Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Hohe Geldstrafe für Ex-Chef des VE München Ost

Der Prozess in Ebersberg ergibt, dass der 59-Jährige gut 27 000 Euro zahlen muss, unter anderem weil er E-Mails ausspioniert hat.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Fast fünf Jahre, nachdem er nach einer fristlosen Kündigung das Unternehmen verlassen musste, ist der frühere Vorstand des kommunalen Ver- und Entsorgers (VE) München Ost am Dienstag vor dem Ebersberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 27 200 Euro verurteilt worden. Der 59-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts in mehreren Fällen E-Mail-Verkehr von Personalräten ausgespäht, um sich einen Informationsvorsprung zu verschaffen, und sich außerdem rechtswidrig Resturlaubstage auszahlen lassen. Auch dieses Geld - gut 19 000 Euro - muss er nun zurückzahlen. Wie am Rande des Prozesses bekannt wurde, könnten aber noch wesentlich höhere Forderungen auf den Ex-Vorstand zukommen: In einem Zivilprozess erhebt sein früheres Unternehmen Schadensersatzansprüche in Höhe von mehr als 400 000 Euro.

Basis für diese Forderung ist ein Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, das dem früheren Vorstand des Unternehmens, das für die Wasserversorgung beziehungsweise Abwasserentsorgung in 13 Gemeinden in den Landkreisen München, Ebersberg und Erding zuständig ist, eine Reihe von Verfehlungen nachgewiesen und letztlich zu seinem Rauswurf geführt hatte. Unter anderem hatte die Prüfung damals ergeben, dass der Vorstand und seine Frau, die Personalleiterin im Unternehmen war, sich etliche Vergünstigungen gegönnt hatten. Von den Prüfern wurden unverhältnismäßig teure Investitionen in eine von beiden selbst genutzte Dienstwohnung, Dienstreisen ohne Anlass und unzulässige Dienstwagennutzungen kritisiert.

Im Prozess vor dem Ebersberger Amtsgericht ging es allerdings um andere Vorwürfe. So wurde dem früheren Vorstand mittels eines vom Unternehmen beauftragten Gutachtens nachgewiesen, dass er zwischen Ende 2014 und März 2015 immer wieder mit Hilfe einer Administratoren-Kennung in Mails gestöbert hatte, die an die Personalratsvorsitzende gingen oder von ihr versendet wurden. In der Verhandlung ging es um 17 entsprechende Mails, doch insgesamt hat der frühere Vorstand laut einem IT-Forensiker an 82 Tagen von seinem Administratorenkonto auf das E-Mail-Archiv zugegriffen. Aufgefallen war das dem neuen Vorstand, der den Computer seines Vorgängers benutzte, auf entsprechende Dateien gestoßen war und dann auch das Gutachten veranlasst hatte.

Seine Frau wird freigesprochen

Der frühere Vorstand stritt vor Gericht den Sachverhalt an sich gar nicht ab. Er habe die Mails gelesen, ließ er von seinem Anwalt feststellen, und er habe sich nicht genommene Urlaubstage in mehreren Jahren auch auszahlen lassen. Seiner Überzeugung nach sei aber auch beides rechtens gewesen. In einer Dienstvereinbarung werde darauf hingewiesen, dass die private Nutzung von E-Mail-Postfächern untersagt sei und dass der Inhalt der Mails gegebenenfalls kontrolliert werden könnte, sagte der Anwalt. Bei der Auszahlung der Urlaubstage sei ebenfalls nicht gegen Regeln verstoßen worden.

Das sahen die Staatsanwältin ebenso wie Richterin Vera Hörauf allerdings ganz anders. Die Staatsanwältin kritisierte die "gezielte Ausforschung" der Mitarbeiter mit deutlichen Worten und nannte das Vorgehen des Ex-Vorstands "superdreist", vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Personalrat besonderen Schutz genieße. Zwar könne ein Vorstand gegebenenfalls auf Mails der Mitarbeiter zugreifen - aber nicht ohne einen Verdacht und nicht ohne die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten und des Personalrats. Sie hielt für den 59-Jährigen eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung für angemessen, während der Anwalt in allen Fällen auf Freispruch plädierte.

Richterin Vera Hörauf entschied sich letztlich für eine Geldstrafe für den Ex-Vorstand. Freigesprochen wurde dessen Frau. Dass auch sie als Personalleiterin des Unternehmens verbotenerweise über E-Mail-Inhalte des Personalrats Kenntnis erlangte, sah das Gericht als nicht erwiesen an.

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SZ vom 18.12.2019/koei
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