Ebersberg"Heroin-Kids" vor Gericht

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Kirchseeoner Künstler muss sich wegen angeblich jugendgefährdender Bilder verantworten.

Ronen Steinke

Um die Freiheit der Kunst und um die Verantwortung von Künstlern geht es an diesem Mittwoch um 10.30 Uhr vor dem Amtsgericht Ebersberg. Der in Kirchseeon lebende Fotokünstler Christian Kaiser, 28, muss sich des Vorwurfs der "Entwicklungsbeeinträchtigung" Jugendlicher erwehren: Gemeinsam mit seiner Partnerin Corinna Engel, 24, veröffentlichte Kaiser eine Fotostrecke mit extravagant geschminkten Models im Heroin-Look; unter dem Titel "Heroin Kids" ist die Serie im Internet ausgestellt, ein Hochglanzband soll folgen. Die Bayerische Landesanstalt für Neue Medien (BLM) sah darin eine Gefährdung Jugendlicher - und verhängte ein ungewöhnlich hohes Bußgeld von 5000 Euro. So wird sich der Prozess um die Frage drehen: Stellt die Kirchseeoner Fotoserie tatsächlich Heroinabhängigkeit als cool dar, verlockt sie labile Jugendliche zum Fixen?

Blasse Lippen, zerzauste Frisuren, Einstichlöcher in der Armbeuge und eine mit Fingerfarben bemalte junge Frau auf dem Boden - dass dies Kunst ist, kann zunächst niemand bestreiten. Kunst, das ist alles, was der Künstler für solche hält, sagt unter Rückgriff auf den Artikel 5 des Grundgesetzes etwa, leicht verkürzt, das Bundesverfassungsgericht. Allerdings schließen sich die Begriffe "Kunst" und "jugendgefährdend" auch nicht gegenseitig aus. So kann selbst die größte Kunst noch einer strengen Altersfreigabe unterstellt werden, um Jugendliche vor Gefährdungen ihrer Erziehung oder Entwicklung zu schützen, wie es im deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag heißt.

Bei den "Heroin Kids" drängt sich - nicht nur wegen des Namens - die Parallele zu dem US-Spielfilm "Kids" von 1995 auf, der Drogenkonsum und Aids unter New Yorker Jugendlichen thematisierte: in Cannes prämiert, in Deutschland ab 16. Für die Fotostrecke "Heroin Kids" möchte die BLM diese Grenze gar bei 18 Jahren ansetzen. "Der künstlerische Anspruch der Fotos wird durchaus gesehen", sagte Verena Weigand, die Jugendschutzreferentin der BLM, der Süddeutschen Zeitung. Dennoch wirkten die Fotos eventuell "sozialethisch desorientierend", insbesondere, da der Künstler sie veröffentlicht habe, ohne den Betrachtern zugleich einen Hinweis auf die Gefahren des Drogenkonsums mitzugeben. "Seit wann muss Kunst auf irgend etwas hinweisen?", fragt hingegen Daniel Kötz. Der Düsseldorfer Fachanwalt für Medienrecht, ein Liberaler und Kunstfreund, hat sich für den Fall des "Heroin Kids"-Fotografen begeistern lassen und will ihn bei einer Revision durch die Instanzen fechten. Vom Amtsgericht Ebersberg ginge es, da dies ein Bußgeldverfahren ist, direkt zum Oberlandesgericht.

"Ich klammere die Gefahren von Drogen kein bisschen aus", sagt der Fotograf selbst, ein eher leise auftretender Mensch. "Wir zeigen ja gerade Fotos sehr kaputter junger Leute. Deutlicher geht's doch eigentlich nicht mehr."

© SZ vom 13.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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