Ebersberg:Je leiser, desto besser

Damit sogenannte Luftwärmepumpen nicht zum Ärgernis in Wohngebieten werden, empfiehlt Umweltingenieurin Katharina Schierl vom Landratsamt, Geräte mit möglichst geringer Lärmentwicklung einzusetzen und einen ausreichenden Abstand zu den Nachbarn einzuhalten. Luftwärmepumpen sind Teil eines Heiz- und Wasserwärmsystems, bei dem die Wärmeenergie der Umgebungsluft genutzt wird. "Produziert ein solches Gerät beispielsweise einen Schall-Leistungspegel von 60 dB(A)- das ist der höchste Lärmpegel, der direkt von der Wärmepumpe ausgeht - muss in einem allgemeinen Wohngebiet ein Abstand von mindestens 22 Metern eingehalten werden, damit die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. In einem reinen Wohngebiet ist sogar ein Abstand von 32 Metern erforderlich", so Schierl.

Luft-Wärmepumpen können niedrige Schallfrequenzen verursachen, die als Brummen wahrgenommen werden. "Besonders, wenn nachts die Umgebungsgeräusche weniger sind, kann das als störend empfunden werden. Immer wieder beschweren sich Landkreisbürger bei uns darüber", berichtet die Umweltingenieurin. Denn die Anlagen laufen im 24-Stunden- Betrieb, auch um die günstigen Nachstromzeiten zu nutzen. Schon bei der Planung eines Hauses sollte man sich über die gesetzlichen Vorgaben für Schallimmissionen informieren. Luftwärmepumpen-Systeme sind zwar baugenehmigungsfrei, aber der Betreiber muss sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen halten. "Der sogenannte Schall-Leistungspegel einer Luftwärmepumpe sollte unter 50 dB(A) liegen. Das sollte man sich vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen", rät Schierl. Nachträgliche Maßnahmen zur Geräuschminderung sind nur eingeschränkt möglich und sehr aufwendig. Sind die Lärmquellen in den meisten Baugebieten doch sehr nah an den Immissionsorten, sprich den Nachbarhäusern. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte im Landratsamt unter der Telefonnummer (08092) 823 227 oder -480.

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