Ebersberg:Gewehr-Verbot für Kunstausstellung

KVE Jahresausstellung 2017 - Jurorenausstellung im Grundbuchamt

Eigentlich sollten die Ausstellungsbesucher mit dem Luftgewehr auf ihr eigenes Porträt zielen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Der Chef des Ebersberger Amtsgerichts verbietet eine Kunstinstallation, zu der ein funktionstüchtiges Luftgewehr gehört. Für den Schaffer ein Eingriff in die künstlerische Freiheit.

Von Rita Baedeker, Ebersberg

Mitunter endet die Freiheit der Kunst dort, wo Rechtsauffassung und Sicherheitsempfinden betroffen sein könnten. So geschehen am Freitag im Grundbuchamt des Amtsgerichts Ebersberg, wo seit Samstag die Juroren der Jahresausstellung des Kunstvereins im Obergeschoss ihre Arbeiten zeigen. Christian Berg, seit August Leiter der Behörde, ordnete an, das zu der Installation "Kunstschießplatz schießmich" von Peter Kees gehörende Luftgewehr umgehend zu entfernen. Zu gefährlich!

Die Waffe dürfe dort nicht bleiben, nicht einmal ohne Munition, habe Berg argumentiert, berichtet der Steinbildhauer Hubert Maier, der die Projektleitung der diesjährigen Ausstellung inne hat. Auch mit bloßen Luftdruck könne man einiges anrichten, zum Beispiel ein Fenster beschädigen, habe es geheißen. Und schießen, so wie bei der Installation vorgesehen, bei der Besucher auf ihr eigenes Konterfei zielen sollten, das gehe gar nicht. Zwar wurde das Gewehr an ein Stahlseil angehängt, doch auch das genügte Berg nicht.

"Ich durfte die Waffe nicht mal zu Fuß abholen, nur mit dem Auto, und musste sie einschließen", erzählt Maier. "Aber ich habe nichts anderes erwartet, es ist halt ein Gerichtsgebäude, da ist das eine angemessene Reaktion", sagt Maier. Berg und seine Leute hätten die Idee dieser Installation durchaus verstanden, sie hätten sich auch sehr korrekt verhalten, "aber die Waffe musste dennoch weg". Die Vorgängerin des Amtsleiters, Angela Felzmann-Gaibinger, hätte da vermutlich lockerer reagiert, fügt Maier hinzu.

Der Künstler, Peter Kees, bezeichnet die Aktion als "Eingriff in die Freiheit der Kunst" und als Zensur. "Amtsgerichtsdirektor Berg hat am Freitag, 10. März, das mit einem "F-im-Fünfeck"-Stempel gekennzeichnete, und damit freie Luftgewehr aus der Ausstellung entfernen lassen", heißt es in seiner Stellungnahme. "Gerade in einer von zunehmendem Terror gekennzeichneten Zeit ist es wesentlich, dass sich Künstler mit dieser Problematik auseinandersetzen.

Die Installation wurde bereits mehrfach anderenorts gezeigt, ohne dass dabei derartige Probleme auftraten. Die Luftgewehrkugeln waren zudem bei der Aufsicht verwahrt und wären nur für jeweils einen Schuss unter Aufsicht herausgegeben worden. Ein Gespräch zwischen Christian Berg und mir fand nicht statt."

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