Energiewende im Landkreis Ebersberg:Doppelte Ablehnung

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Wird es im Ebersberger Forst bald auch einige solche Baustellen geben, wie jene des Windrades zwischen Taglaching und Fürmoosen? Zumindest mehr als fünf sollen es trotz der Pläne des Regionalen Planungsverbandes nicht werden. (Foto: Christian Endt)

Der Regionale Planungsverband verwirft Einsprüche aus Ebersberg zu geplanten Windenergieflächen – größer dürften diese trotzdem nicht werden.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Einspruch abgelehnt! So lässt sich in aller Kürze die Reaktion des Regionalen Planungsverbandes (RPV) auf die Kritik aus dem Landkreis Ebersberg zusammenfassen, welche dieser an der vorgesehenen Flächenausweisung für Windkraft geäußert hatte. Konkret geht es um die vom Planungsverband im Ebersberger Forst avisierten Flächen, die der zuständige Kreistagsausschuss als viel zu groß bemängelt hatte. Dem wollte der RPV nicht folgen – was indes wohl wenig Auswirkungen auf die Zahl der im Forst gebauten Windräder haben dürfte.

Fünf Stück sollen es werden, zumindest wenn es nach dem Ergebnis eines Bürgerentscheides geht, welchen der Kreistag im Mai 2021 abhalten ließ. Diese Zahl steht auch in einem Vertrag zwischen Landkreis und Staatsforsten, beide Seiten haben immer wieder bekräftigt, dass es dabei bleiben soll. Darum war die Aufregung im April dieses Jahres auch groß, als der RPV einen ersten Entwurf seines Steuerungskonzepts Windenergie vorstellte. Demnach wäre im Forst Platz für bis zu 50 Windräder.

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Das Steuerungskonzept Windenergie, das der Regionale Planungsverband für seine Mitglieder entworfen hat, sorgt für Ärger im Landkreis Ebersberg. Während Kritiker befürchten, der Wald könnte nun mit Anlagen zugepflastert werden, rätseln die Lokalpolitiker über eine ominöse Abstandsangabe.

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Der Landkreis Ebersberg gab daraufhin eine Stellungnahme ab, wonach man zwar den Bau von Windrädern im Forst grundsätzlich befürworte – aber eben nur von fünf Stück. Konkret wurde die Forderung gestellt, „Wasserschutzgebiete inklusive aller Schutzgebietszonen“ aus der Planung herauszunehmen außerdem alle „Abstandsflächen nach der 10H-Regelung“, die Wildruhezone und den Bereich südlich der Endmoräne. Auch fordert der Kreistag eine Begrenzung auf insgesamt fünf Windräder im Forst „um die Akzeptanz des Projekts im Ebersberger Forst in der Bevölkerung nicht zu gefährden“, wie es in der Stellungnahme heißt.

Der RPV hat dies nun in seiner weiteren Planung weitgehend verworfen. Verwiesen wird dabei zum einen auf „das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien“, zum anderen aber auch darauf, dass sich aus der Planung „weder Zahl noch Standorte für Windenergieanlagen“ ergeben. Lediglich ein Einwand der höheren Wasserwirtschaftsbehörde der Regierung von Oberbayern findet Eingang in den überarbeiteten Plan. Demnach werden zwei Bereiche im nordwestlichen Teil des Forstes ausgespart, um Konflikte mit dem Wasserschutzgebiet zu vermeiden. Der Rest des Planes entspricht indes jenem, der im April für so viel Unruhe sorgte und der gut zehnmal so viele Windräder ermöglichen würde, als vom Landkreis gewünscht – theoretisch jedenfalls.

Ohne den Vertrag mit den Staatsforsten wäre eine Begrenzung schwierig, sagt der Landrat

Denn schließlich gibt es ja noch den Vertrag mit den Staatsforsten. An diesem werde man festhalten, so bekräftigte es erst in der letzten Kreistagssitzung vor den Ferien Landrat Robert Niedergesäß (CSU) auf eine Anfrage von Markt Schwabens Altbürgermeister Bernhard Winter. Der hatte wissen wollen, ob die Vorrangflächen des PNV konkret bedeuteten, dass nun deutlich mehr als fünf Windräder im Forst gebaut werden. Laut Niedergesäß gebe es keinen Grund, dies anzunehmen, denn zum einen hätten die Staatsforsten erklärt, der Vertrag sei bindend, zum anderen sei dieser auch durch den Freistaat bestätigt worden. „Hätten wir den Vertrag nicht, wäre eine solche Begrenzung in der Tat nicht möglich“, so der Landrat.

Allerdings gibt es abseits eines solchen auch ganz praktische Begrenzungen: Zwar ergäben sich auf der vom RPV benannten Fläche etwa 50 Standorte – was aber, worauf auch damals schon verwiesen wurde, nicht bedeutet, dass auch 50 Windräder gebaut werden, oder gebaut werden können. So sage die Flächenausweisung nichts darüber aus, welche Standorte wirklich geeignet sind. Ein ähnliches Szenario gab es vor gut zwei Jahren in der Kreisstadt, als dort der erste Entwurf für den Windkraft-Flächennutzungsplan vorgestellt wurde. Damals ergaben sich rund 52 potenzielle Standorte.

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In Ebersberg wird der erste Entwurf für ein Windkraft-Konzept vorgestellt. Noch ist nichts entschieden, aber es zeigt sich bereits, das Potenzial ist groß.

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Nur eben nicht gleichzeitig, wie die Planer damals ausführten. So wird erwartet, dass, wenn ein Standort genutzt wird, mehrere andere dadurch unbenutzbar werden, schließlich müssen die Windräder einen gewissen Abstand zueinander einhalten. Abzüglich aller Standorte, die aufgrund von Topografie, Geologie oder Biologie – Stichwort: Artenschutz – untauglich sind, ergab sich für Ebersberg dann ein einstelliger Wert, irgendwas zwischen vier und acht sei realistisch.

Diese Vorrangfläche auf Ebersberger Gemeindegebiet findet sich nun übrigens ebenfalls im Planentwurf des RPV, in der ersten Version hatte es noch gefehlt. Außerdem neu – also in der aktuellen Planung – ist eine 876 Hektar große Fläche zwischen Zorneding, Buch, Oberpframmern und Wolfersberg. Diese war allerdings bereits in der interkommunalen Flächennutzungsplanung des Landkreises Ebersberg aus dem Jahr 2013 enthalten.

Wie es mit dem Steuerungskonzept Windenergie weitergeht, wird sich am kommenden Mittwoch zeigen. Dann wird der Regionale Planungsverband München den überarbeiteten Entwurf offiziell vorstellen und erläutern. Ziel der Planung ist es, die Vorgaben für das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes zu erfüllen. Demnach müssen bis 2028 insgesamt 1,1 und bis 2033 dann 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen sein – ob diese dann tatsächlich genutzt werden, oder genutzt werden können, steht indes auf einem anderen Blatt.

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