Süddeutsche Zeitung

Ebersberg:Geschichten vom Pferd

Klamotten, Filme, Möbel und sogar einen Wallach: Eine junge Frau kauft allerhand Dinge, ohne sie zu bezahlen. Weil sie sich vor Gericht reuig zeigt und eine Therapie begonnen hat, kommt sie mit einer Bewährungsstrafe davon.

Von Christian Endt, Ebersberg

Bestimmt 20 Zentimeter hoch war der Aktenstapel, den Richter Markus Nikol in den Sitzungssaal 3 des Amtsgerichts trug. Das lag vor allem an den vielen Vorstrafen der Angeklagten. Bereits viermal war die 29-Jährige wegen Betrugs verurteilt worden, zuletzt zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Daher war es auch eine Ausnahme, dass die Frau nun bei ihrem fünften Prozess erneut mit einer Bewährungsstrafe davonkam: ein Jahr und zehn Monate. Auch dieses Mal ging es um Betrug in mehreren Fällen.

Hintergrund war eine inzwischen auch psychologisch bescheinigte Kaufsucht der Angeklagten. Nur dass sie die gekauften Dinge längst nicht mehr bezahlen konnte. Also bestellte sie im Internet, auf falsche Namen oder mit anderen Tricks, ohne zu bezahlen. Klamotten für 300 Euro, ein iPhone für 950 Euro, DVDs für 200 Euro, Möbel für 2500 Euro, Haushaltsgeräte. "Ich habe viele Sachen im Schrank, die mir überhaupt nicht passen", sagte die Frau vor Gericht. "Wenn es etwas in meiner Größe nicht mehr gab, habe ich es in einer anderen bestellt. Ich wollt's einfach haben."

Das gilt wohl auch für den Wallach, den die Angeklagte vor ein paar Jahren kaufte - für 12 000 Euro, wie Staatsanwalt Alexander Strafner aus der Vorstrafenliste vorlas. Bezahlen konnte sie das Pferd freilich nicht, teilte der Verkäuferin aber dennoch mit, das Geld sei überwiesen - worauf die ihr den Wallach übergab.

Immerhin vierstellig ist der entstandenen Schaden beim schwerwiegendsten Tatvorwurf in der jüngsten Verhandlung: Im Sommer vergangenen Jahres ließ sich die Angeklagte an den Augen operieren, in einer Münchner Klinik bekam sie dauerhafte Kontaktlinsen implantiert. 4500 Euro kostete diese Behandlung, bezahlt hat die Angeklagte nie. Gegenüber der Klinik gab sie an, privat versichert zu sein. Tatsächlich hat die Angeklagte damals selbständig gearbeitet und die Aufnahme in eine private Krankenversicherung beantragt. Über den Antrag war zum Zeitpunkt der OP jedoch noch nicht entschieden. Später wurde er abgelehnt - wegen mangelnder Bonität und die gesetzliche Versicherung erstattete die Operationskosten nicht. Ob sie nicht einfach eine Brille hätte tragen können, fragte der Staatsanwalt, selbst Brillenträger. Das habe sie unästhetisch gefunden, antwortete die Angeklagte.

Mangelndes Selbstwertgefühl sei ohnehin die Ursache ihrer Straftaten gewesen: "Ich hatte das Gefühl, ich muss was beweisen, durch neue Klamotten, durch Statussymbole." Das wiederum hänge mit ihrer schwierigen Familiensituation zusammen, schilderte die 29-Jährige: Als einer ihrer Brüder starb, habe es wechselseitige Schuldzuweisungen in der Familie gegeben, seither habe sie keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern. Daher habe sie auch "nie gezeigt bekommen, wie man einkauft, wie man mit Geld umgeht". Das lernte die Angeklagte offenbar auch nicht in ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau, die sie nach der Mittleren Reife angefangen und auch abgeschlossen hat.

Anschließend habe sie verschiedene Jobs gehabt, sei auch immer mal wieder arbeitslos gewesen. Irgendwann reichte das Geld offenbar nicht mal mehr für Benzin. Dreimal tankte die Angeklagte im Sommer vergangenen Jahres bei verschiedenen Tankstellen in Poing und Markt Schwaben, ohne zu bezahlen. Dem Tankwart erzählte sie jeweils, ihre Handtasche vergessen zu haben, und versprach mit dem Geld wiederzukommen. Einer dieser Fälle ereignete sich nur zwei Tage, nachdem die Frau in München wegen Betrugs verurteilt worden war. Von einer "erschreckenden Rückfallgeschwindigkeit" sprach Richter Nikol in der Urteilsbegründung.

Dass die Angeklagte vorerst trotzdem nicht ins Gefängnis muss, hat sie auch der langen Wartezeit bis zum Prozess zu verdanken. Zuerst lag die Anklageschrift ein halbes Jahr unbearbeitet im Amtsgericht, dann hatte einer ihrer Verteidiger lange keine Zeit. In dieser Zeit habe die Angeklagte, so Nikol, "ihr Leben grundlegend geändert". Sie begann eine Psychotherapie gegen ihre Kaufsucht, besprach mit einem Schuldnerberater die Rückzahlung ihrer Schulden, hat wieder eine fest Anstellung und einen neuen Lebenspartner. Mit dem schreibe sie jetzt Einkaufszettel: "Damit ich nur noch kaufe, was ich wirklich brauche." Einer der geprellten Tankstellenbetreiber erschien als Zeuge vor Gericht, vor den Augen von Richter und Staatsanwalt bat die Angeklagte um Entschuldigung und zahlte ihm 45,60 Euro in bar zurück.

"Wer mit so einem BZR ankommt, kämpft darum, nicht ins Gefängnis zu gehen", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und meinte das Bundeszentralregister, in dem die Vorstrafen erfasst werden. Dennoch forderte auch er schließlich nur eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidiger Florian Alte und Adam Ahmed forderten eineinhalb Jahre auf Bewährung. "Erheblich zu Gunsten der Angeklagten" spreche, so Richter Nikol im Urteil, "ein Geständnis, das von Reue und Schuldeinsicht gezeichnet war."

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Quelle:
SZ vom 27.11.2015
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