Ebersberg:Krankenbesuche wieder erlaubt

Ebersberger Kreisklinik lockert strenge Zutrittsregeln

Familienmitgliedern einen Krankenbesuch in der Kreisklinik abzustatten - das war in den vergangenen Monaten kaum möglich. Mit Beginn der dritten Welle waren die Besuchsregeln deutlich verschärft worden. In Notfällen oder bei Patienten, die Betreuung benötigten, wurden Ausnahmen gemacht. Anders als in anderen Krankenhäusern durften auch Väter mit in den Kreißsaal. Weitere Besucher waren hingegen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht erlaubt. Nun aber lassen die sinkenden Infektionszahlen auch hier Lockerungen zu, wie der stellvertretende Geschäftsleiter Martin Ellmaurer erläutert. Allerdings gelten weiter strenge Regeln für Besucher - spontan am Krankenbett aufzutauchen, das ist nach wie vor nicht möglich.

Tabu ist der Besuch für alle, die selbst in den vergangenen 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes gezeigt haben oder mit einem Corona-Infizierten in Kontakt waren. Zutritt haben vollständig Geimpfte, negativ Getestete oder Menschen, die selbst eine Corona-Erkrankung bereits überstanden haben. Dabei verlangt die Kreisklinik Nachweise: Entweder einen negativen PCR-Test oder Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, einen Impfnachweis oder - bei Genesenen - einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Alle Bescheinigungen müssen zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vorgelegt werden.

Einschränkungen gibt es nach wie vor bei der Zahl der Besucher: Jeder Patient darf während der Besuchszeit von 15 bis 18 Uhr nur einmal täglich für maximal eine Stunde von einer Person aus dem näheren Familienumfeld besucht werden. Der Besucher aus dem Kreis der Familienangehörigen kann von Tag zu Tag variieren, es ist also jeden Tag ein anderer Familienangehöriger zu der festen Besuchszeit gestattet. Die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig in den Patientenzimmern anwesend sein dürfen, ist begrenzt: In Zwei-und Mehrbett-Zimmern kann grundsätzlich immer nur ein Patient Besuch empfangen. Minderjährige dürfen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam besucht werden.

Kleinkinder müssen daheim bleiben, Jugendliche ab 14 können sich als eigenständige Besucher oder Kontaktperson registrieren lassen. Väter von Neugeborenen dürfen künftig während der festen Besuchszeit von 15 bis 18 Uhr durchgängig anwesend sein.

Alle Besucher dürfen das Klinikum ausschließlich mit einer FFP-2-Maske betreten und dürfen diese während des gesamten Aufenthalts nicht abnehmen. Alleiniger Besucherzugang ist wieder über den Klinik-Haupteingang. Besucher müssen an der Information ihre Kontaktdaten hinterlegen und diese mit einem Lichtbildausweis belegen. Ihre Daten werden zur Sicherstellung der Nachverfolgungsmöglichkeit von Kontaktpersonen für den Zeitraum von 30 Tagen gespeichert. Die neuen Regeln gelten in ähnlicher Form auch in den Landkreisen Freising und Erding - die Verantwortlichen haben sich gemeinsam mit Krankenhauskoordinator Rainald Kaube auf diesen Weg geeinigt.

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