Süddeutsche Zeitung

Panne im Impfzentrum:1800 Personen mit abgelaufenem Vakzin geimpft

Wegen einer fehlerhaften Etikettierung wurde im Landkreis Ebersberg Biontech-Stoff jenseits des Verfallsdatums verabreicht. Zwei Mitarbeiter wurden entlassen. Ist der Stempel im Impfpass dennoch gültig?

Von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Im Ebersberger Impfzentrum ist abgelaufener Impfstoff verabreicht worden. Das hat dessen Betreiber, die Tresec GmbH, am Montagabend mitgeteilt. Am Dienstagvormittag erklärte das Zentrum auf SZ-Nachfrage, dass "circa 1800 Bürgerinnen und Bürger" abgelaufenes Vakzin gespritzt bekommen hätten.

Grund für die Panne sei eine fehlerhafte Etikettierung gewesen. Bei dem fraglichen Impfstoff Comirnaty des Herstellers Biontech sei das Verfallsdatum zum 31. Dezember 2021 bereits abgelaufen und damit vier bis sechs Tage überschritten gewesen. Der Fehler fiel bei einer "routinemäßigen internen Qualitätskontrolle" auf, woraufhin der Betreiber das Landratsamt Ebersberg und die Presse informierte.

Betroffen sind Personen, die zwischen 4. und 6. Januar im Impfzentrum Ebersberg, der Außenstelle Poing oder von einem mobilen Team mit der Charge SDEJ8 des Impfstoffs Comirnaty vom Hersteller Biontech geimpft wurden. Die 1800 Betroffenen würden nun angeschrieben und informiert, so das Landratsamt am Dienstag. Für Rückfragen wurde eine Hotline unter der Nummer (08092) 2639912 eingerichtet.

Wirkt ein seit vier bis sechs Tagen abgelaufener Impfstoff noch? Aus medizinischer Sicht, so der ärztliche Leiter des Impfzentrums, sei eine reduzierte Wirksamkeit bei "ordnungsgemäßer Lagerung und Handhabung des Impfstoffes nicht zu erwarten und in vergleichbaren Fällen andernorts nicht aufgetreten".

Ist der Impfpass-Stempel gültig?

Zur Überprüfung der Wirkung bietet das Impfzentrum den Betroffenen dennoch eine kostenlose Titerbestimmung an, mit der ermittelt wird, ob der Patient mit der Impfung hinreichend Antikörper gebildet hat. Bei Bedarf sei eine kostenlose Nachimpfung möglich, heißt es in der Pressemitteilung von Tresec. "Gesundheitliche Schäden oder nachträgliche negative Auswirkungen sind ausgeschlossen."

Vom Impfstoff-Hersteller Biontech selbst war am Dienstag auf Nachfrage keine Stellungnahme zu möglichen Folgen auf die Wirkung zu erhalten. Zur Frage nach der Gültigkeit des Impfpass-Stempels erklärt Liam Klages, der Leiter des Ebersberger Impfzentrums: Hierzu bestünden "aktuell keine Einwände oder gegenläufige Informationen".

Im nordrhein-westfälischen Attendorn ist es kurz vor Weihnachten zu einer Impfpanne gekommen: Dort wurde drei Kindern - sieben, zehn und elf Jahre alt - das für ihre Altersgruppe unzulässige Mittel von Moderna gespritzt. Dieses Vakzin ist erst ab zwölf zugelassen. Auf die Anzeige eines Elternpaars hin nahm die Polizei dort Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf. Die mutmaßlich verantwortliche Fachkraft ist der Kreisverwaltung Olpe zufolge wegen eines "individuellen Versäumnisses" sofort von ihren Impf-Aufgaben entbunden worden.

Ist der Fall strafrechtlich relevant?

Ob der Ebersberger Fall strafrechtlich relevant werden könnte, ist unklar. Dazu, so Klages, könne er keine Einschätzung abgeben. Weiter heißt es: "Der ordnungsgemäße und sichere Umgang mit Impfstoff hat im Impfzentrum bei allen Beteiligten allerhöchste Priorität." Lieferkette, Lagerung, Handhabung und Logistik erfolgten mit engmaschiger Überwachung grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip. Sämtliche Prozesse würden dabei intern im Qualitätsmanagement engmaschig überwacht.

Und doch passierte der Fehler. "Im vorliegenden Fall handelt es sich um menschliches Versagen von gleich zwei Mitarbeitern, die eine konkrete Dienstanweisung, mit der das korrekte Verfallsdatum errechnet wird, nicht weisungsgemäß ausgeführt haben", so der Betreiber. Das Verfallsdatum werde auf Basis des Entnahmedatums aus der Tiefkühllagerung beim Großhandel berechnet. In diesem Fall sei das Verfallsdatum jedoch auf einen falschen Tag berechnet und dann ausdrücklich entgegen der Anweisung "nicht im Vier-Augen-Prinzip geprüft" worden. Die verantwortlichen Mitarbeiter habe man entlassen.

Entdeckt wurde die falsche Etikettierung bei einer routinemäßigen internen Nachkontrolle. "Die Bestände und ihre Ablaufdaten werden wöchentlich an die zuständigen Stellen gemeldet und daher auch wöchentlich abgeglichen", erklärt Liam Klages. "Dabei ist der Fehler hier im Haus festgestellt worden." Weiter teilt der Leiter des Impfzentrums mit, dass nun zusätzliche Vorkehrungen getroffen würden, um die Etikettierung und Lagerhaltung künftig noch enger zu überwachen.

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