine ungewöhnliche Koalition aus Grünen, SPD, AfD und der Linken, die den fraglichen Beschlüssen keine nachträgliche Zustimmung erteilen wollte. In Zahlen ergibt das ein Ergebnis von 33 zu 23 Stimmen für eine Entlastung des Landrats. Damit ist die Möglichkeit einer persönlichen Haftung endgültig vom Tisch.
Hintergrund der Abstimmung war, dass der Ebersberger Landrat eigenmächtig diverse umstrittene Entscheidungen gefällt hat, die den Landkreis sehr viel Geld gekostet haben. Der eine Themenkomplex dreht sich um die Kündigung eines Vertrags mit einem Privatunternehmen über Bau und Betrieb des Gymnasiums in Kirchseeon, einschließlich eines verlorenen Rechtsstreits. Aus diesem ist dem Landkreis ein Schaden von 350 000 Euro entstanden. Die zweite Causa betrifft mehrere Lizenzverträge für eine digitale Coachingplattform für die Belegschaft des Landratsamts. Dieses Tool sollte die digitale Transformation der Behörde beschleunigen, stellte sich nach fünf Jahren jedoch als ziemlich unbrauchbar heraus. Dafür wurden insgesamt 1,4 Millionen Euro ausgegeben.
Aufgedeckt und weitere Prüfungen der kritischen Vorgänge angestoßen hatten jeweils die Kreis-Grünen, zuletzt sprang die AfD in Persona ihres Kreisvorsitzenden auf und forderte sogar den Rücktritt des CSU-Landrats. Immerhin geht es um eine erhebliche Verschwendung von Steuergeld – die möglicherweise hätte verhindert werden können.
Laut Geschäftsordnung des Kreistags nämlich müssen Projekte oder Anschaffungen des Landratsamts, die mehr als 75 000 Euro im Jahr kosten, vom Kreistag genehmigt werden. Dieser aber wurde in beiden Fällen nicht entsprechend eingebunden. Daher waren, wie die Regierung von Oberbayern festgestellt hat, die geschlossenen Verträge bislang „schwebend unwirksam“. Hinzu kommen diverse zumindest fragwürdige Details: ein vernichtendes Urteil, das offenbar im Landratsamt niemand gelesen hat, eine freihändige Vergabe ohne formale Ausschreibung, eine verspätete Evaluation, eine nicht eingebundene Personalabteilung.
Im schlimmsten Fall hätte der Landrat mit seinem Privatvermögen haften müssen
Im schlimmsten Fall hätte die Affäre sogar einen Rechtsstreit zwischen Landkreis und Landrat zur Folge haben können: Der Landkreis Ebersberg hätte – dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung folgend – Niedergesäß möglicherweise verklagen müssen, um ihn persönlich in Regress zu nehmen für den angerichteten finanziellen Schaden. Und da der Ebersberger Landrat zur Zeit der fraglichen Entscheidungen noch keine Amtshaftpflicht abgeschlossen hatte, hätte er eventuell mit seinem Privatvermögen haften müssen.
Dass dies nie eine Option gewesen sei, darüber herrschte in der Sitzung des Kreistags nun Konsens über alle Fraktionen hinweg. Schließlich habe sich Robert Niedergesäß weder strafbar gemacht noch selbst bereichert, und grobe Fahrlässigkeit sei ihm sicher nicht nachzuweisen. Trotzdem: Ob die fraglichen Entscheidungen des Landrats nun nachträglich vom Kreistag zu genehmigen und damit zu legitimieren seien, darüber gingen die Meinungen weit auseinander.
Für wie wichtig die Kreisrätinnen und Kreisräte das Thema erachteten, zeigte bereits der volle Sitzungssaal: von 60 gewählten Vertretern waren 55 anwesend. Die Leitung übernahm – wegen persönlicher Betroffenheit des Landrats – dessen Stellvertreter Walter Brilmayer (CSU). Niedergesäß selbst versicherte dem Gremium, dass ihm eine gute, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig sei – gestand aber auch, dass das „bei den in Rede stehenden Punkten ausnahmsweise und nachweislich nicht gelungen“ sei. Er bedauere, den Kreistag in diese schwierige Situation gebracht zu haben. Auch Amtsleiterin Brigitte Keller meldete sich erstmals in der Affäre zu Wort: Merklich angefasst gab sie zu, dass ihr Fehler unterlaufen seien, und entschuldigte sich.
Die Befürworter einer nachträglichen Zustimmung argumentierten, dass es nicht sinnvoll sei, ewig weiterzudiskutieren. Vielmehr müsse man nun endlich Rechtssicherheit schaffen und die Themen in den Griff bekommen. „Wir sollten den Landrat nicht weiter bloßstellen“, sagte etwa Alexander Müller von der FDP. Das Hauptargument jener, die ihre Zustimmung verweigerten, war, dass sie den aussichtslosen Rechtsstreit sowie die lange, ungeprüfte Verwendung des Coachingtools nicht mitgetragen hätten – wären sie denn gefragt worden.
„Das ist wieder Wasser auf die Mühlen der Antidemokraten“, sagt der Grüne Benedikt Mayer
Letztlich ging es diesem Lager aber um etwas Grundsätzliches, um Kritik am Verhalten der Amtsleitung. Es müsse sich etwas ändern, in diversen Bereichen, hieß es in mehreren Wortmeldungen: Vor allem müssten die Organisationsstrukturen im Landratsamt transparenter und die Informationen für den Kreistag verlässlicher und umfassender werden. „Wichtige Dinge am Kreisrat vorbei zu entscheiden, beschädigt die Grundlagen dieses Ehrenamts und der Demokratie“, sagte zum Beispiel Reinhard Oellerer von den Grünen, seine SPD-Kollegin Elisabeth Platzer sprach von einem „großen Vertrauensverlust“. Und wenn aus dem ganzen Schlamassel nun quasi keine Konsequenzen folgten: Welche Außenwirkung habe das? Das fragte Benedikt Mayer (Grüne) und gab gleich selbst die Antwort: „Das ist doch wieder Wasser auf die Mühlen der Antidemokraten!“
Einig waren sich die Mitglieder des Kreistags denn auch darin, dass man nun aus all diesen unschönen Vorgängen lernen müsse. Das Landratsamt hat bereits ein Paket an Maßnahmen umgesetzt, mit dem vergleichbare Fehler künftig vermieden werden sollen. Ebenso hat der Rechnungsprüfungsausschuss aber noch weitere Verbesserungsvorschläge erarbeitet – die nun auch politisch abgesegnet wurden. Kurz gesagt: Die Zuständigkeiten der Amtsleitung werden dadurch beschnitten, die des Kreistags erweitert. Im Wesentlichen geht es dabei um wichtige Personalien und um die Höhe jener Summen, über die der Landrat allein entscheiden darf.


