Herzpatienten:Kreisklinik darf wieder Schrittmacher kontrollieren

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Mehrere Monate lang durfte die Kreisklinik Ebersberg keine Herzschrittmacherkontrollen durchführen. Nun hat sie wieder die Ermächtigung dazu. (Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Patienten mit Herzschrittmachern können diese nun wieder in Ebersberg überprüfen lassen. Mehrere Monate lang hatte die Klinik dafür keine Erlaubnis.

sz.de, Ebersberg

Für einige Herzschrittmacherpatienten aus dem Landkreis gibt es eine gute Nachricht: Sie können künftig zu ihren regelmäßigen Kontrollterminen wieder in die Kreisklinik Ebersberg gehen. Der Ärzte-Zulassungsausschuss für München Stadt und Land hat den Chefarzt der Kardiologie Ebersberg, Privatdozent Martin Schmidt, ermächtigt, die Kontrollen von Herzschrittmacher-ICD auch nach Ablauf der bisher möglichen drei Monate nach einer Implantation durchzuführen.

Vorübergehend war der Kreisklinik diese Ermächtigung im Frühjahr nach 17 Jahren entzogen worden. Nun hat der Zulassungsausschuss diese Entscheidung revidiert - allerdings nur teilweise: Voraussetzung ist die Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte sowie im zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum tätige Vertragsärzte mit Vertragsarztsitz in Ebersberg, Grafing, Steinhöring, Kirchseeon, Pfaffing, Glonn oder Aßling.

Der Landrat ist insgesamt froh, kritisiert aber einige Kriterien

Dass mehrere Landkreisgemeinden von der Genehmigung ausgenommen wurden, erstaunt Politiker wie Verantwortliche in der Kreisklinik. "Dass zum Beispiel Anzinger, Zornedinger oder Vaterstettener, die in ihrer Gemeinde den Hausarzt aufsuchen, nicht zur Schrittmacherkontrolle in die Klinik kommen können, obwohl viele eine starke Bindung zur Klinik haben, dürfte den Patientinnen und Patienten schwer zu erklären sein", so Geschäftsführer Stefan Huber.

Landrat Robert Niedergesäß (CSU) ist insgesamt aber froh über die Entscheidung, welcher in diesem Jahr eine öffentliche Intervention vorausgegangen war: "Gerade in diesem Jahr, in dem wir mit der Antragstellung für die Gesundheitsregion plus ein klares Zeichen für die Verbesserung der vernetzten Gesundheitsversorgung gesetzt haben, werden die Betroffenen es sehr begrüßen, bei den Schrittmacherkontrollen wieder die hervorragende Infrastruktur der Kreisklinik Ebersberg in Anspruch nehmen zu können."

Ebenfalls nicht nachvollziehbar und sehr unglücklich findet der Landrat die Entscheidung des Zulassungsausschusses, den Ort des Vertragsarztsitzes als maßgebendes Kriterium der Behandlungsmöglichkeit zu definieren. Er will sich dafür einsetzen, dass bald wieder alle Landkreisbürger zur Schrittmacherkontrolle in die Kreisklinik kommen können.

© SZ vom 28.10.2015 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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